Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : jobcenter legt sich denn sachverhalt hin wie es ihr gefällt
hallo zusammen.
also ich fange mal an den sachverhalt zu erklären, fals jedoch einiges dann noch im unklaren sein sollte schreibt mir.
ich bin derzeit noch arbeitnehmer habe aber meine kündigung schon bekommen und falle ab 01.05.06 in das alg 1. meine partnerin (nicht verheiratet, keine gemeinsame bedarfsgemeinschaft) ist alg 2 bezieherin.
bei uns leben zwei kinder (junge 4 jahre, mädchen wird 6 jahre und kommt dieses jahr zur schule) beide die leiblichen kinder der mutter, jedoch nur der junge ist leiblicher von mir.
wir haben ein größere wohnung gesucht und gefunden die knapp 75 qm goß ist. in dieser wohnung wären für die kinder ein eigenes zimmer, was wir für den bevorstehenden schulbeginn der tochter als sehr notwendig ersehen.
dem jobcenter ist nunmehr seit mindestens 1,5 jahren bekannt das ich mit in der wohnung lebe und meinem sohn unterhaltspflichtig bin.
laut sachverhalt trägt die partnerin eine hälfte der miete und natürlich ich die andere hälfte. wir haben vor etwa einer woche einen wohnungswechsel beantragt. das schreiben hierfür hat die partnerin persönlich beim fallmanager abgegeben und bekam promt an den kopf geworfen das lehnen wir sowieso ab.
argumentiert haben wir damit das es notwendig ist ein umfeld zu schaffen in dem die tochter ungestört ihren schulischen verpflichtungen nachkommen kann was derzeit ( beide kinder teilen sich ein zimmer) nicht möglich ist.
die antwort vom jobcenter ist gleichermaßen frech wie rechtswiedrig ( meine auffassung). sie argumentiert damit das eine 3 raum wohnung völlig ausreichend für 3 personen wäre und somit ein wechsel der wohnung nicht angemmesen ist.
daraus ist aber zu entnehmen das sie einen bestehenden mietvertrag keine gültigkeit zukommen lassen (derzeitige wohnung). wenn sie mit 3 persohnen rechnen müsste doch eigentlich auch die volle miete für die bestehende wohnung übernommen werde. meine partnerin hat 404,00 € + kindergeld + unterhalt für sohn zum leben.
ich möchte jetzt den widerspruch schreiben und wollte mit reinschreiben das ja hier noch einer ist (ich). weiter möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen das wir eine zweckgemeinschaft darstellen. ich falle in die arbeitslosigkeit und kann mir daher keine eigene wohnung leisten. als WG wäre natürlich auch der beitrag welches das jobcenter für partnerin zahlen müsste weit aus geringer als die volle miete der jetzigen wohnung.
die neue wohnung wäre um genau 20,00 € warm miete teurer als jetzt.
ich höre jetzt erstmal auf. falls noch fragen sind schreibt und ich werde dann genauer.
danke schon mal fürs lesen und antworten.
frohe ostern
Die Ägypter
16.04.2006, 12:16
Hallo,
aus welchem Ort kommst du und wie hoch ist die neue Warmmiete für die geplante Wohnung genau (Bitte einmal Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Warmwasser und Strom nennen und einmal die reinen Heizkosten).
Hintergrund:
Es geht nicht um die Zimmeranzahl, sondern um die m²-Zahl (Heizkosten) sowie um die Angemessenheit der Warmmiete insgesamt!
Und du siehst es schon richtig - ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft - also bezieht ihr als solche gemeinsam erg. ALG II. Grundsätzlich sind bis zu 90 m² für 4 Personen angemessen - solange es die Miethöhe (KdU) eben auch ist.
Der Argumentation, dass die Tochter ein eigenes Zimmer braucht, kann ich folgen - die Frage ist eben... du schreibst 200 Euro ist die neue Wohnung teurer = bewegt ihr euch da generell noch in den Angemessenheitsgrenzen? Und darauf kommt es eben auch an.
Wie groß ist denn die jetzige Wohnung = könnte man sagen, ihr lebt dort beengt?
@nefertari1968
ich komme aus rostock.
wir sind keine bedarfsgemeinschaft. die mutter mit 2 kindern ist eine bedarfsgemeinschaft und ich bin meine eigene bedarfsgemeinschaft.
die neue wohnung hat genau 72,18 qm die jetzige 65 qm. warm miete der neuen wohnung ist genau 387,40 € der alten 367,00 €.
MIETERHÖHUNG UM 20,00 EURO nicht 200,00 €.
bei der warm miete sollte man natürlich auch beachten das sie bei der wohnungsanmietung pauschal auf die anzahl der räume festgelegt wird und mit den tatsächlichen verbrauch nicht überein stimmen muss.
der umzug wäre ein zusammen schluß im sinne einer WG.
Die Ägypter
16.04.2006, 12:53
Hallo bec,
@nefertari1968
die neue wohnung hat genau 72,18 qm die jetzige 65 qm. warm miete der neuen wohnung ist genau 387,40 € der alten 367,00 €.
MIETERHÖHUNG UM 20,00 EURO nicht 200,00 €.
dann habe ich wohl falsch gelesen... dann halt 20 Euro... Im Netz habe ich keine KdU-Richtlinien für Rostock finden können, also richten diese sich vermutlich nach dem WoGG bzw. einem Mietspiegel.
Was mich irritiert - es handelt sich um eine WG/Hausgemeinschaft, obgleich eines der Kinder von dir ist? Dann zahlst du als Mitglied dieser WG auch Unterhalt für dein Kind und wirst in keinster Weise "mitgerechnet" von den Unterkunftskosten mal abgesehen?
Zu den Unterkunftskosten:
Also zahlt deine Wohngemeinschaftspartnerin die Hälte der Miete = 193,70 Euro für 3 Personen... das dürfte sich im angemessenen Rahmen bewegen - denn dein Anteil interessiert dann nicht, wenn du für dich allein wirtschaftest und eine BG für dich bist du erst dann, wenn du ebenfalls ALG II beziehst.
Gehen wir mal vom WoGG aus (geringste Einschätzung):
Rostock hat die Mietstufe 4 (http://www.forum-sozialhilfe.de/downloads/forumsh120.pdf)
= 390 bis 420 Euro Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten (ohne Warmwasser, Strom und Heizung - je nach Baujahr des Hauses) sind für 3 Personen angemessen (http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__8.html)
Für 4 Personen sind es dann 455 - 490 Euro (inkl. kalter Nebenkosten)
Dazu kommen noch die angemessenen Heizkosten!
Also egal, wie man es dreht und wendet, die Wohnung wäre angemessen und für 4 Personen (zumal Untermiete....) ist die derzeit bewohnte Unterkunft viel zu klein....
Problematik: Wenn sie es ablehnen - könnt ihr zwar trotzdem umziehen und die Miete müsste auch übernommen werden - allerdings bleibt ihr auf den Umzugskosten sitzen und müsstet die Kaution aus eigener Tasche finanzieren... auch Renovierungskosten, doppelte Mieten werden dann nicht übernommen...
Also geht es darum, zunächst einmal die Notwendigkeit des Umzuges zu klären = schriftlichen, formlosen Antrag per Einschreiben/RS an die ArGe richten!
wir sind keine bedarfsgemeinschaft. die mutter mit 2 kindern ist eine bedarfsgemeinschaft und ich bin meine eigene bedarfsgemeinschaft.
erstaunlich das die Arge das seit 1,5 Jahren akzeptiert.Bei uns würde das nie durchgehen,schon wegen dem gemeinsamen Kind nicht.
Die Ägypter
16.04.2006, 13:07
Hallo Warti,
aus dem gem. Kind resultiert eine Unterhaltspflicht für das gem. Kind, nicht aber das Erfordernis finanziell für den anderen einstehen zu müssen (wenn die Betreuungszeit der Kindesmutter mit dem 3. Lebensjahr des Kindes ausläuft, bleibt nach BGB nur Unterhalt für das Kind zu leisten!).
Soll und will heißen, als ledige Mutter kann die WG-Partnerin des Fragestellers keinen Betreuungs-Unterhalt für sich vor einem Familiengericht einklagen, wenn das betr. Kind über 3 Jahre alt ist!
@nefertari1968
das sehe ich eben genauso. die wohnung ist nach gründlichen erkundigungen diverse Wohnungsgesellschaften das derzeit günstigste für eine 4 raum wohnung in rostock.
wie sollte jetzt argumentiert werden im widerspruch? gibt es jetzt villeicht schon rechtskräftige urteile bezüglich zweckgemeinschaften.
der zweck wäre nehmlich ersparnis der miete für beide seiten sowie die relative nähe zu meinem sohn. da ich unterhalt zahle (nachweis vorhanden) habe ich einen anspruch meinen sohn zu sehen und zu erziehen.
als eheähnliche lebensgemeinschaft lässt sich dieses miteinander leben nicht argumentieren. denn dann muss der begriff eheählich dviniert werden. (eheähnlich kommt vom begriff ehe)
da ich erst alg 1 bekommen werde gibt es von meiner seite ja auch nicht das problem.
desweiteren wird man regelrecht genötigt von dem jobcenter bein einem formlosen antrag auf wohnungswechsel die umzugskosten, kaution .... mit zu beantragen.
alles was an kosten für die wohnung vorab anfällt bezahle ich. das jobcenter müsste lediglich 10 € mehr bezahlen.
die wohnung erfüllt alle anforderungen die einem 4 personen haushalt zusteht.
Die Ägypter
16.04.2006, 13:39
Widerspruch ist nur nach schriftlicher Ablehnung möglich - also müsst ihr zunächst einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Notwendigkeit zum Umzug stellen (um einen solchen Ablehnungsbescheid in die Hände zu bekommen!)
Deine WG-Partnerin sollte es explizit als Antrag formulieren (im Betreff) unterhalb ihrer BG-Nr.
dann in Etwa: hiermit beantragen wir: Ihr Name, Namen der Kinder, dein Name als neutraler Mitbewohner eine Bescheinigung darüber, dass unser Umzug in die Wohnung (Beschreibung vergl. mit alter Wohnung) notwendig ist.
Dann Pro-Argumente auflisten (je mehr desto besser!) so ungefähr:
1) Wohnung hat andere Zimmeraufteilung, Tochter/Sohn mehr Platz.. Mitbewohner... bla bla... kürzerer Schulweg... etc. pp. Schimmel, andere Heizungsanlage... was immer euch einfällt um auch den Vorteil gegenüber der ArGe darzulegen.
Dann.... versucht einen Mietvertrag als Muster für die neue Wohnung aufzutreiben (ohne Unterschrift!)
Dann weiter im Text: es handelt sich um folgende Wohnung (Kurzbeschreibung) Siehe anliegenden Blankomietvertrag - hiermit bitten wir um Bewilligung dieser Wohnung, da sich die Miethöhe in dem für Rostock angemessenen Rahmen bewegt. Bitte erteilen sie uns hierfür eine schriftliche pro-Forma-Mietübernahmebescheinigung (keine generelle, da sonst das Amt denkt, es könnte die Miete direkt an den Vermieter überweisen!)
Kurze Begründung... wie lange neue Wohnung angemietet werden kann - Hinweis, das es zeitlich drängt und um baldigen Rechtsmittelfähigen Bescheid bitten...
Ihre Unterschrift (Deine bitte nicht!) und Aufzählung aller Anlagen zum Schreiben... fertig.
@nefertari1968
den ablehnungsbescheid haben wir bereits in der hand. wollte jetzt den widerspruch schreiben.
leider drängt die neue wohnungsgenossenschaft bereits und ich habe das gefühl das diese nicht mehr länger auf uns warten.
wir sind ja nicht die einzigen!
kann man mit einem vormietvertrag dem jobcenter unter aufzählung von pros druck machen?
oder vielleicht drauf ankommen lassen und einfach alte wohnung kündigen neuen mietvertrag unterschreiben (kaution, umzug usw. selbst tragen) fertig?
Hallo Kristin,
das ist schon richtig laut BGB.Die Argen und mittlerweile auch einige SG sehen das anders.
Man bewegt sich als HE auf sehr dünnen Eis.
Es gibt Urteile wo man nach 1 Jahr Zusammenleben schon als eäG eingestuft wird.
Die Frage ist, ab wann eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zum Erwirken von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden kann.
Dazu gibt es das Umstandsmoment, d.h. Partner müssen ihr Leben eheähnlich aufeinander eingestellt haben (auch nach außen so wahrnehmbar)
Um Ehegattenunterhalt zu erwirken, reicht das allein aber nicht aus. Die Partnerschaft muß auch gefestigt sein. Dafür gibt es ein Zeitmoment der (in der aktuellen Rechtssprechung 2-3 Jahre )
Ensteht ein Kind oder schaffen die Partner sich gemeinsam was an, kann die Verfestigung auch schon früher gesehen werden.
Gruß
Die Ägypter
16.04.2006, 14:43
Hallo Warti,
das ist mir schon klar - nun kann aber auch im Umkehrschluss ein "Unfall" die Leibesfrucht hervorgebracht haben - wir leben ja nun nicht mehr in den 40-er Jahren oder so...
Aus einem Sexualakt, der ein Kind hervorgebracht hat, amtlicherseits nun die Liebe für´s Leben zu zimmern, halte ich für wenig zeitgemäß....
Das in einer WG aufgrund der Nähe eventuell auch kurzfristig "mehr" Nähe entsteht, halte ich dagegen für ziemlich logisch... dass man dann aufgrund der Erziehungsverantwortung, gem. Sorgerecht, Umgangsrecht etc. die Nähe zum Kind nicht aufgibt (aufgeben will), ist ebenfalls nachvollziehbar - hat aber ja nichts mit der ehem. "Geliebten", also der Kindesmutter zu tun.
Auch ist ein Unterhalt aufgrund einer eäG nicht wirklich einklagbar und das wissen auch die ArGen, sonst könnte man ja anregen, dass sie es auch selbst verfolgen, wenn sie denn einen "Anspruch" sehen. Ergo kann es auch nicht angehen, ein rechtliches Tablett zu zimmern, was nicht wirklich haltbar ist.
Dazu noch die Anmerkung... wenn Menschen wirklich füreinander einstehen wollen - also die Liebe auch groß genug ist - werden sie selbst den Schritt in Richtung Standesamt wagen... und das sollte man diesen Menschen schon noch selbst überlassen....
Weiterhin - hat eine "eäG" im Vergleich zu einer Ehe eine Reihe von Nachteilen - nicht nur der nicht einklagbare Unterhalt, sondern auch Erbrecht, steuerliche Veranlagung etc. pp. betreffend...
Wenn der Gesetzgeber, der "die Ehe" ja mit einem besonderen Schutz versehen hat, hier eine Änderung wünscht, sollte er im Gegenzug auch die Vorteile der Ehe eben ohne Ringe und Tüdelütt auch für Lebenspartnerschaften zulassen... und das wird vermutlich nicht geschehen, denn dann ist die Institution Ehe für den Staat/Kirche (!) usw. völlig wertlos (ist sie im Prinzip ohnehin)....
Eigentlich ist das System sowieso verlogen - allein was uns hinsichtlich beruflicher Flexibilität abverlangt wird (heute in München, morgen in Hamburg arbeiten) widerspricht langlebigen Partnerschaften und Ehen, samt Familien deutlich... also müssen sie sich über die Resultate: serielle Beziehungen etc. nicht wirklich wundern!
Die Ägypter
16.04.2006, 14:47
Hallo bec,
du schreibst u.a.
leider drängt die neue wohnungsgenossenschaft bereits und ich habe das gefühl das diese nicht mehr länger auf uns warten.
wir sind ja nicht die einzigen!
= ist es möglich von der Wohnungsgenossenschaft eine Art "Drängelbrief" zu erhalten um das Verfahren mit dem Widerspruch zu beschleunigen?
Ansonsten... Vorvertrag ist eine Verpflichtung, die ihr ja dann entgegen der schriftlichen Äußerung der ArGe eingeht = kein Anspruch auf Umzugskostenübernahme und darlehensweise Übernahme der Genossenschaftsanteile (=?)...
Weitere Gefahr bei dem "Einfach so Umziehen"... die neue Miete wird nicht übernommen, sondern nur die alte Miete... = Zuzahlung von 20 Euro aus dem Regelsatz....
Heißes Eisen = müsst ihr wissen, ob ihr es anpackt...
@nefertari1968
ok, werde nochmal mit der wohnungsgenossenschaft reden.
umzugskosten, kaution usw. wollen wir ja noch nicht mal haben.
dem jobcenter kann es eigentlich egal sein wie der umzug von statten geht. und wenn das mein 85 jähriger opa der schon blind ist macht.
ich bin der meinung auf grund das der fallmanager darauf bestand das die kaution und umzugkosten mit im antrag rein sollen wurde dieser abgelehnt.
das eigentliche schreiben war bereits fertig. so damit ab zum jobcenter. der fallmanager sagte darauf hin hier steht ja garnichts von umzugskosten oder kaution, so ist der antrag unvollständig und könne nicht bearbeitet werde (aussage des bearbeiters)
nachdem diese paarzeilen also doch schriftlich aufgenommen wurden hat der bearbeiter noch nicht mal luft geholt und meinte diese anträge weisen wir sowieso zu 90% ab.
Die Ägypter
16.04.2006, 15:24
Hallo bec,
du schreibst:
das eigentliche schreiben war bereits fertig. so damit ab zum jobcenter. der fallmanager sagte darauf hin hier steht ja garnichts von umzugskosten oder kaution, so ist der antrag unvollständig und könne nicht bearbeitet werde (aussage des bearbeiters)
Seit wann ist ein HE gezwungen Dinge zu beantragen, die er nicht erstattet haben möchte =?
nachdem diese paarzeilen also doch schriftlich aufgenommen wurden hat der bearbeiter noch nicht mal luft geholt und meinte diese anträge weisen wir sowieso zu 90% ab.
In sich unlogisch... und sein Ermessen hat er auch nicht ordentlich angewandt = warst du da alleine oder gibt es Zeugen für diese Aussage?
Dann für mich zum Verständnis - wie habt ihr euren Antrag konkret formuliert, was wolltet ihr ursprünglich beantragen?
Habt ihr euch die Abgabe eures Antrages bescheinigen lassen?
Habt ihr euch die Änderungen bescheinigen lassen (liegt euch Kopie vor?), die der Sachbearbeiter nachträglich vorgenommen habt?
Dann... Ablehnung - habt ihr die nun mündlich oder schriftlich vorliegen (geht aus deinen Aussagen nicht klar hervor) und was steht in dem Ablehnungsbescheid (mit Rechtsfolgeerklärung = "Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig; dieser ist innerhalb eines Monats zu richten an......" ) =?
@nefertari1968
ich muss jetzt los, werde heute aber noch auf die frage von ihnen eingehen, versprochen.
bis später, und danke für die bisherigen antworten.
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