Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landkreis "gibt auf" und steigt aus ARGE aus
Straubing-Bogen. Nun hat sich auch der Landkreis aus der Arbeitsgemeinschaft "SGB II Straubing-Bogen" verabschiedet. Die Arge war Mitte Oktober 2004 von der Stadt Straubing, dem Landkreis und der Agentur für Arbeit Deggendorf gegründet worden, um den Hartz-IV-Empfängern bei der Antragstellung den Gang zu mehreren Ämtern zu ersparen. [mehr (http://www.idowa.de/bogener-zeitung/nachricht/nachricht/nac/2165960/red/99.html)]
Mein Fazit:
Bald ist alles wieder beim Alten, ALG und ALH vom Bund und die Sozialhilfe von den Kommunen...
Marsleuchte
14.08.2007, 14:58
Na manchmal wünsche ich mir schon das es bei uns auch Arbeitsgemeinschaften gibt und nicht alles in den alten Strukturen des Sozialamtes weiter vor sich hin schwimmt.
Aber ich denke mir auch wieder das Alle vor dem Gesetz gleich sein sollten aber es in unserem Lande nie umgesetz wird. Nach dem Motto " Papier ist geduldig".
StephanK
14.08.2007, 15:36
Das Nebeneinander von ARGEn hier und Optionskreisen dort ist ja nicht für die Ewigkeit gemacht sondern ein gesetzgeberisches Experiment - sozusagen ein Feldversuch, um herauszufinden, wer's denn nun besser kann. Deswegen werden auch bewusst Unterschiede in Kauf genommen.
In gut 16 Monaten muss das Sozialministerium dem Bundestag und dem Bundesrat einen Erfahrungsbericht vorlegen - und dann soll eine endgültige Regelung beschlossen werden. Leider wird das Thema, das eine sachliche Diskussion verdient hat, dadurch in den Wahlkampf geraten, und das wird der Diskussion voraussichtlich nicht gut tun.
Marsleuchte
14.08.2007, 16:51
Das mag alles richtig sein, aber es wäre alles kein Problem wenn man nicht permanent alle über einen Kamm scheert.
Es kann nicht angehen das es einige SB gibt die ihre Position zur Demütigung von Menschen ausnutzen um denen klar zu machen, Ihr habt alle keinen Bock Ihr seid arbeitsfaul und Schmarotzer.
Würde dieser Einstellung von vorne rein klar und deutlicher geklärt sein dass es Menschen gibt die nicht schuldhaft ins ALG II gelangt sind, wäre es auch mit der Umsetzung von den ganzen Harz 4 Gesetzen viel besser bestellt. Der Richter sagte mir damals, der Hauptgrund der vielen Klagen liegt einfach darin, das es hier um eine einseitige Sache geht, es wird verlangt das du als ALG II´ler alle deine Pflichten erfüllst. Auf der anderen Seite kommt keiner der Aufkläungspflicht nach und wenn es nicht dieses sehr gute Forum geben würde, sähen wir alle ganz schön blöd aus.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen danken die immer wieder neue Beiträge zur Info für den Rest bringen und zusätzlich es auch verständlich erläutern.
Es ist ja auch klar wieso das in den optionskreisen so eng gesehen wird alles. Deshalb haben sich hier auch Stadt und Landkreis aus dem "Triumvirat" zurückgezogen.
Mit ein Grund: die unkalkulierbaren Kosten.
Der Bund pumpt immer schön in das System rein, aber manche Kommunen können das einfach nichtmehr und versuchen an allen Ecken und Kanten zu sparen.
Da sich das auch nie in einer Wahl (kommunal) niederschlägt, weil die meisten gar nicht wissen dass jede ARGE kommunale beteiligung hat, haben sie doch ein Freilos sozsagen.
StephanK
15.08.2007, 08:07
Da sich das auch nie in einer Wahl (kommunal) niederschlägt, weil die meisten gar nicht wissen dass jede ARGE kommunale beteiligung hat, haben sie doch ein Freilos sozsagen.Dieser Gedanke ist, glaube ich, sehr richtig. Bei Kommunalwahlen und in den Wahlkämpfen, die ihnen vorausgehen, ist das Verhalten der jeweiligen Kommune - sei es als Hauptverantwortliche (weil Optionskommune), sei es als kommunale Hälfte einer ARGE - kein oder nur am Rande ein Wahlkampthema, obwohl es das sein sollte. In den Köpfen Nichtbetroffener ist Arbeitsmarkt immer noch nur ein Thema der Bundespolitik. Das macht es den Lokalpolitikern und lokalen Parteigliederungen leicht, sich wegzuducken und von ihrer Verantwortung abzulenken.
Hier in Köln gibt es eine unabhängige kommunalpolitische Vereinigung "Gemeinsam gegen Sozialraub" (http://www.gemeinsam-gegen-sozialraub.de) die das Thema zum kommunalpolitischen Thema gemacht hat und bei den letzten Kommunalwahlen immerhin so erfolgreich war, dass sie jetzt einen Vertreter im Stadtrat hat. Dieser kann als Einzelkämpfer natürlich nichts durchsetzen, sorgt aber wenigstens dafür, dass das Thema immer wieder auf die Tagesordnung kommt und die Handlungsweise der ARGE auch mal öffentlich im Stadtrat diskutiert und kritisiert wird. Das ist besser als nix und mehr als anderswo.
Seebarsch
15.08.2007, 18:48
Bei dem ganzen Streit um ARGES und O-Kommunen darf man aber auch nicht vergessen, dass
a) die Kommunen bzw. die Vertretungen dieser lauthals geschrien haben, dass sie alles besser können,
b) die Kommunen glaubten, dass mit dem Wegfall eines Grossteils der Sozialhilfe ins Alg 2 ein finanzielles Geschäft zu machen sei,
c) die Kommunen nach Austritt aus einer ARGE weiterhin selbständig die vom Gesetz vorgegebenen Aufgaben erledigen muss.
:razz:
c) die Kommunen nach Austritt aus einer ARGE weiterhin selbständig die vom Gesetz vorgegebenen Aufgaben erledigen muss.
Wie hat man sich das denn vorzustellen?
Ich stelle es mir so vor, dass bei einer "normalen" ARGE einige von der BA und einige aus den Kommunen sitzen, also durcheinander gewürfelt (oder gibts da ne feste aufgabenteilung?)
und dass ich jetzt entweder zur ARGE bzw zum Kreis oder zur Stadt gehen kann wenn ich SGB II Leistungen beantragen will... ich meine wie soll das dann laufen?
Schwer vorstellbar :patsch:
StephanK
16.08.2007, 07:38
Ich habe die Bezeichnung dieses Themas mal geändert, weil erst durch Deine Frage mir aufgefallen ist, dass sie schief war (und eigentlich auch jetzt noch ist).
Wenn nämlich aus einer Arbeitsgemeinschaft von zweien der eine aussteigt, ist die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst. (Das ist wie bei der Scheidung einer Ehe...)
Der dadurch entstehende Zustand ist der, den es bisher schon in ein oder zwei Landkreisen gab, wo nie eine ARGE gebildet wurde, die "getrennte Aufgabenwahrnehmung". Dort müssen die Alg II-Bezieher für die kommunalen Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft) zu einer kommunalen Behörde gehen, für alles andere wie gewohnt zur Arbeitsagentur.
Ob das wirklich so schlecht ist bezweifle ist. Dem "Gewinn" für die "Hilfebedürftigen" dadurch, dass sie - wo es eine ARGE gibt - eine einheitliche Anlaufstelle haben, steht auch ein Verlust entgegen, nämlich dass ihnen der Zugang zur Arbeitsagentur versperrt ist. Ohne deren Vermittlungsleistungen überbewerten zu wollen halte ich das jedenfalls für die Problemgruppen am Arbeitsmarkt (Menschen ohne Ausbildung, Ältere, Behinderte) für einen größeren Nachteil als die zusätzliche Mühe, für alles was mit dem Thema wohnen zu tun hat, zusätzlich zu einer kommunalen Behörde gehen zu müssen (das müssen Alg I-Bezieher, die Wohngeld erhalten, schließlich auch).
Ich halte die ARGEn nach wie vor für eine Fehlkonstruktion und wäre nicht traurig darüber, wenn sie sich flächendeckend selbst auflösen würden.
Ich habe die Bezeichnung dieses Themas mal geändert, weil erst durch Deine Frage mir aufgefallen ist, dass sie schief war (und eigentlich auch jetzt noch ist).
Wenn nämlich aus einer Arbeitsgemeinschaft von zweien der eine aussteigt, ist die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst. (Das ist wie bei der Scheidung einer Ehe...)
Falsch, es war ein Triumvirat, und zuerst ist die Stadt, dann der Landkreis ausgeschieden...
Ist jetzt Stadt oder Landkreis der Ansprechpatner für KdU? :engel:
Wenn man für die Leistung zum Lebensunterhalt normal zur BA geht, vergeben die dort auch zwangsleistungen wie EEJ?
Finde dies wird langsam zu einem interessanten Thema.
StephanK
16.08.2007, 11:22
Über islamisches Scheidungsrecht zu dritt werde ich hier nicht diskutieren... :D
So verwirrend sieht es deswegen aus, weil es Kreise gibt, deren Sitz in einer Stadt ist, die selbst gar nicht zum Kreis gehört, weil sie (je nach dem, wie das im jeweiligen Land genau heisst) kreisfrei oder Stadtkreis ist (z.B. Heidelberg und der die Stadt umzingelnde Rhein-Neckar-Kreis). Dort sind in beiden Fällen ARGEn, also ist es nicht ganz so chaotisch.
Im Kreis Offenbach haben wir die Situation, dass für die Stadt eine ARGE existiert, der Landkreis (der natürlich in der Stadt Offenbach [Nachbarstadt von Frankfurt a.M.] seinen Sitz hat) jedoch Optionskommune ist.
So ähnlich ist es mit dem Kreis Straubing-Bogen (auf der Karte anschaulich nachguckbar hier (http://www.kreisnavigator.de/kreisnavigator/karten/frame-by.htm)), aber dort gab es wohl die Besonderheit einer "Dreierbeziehung", also eine ARGE, die aus Arbeitsagentur, Stadt UND dem sie umgebenden Landkreis gebildet wurde - was in einer eher dünn besiedelten Gegend ja auch gar nicht so dumm ist. Die beiden kommunalen Partner sind aber nicht gleichzeitig ausgestiegen, sondern nacheinander: erst die Stadt und jetzt auch noch der Landkreis. In der Zwischenzeit gab's also sozusagen noch eine Rest-ARGE, die jetzt aber endgültig geplatzt ist.
Folglich gilt jetzt für die Stadt-Straubinger, dass sie wegen KdU & Co. zur Stadtverwaltung müssen, für die Leute aus dem Landkreis, dass sie es mit der Kreisverwaltung zu tun haben.
Alle Klarheiten beseitigt? :)
Alle Klarheiten beseitigt? :)
Fast, die 2 Frage steht noch aus... Wer gibt einem denn die Geschenke wie EEJ oder dergleichen, macht das jetzt die BA? Wäre ja am logischtem...
StephanK
16.08.2007, 11:44
Fast, die 2 Frage steht noch aus... Wer gibt einem denn die Geschenke wie EEJ oder dergleichen, macht das jetzt die BA?EEJ's sind ziemliche Danaergeschenke (http://de.wikipedia.org/wiki/Danaergeschenk), oder? :wink:
Ja, das ist dann Sache der BA.
Lies mal unter diesem Gesichtspunkt im SGB II: Du wirst nirgends den Begriff "Alg II-Träger" oder "Grundsicherungsträger" finden, den wir hier aus praktischen Gründen verwenden. Es ist immer entweder von der Arbeitsagentur die Rede (die den Löwenanteil der Aufgaben hat) oder vom kommunalen Träger (bei den KdU-Sachen und einigen Einmal-Leistungen). Verglichen mit dem Umfang und der Bedeutung ihrer Aufgaben sind die Kommunen in den ARGEn meiner Meinung nach sowieso überrepräsentiert.
EEJ's sind ziemliche Danaergeschenke (http://de.wikipedia.org/wiki/Danaergeschenk), oder?
Equo ne credite, Teucri! Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes.
Hammerhartes wort :sensationell:
Lies mal unter diesem Gesichtspunkt im SGB II: Du wirst nirgends den Begriff "Alg II-Träger" oder "Grundsicherungsträger" finden, den wir hier aus praktischen Gründen verwenden. Es ist immer entweder von der Arbeitsagentur die Rede (die den Löwenanteil der Aufgaben hat) oder vom kommunalen Träger (bei den KdU-Sachen und einigen Einmal-Leistungen). Verglichen mit dem Umfang und der Bedeutung ihrer Aufgaben sind die Kommunen in den ARGEn meiner Meinung nach sowieso überrepräsentiert.
Das sieht aber dann meiner Meinung nach danach aus, als ob der Gesetzgeber mit soetwas gerechnet hat und schonmal "vorgesorgt" hat.
Jetzt wären wir aber wieder in der Situation, dass ALG II Empfänger in diesen Kommunen einerseits "ALH" von der BA bekommen und "Wohngeld" von den Kommunen, also beim alten sozusagen.
Was mich jetzt noch brennend interessiert ist, wenn hier eine Aufsplitung des ALG II entsteht, von Lebensunterhaltskosten und KdU, ist dann die abgrenzung zum Wohngeld nicht hinfällig? Man könnte ja praktisch bei der BA die "ALH" beantragen und nebenbei das echte Wohngeld nehmen, weil der Teil der KdU ja jetzt nichtmehr im ALG II Satz enthalten ist, oder seh ich das falsch?
StephanK
16.08.2007, 12:14
Das sieht aber dann meiner Meinung nach danach aus, als ob der Gesetzgeber mit soetwas gerechnet hat und schonmal "vorgesorgt" hat.Das kann man so sehen.
Ich weiss nicht, ob Du 2003/04, als die Hartz-Gesetze gestrickt wurden, die Diskussion schon so aufmerksam verfolgt hast wie heute. Es war damals so, dass CDU und FDP massiv dafür geworben haben, dass die Kommunen (schon immer Sozialhilfeträger!) die alleinige Verantwortung für die Alg II-Bezieher bekommen. Das ganze ging in den Vermittlungsausschuss und herausgekommen ist ein doppelter Kompromiss:
1) Es wurden - sozusagen als Normalfall - die ARGEn geschaffen, also Arbeitsagentur und Kommune in einer neuen Struktur zusammengespannt.
2) Weil man dem anderen Modell der alleinigen kommunalen Verantwortung die Chance geben wollte, sich in der Praxis zu bewähren, wurden als gesetzgeberisches Experiment die ca. 40 Optionskommunen "genehmigt", ihnen also die alleinige Verantwortung übertragen.
Nur deswegen gibt's dieses Nebeneinander. Die ARGEn haben zwar eine gesetzliche Grundlage, aber jede einzelne ARGE beruht auf einer vertraglichen Grundlage (Verträge zwischen Bundesagentur und Stadt oder Kreis) - und diese Verträge kann man natürlich auch kündigen oder nach Ablauf ihrer Befristung nicht verlängern.
Jetzt wären wir aber wieder in der Situation, dass ALG II Empfänger in diesen Kommunen einerseits "ALH" von der BA bekommen und "Wohngeld" von den Kommunen, also beim alten sozusagen.So ist es.
Man könnte ja praktisch bei der BA die "ALH" beantragen und nebenbei das echte Wohngeld nehmen, weil der Teil der KdU ja jetzt nichtmehr im ALG II Satz enthalten ist, oder seh ich das falsch?Das siehst Du falsch, jedenfalls bei der derzeitigen Gesetzeslage. Es gibt ja kein Wahlrecht zwischen Alg II (KdU) und Wohngeld, sondern beide schließen einander aus.
Es gibt ja schon bisher einige Kreise "mit getrennter Aufgabenwahrnehmung", bei denen eine ARGE nie zustandegekommen ist. Dort zahlen Kreise und/oder Gemeinden die KdU nach den Regeln des SGB II.
Die KdU-Regeln im SGB II ließen sich auch nicht einfach abschaffen, weil KdU nach SGB II ja (jedenfalls theoretisch) den kompletten Bedarf an Unterkunftskosten deckt (oder decken sollte...), während Wohngeld nur als Zuschuss konzipiert ist. Das wird auch durchgesetzt: Es war auch schon früher so, dass Wohngeldanträge mit der Begründung abgelehnt wurden, der Lebensunterhalt (insgesamt) sei nicht gedeckt und man solle Sozialhilfe beantragen (habe ich schon selbst erlebt).
Das siehst Du falsch, jedenfalls bei der derzeitigen Gesetzeslage. Es gibt ja kein Wahlrecht zwischen Alg II (KdU) und Wohngeld, sondern beide schließen einander aus.
mhm, aus dem Wohngeldgesetz wird mir das nicht so klar...
Empfänger von
1.Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen; [...]
Quelle: §1 Abs.2 Nr.1 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__1.html)
Wenn man hier also KdU und Lebensunterhaltskosten einzeln beantragen muss, und mit nem Minijob das Einkommen aufbessert sind jedenfalls für Wohngeld die vorraussetzungen gegeben.
Wenn man jetzt noch den "Grundsatz" des SGB II betrachtet, dass es immer die letzte Leistung sein soll, sehe ich das nicht mehr als richtig an.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Quelle: §2 Abs.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html)
Mal so übertrieben dargelegt...
StephanK
16.08.2007, 13:02
Wenn man hier also KdU und Lebensunterhaltskosten einzeln beantragen muss, und mit nem Minijob das Einkommen aufbessert sind jedenfalls für Wohngeld die vorraussetzungen gegeben.Nein. Das liegt an der begrifflichen Zweiteiligkeit des Alg II, wie sie § 19 Satz 1 SGB II definiert: Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II <"Teil 1"> Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der <"Teil 2"> angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wenn wir alltäglich-umgangssprachlich von "Alg II + KdU" reden und schreiben ist das nicht ganz korrekt (aber verständlich :wink: ). Würden wir auf gesetzessystematische Korrektheit achten, müssten wir fomulieren: "Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts" (der "Regelsatz" im Sozialhilfe-Sprachgebrauch) + KdU.
Das Alg II einschließlich seines KdU-Bestandteils ist also eine einheitliche Leistung auch dann, wenn, wie in den Kreisen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, der Bestandteil "Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts" von der Arbeitsagentur und die KdU von der Kommune, also von zwei verschiedenen Trägern erbracht werden.
Deswegen ist auch jemand, der in einem Kreis mit getrennter Aufgabenwahrnehmung lebt und seine KdU vom Kreis erhält, ein "Empfänger von Leistungen des Alg II, bei deren Berechung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind" und damit nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 WoGG.vom Wohngeld ausgeschlossen - mit der Ausnahme für "Mischhaushalte" in § 1 Abs. 5 WoGG. Und deswegen "zieht" auch § 2 Abs. 1 SGB II nicht, weil es nix auszuschöpfen gibt: Der Wohngeld-"Brunnen" ist trocken.
So eine Diskussion ist doch immer anregend, nur schade dass ich immer den kürzeren ziehe :(
Kurz gesagt: Ich geb dir recht. :razz:
StephanK
16.08.2007, 13:42
So eine Diskussion ist doch immer anregend, nur schade (...)Sieh es doch so: Du sorgst dafür, dass wir alle genauer nachdenken und auch verzwickten Dingen auf den Grund gehen. Das ist durchaus verdienstvoll, denn mehr Erkenntnis entsteht nur, wenn immer wieder Fragen gestellt werden - und zwar auch bei dem, der eine Frage beantwortet. Keiner schüttelt das einfach aus dem Ärmel. In diesem Sinne: Danke für's nachhaken! :)
Seebarsch
16.08.2007, 19:24
Na dann will ich mal die grossen Denker noch etwas weiter beschäftigen.
Bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung zwischen BA und Kommune werden dann auch von zwei Leistungsträgern die Leistungen ausgezahlt. Mithin werden dann auch auf die Anträge hin zwei Bewilligungsbescheide erstellt, gegen die dann ggfls. auch zwei getrennte Widersprüche oder Klagen eingreicht werden müssten (kicher, kicher)!
Da bei Sanktionen oder Einkommensanrechnungen die Leistungen BA der aus dem Katalog vorrangig berücksichtigt werden müssen, erfolgen dann auch wieder ggfls. zwei Absenkungen mit den entsprechenden Rechtswegen und Bescheiden.
Das bedeutet, dass z.B. die BA bei ihren Leistungen kürzt bzw. anrechnet und dann der Kommune einen eventuell noch weiter zu kürzenden Betrag melden muss, der dann bei der KdU berücksichtigt werden muss.
Da wird dann wohl alles viel einfacher!
:engel:
StephanK
16.08.2007, 19:47
Da wird dann wohl alles viel einfacher!Kommt drauf an, wie man es ausgestaltet...
Sanktionen betreffen ja - nach jetziger Regelung - den kommunalen Anteil, sprich die KdU nur bei unter 25jährigen. Wenn man diese Nickeligkeit aus dem Gesetz entfernen würde dann hätte man dieses Problem nicht.
Im übrigen könnte man die ganze KdU-Geschichte gesetzestechnisch auch dadurch "erschlagen", dass man beim Wohngeld einige Sonderregelungen für Alg II-Bezieher einfügt, die die Vollfinanzierung sicherstellen (weil Wohngeld ja normalerweise nur ein Zuschuss ist) und die Erstausstattungsfragen regeln. Finanziell wäre das wahrscheinlich kein nennenswerter Unterschied: Das Wohngeld wird von den Ländern gezahlt, und die gemeindlichen KdU derzeit zu weiten Teilen auch - nur halt "um die Ecke" durch die landesrechtlichen Ausgleichsregelungen.
Allerdings hätten die Alg II-Bezieher es wieder mit zwei verschiedenen Behörden zu tun, das ist wahr. Aber ich weiss nicht, ob dieser zusätzliche Aufwand nicht dadurch aufgewogen würde, dass dann eine Behörde sich ausschließlich um Arbeitsvermittlung zu kümmern hätte...
Bliebe noch die Frage des kommunalen Einflusses dadurch, dass sie die 1-€-Jobs organisieren. Aber wer will wirklich 1-€-Jobs?
Ich gebe zu, das ist eine abgefeimte Überlegung, Hartz IV sozusagen in Trippelschritten "zurückzubauen" (wie man Abbruch heutzutage so schön nennt). Aber ist das so schlecht? :wink:
Betroffener
16.08.2007, 21:22
Da wäre mir doch eine so genannte "Warmsanierung" deutlich lieber :engel:
Leider dürfte die dann - wenn vom gleichen neoliberalen Denken beeinflußt - noch schlimmer ausfallen, als die jetzige Variante.
Die Verschiebebahnhöfe mit Botengängen und Zetteltransfer über die Betroffenen zwischen den Ämtern sollte aufgehoben werden - und dieser Gedankengang war auch gut. Nur die Realisierung war und ist eine äußerst schwache Inszenierung.
Das Bund-Länder-Kreis-Stadt-Syndrom mit den Zahlungstöpfen und-flüssen ist das Hauptproblem, das einer geregelten Leistung aus einer Hand entgegensteht, da jeder entweder noch was abstreifen oder die Leistung aus seinem Topf an sich beeinflussen will - daher auch die kruden KdU-Richtlinien.
Aber das werden wir nicht regeln können - nur drüber reden können wir.
Die von Seebarsch aufgezeigten Problematiken mit Millionen Einzelkämpfern im zwei- bis drei-Frontenkrieg im Bermudadreieck der jeweiligen Ämter sehe ich allerdings ebenso - und mir graut davor (und den Sozialgerichten wohl erst recht). Denn die Leistung aus "einer Hand" war das einzig gute der so genannten Arbeitsmarktreform - die nur eine Verwaltungsreform war und ist.
StephanK
16.08.2007, 22:00
Da wäre mir doch eine so genannte "Warmsanierung" deutlich lieberNa, na ... (das Kopfschüttel-smilie bitte dazudenken!)
Nur die Realisierung war und ist eine äußerst schwache Inszenierung.Eben! Allerdings hat das nicht nur mit der Frage der Trägerschaft zu tun - insofern hatte ich zu kurz gedacht -, sondern auch eine ganze Menge mit Personalpolitik. Darauf führe ich sowohl den "scharfen Wind" in vielen Optionskommunen zurück (man hat einfach altgediente Sozialamts-Mitarbeiter mit der zusätzlichen Aufgabe betraut) als auch das unstete Hin-und-Her in vielen ARGEn, die ihre Mitarbeiter/innen mit Jahresverträgen "leicht abbaubar" und in Rotation halten.
Das Bund-Länder-Kreis-Stadt-Syndrom mit den Zahlungstöpfen und-flüssen ist das Hauptproblem (...)Dieser Aussage widerspreche ich im Ergebnis nicht, setze aber einen anderen Akzent: Man musste die Kommunen "in's Boot holen", weil man den größten Teil der vorherigen Sozialamts-Kundschaft in die "Grundsicherung" einbeziehen wollte; zusätzlich hat man überlegt, ob die Kommunen vielleicht ganz gut Arbeit vermitteln könnten (was sich im großen und ganzen nicht bewahrheitet hat). Diese Geister hat man gerufen, aber sie wieder los zu werden dürfte schier unmöglich sein. Ich mag mir gar nicht ausmalen, welches Gezeter ausbrechen würde, wenn man den Kommunen die 1-€-Jobs wegnehmen würde... :shock:
Die von Seebarsch aufgezeigten Problematiken mit Millionen Einzelkämpfern im zwei- bis drei-Frontenkrieg im Bermudadreieck der jeweiligen Ämter sehe ich allerdings ebenso (...)Zugegeben: ich finde es auch bequemer, mich nicht auch noch mit einer Wohngeldstelle herumbeißen zu müssen - obwohl mir vor Ämtern eigentlich nicht bange ist. Dennoch: von der "Leistung aus "einer Hand"" bin ich so lange nicht überzeugt, wie der Leistungsanteil "Vermittlung" so bescheiden ist wie er ist.
Betroffener
16.08.2007, 22:55
Einverstanden - die Begrifflichkeit war unglücklich gewählt.
Zugegeben: ich finde es auch bequemer, mich nicht auch noch mit einer Wohngeldstelle herumbeißen zu müssen
Das müssen doch einige ALG I Empfänger auch tun... Ich finds sogar noch schwieriger aus nem bestehenden job heraus diese Gänge zu erledigen, da viele Behörden doch mitunter ganz bescheidene öffnungszeiten haben.
Da Wohngeldanträge vorherige Prüfung durch die zuständige Stadtverwaltung voraussetzen, ist man hier auf den "langen" Donnerstag beschränkt...
bin ich so lange nicht überzeugt, wie der Leistungsanteil "Vermittlung" so bescheiden ist wie er ist.
Dazu habe ich gestern ne Aussage von nem Herrn (hab den namen vergessen) vom DIW mitbekommen, der am Anfang noch gegen die "hartz reformen" war... er meinte die Regelleistung sollte gesenkt werden und der Freibetrag erhöht werden, da das auch der Wunsch vieler Bedürftiger sei... So seien die Träger auch mehr unter Druck endlich auf die freien stellen zu vermitteln...
ich sehe das eher kritisch, denn wo nichts ist kann nicht hin vermittelt werden, den Trägern es egal ist ob die regelleistung gesenkt wird und damit auch der Zweck des SGB II in Frage stellt, denn es soll ja das Existenzminimum darstellen.
Seebarsch
17.08.2007, 20:17
Hi,
die "Arge-spezifischen" Probleme liegen zwar auch bei der Zusammensetzung der Mitarbeiter, aber viel weitgehender im politischen Bereich.
Mit Einführung des SGB II standen sowohl die Mitarbeiter der BA als auch die Mitarbeiter der Kommunen vor dem Problem, dass völlig neue rechtliche Aufgabenstellungen auf sie zu kamen.
Da in den ARGEs das Personal paritätisch von BA und Kommune gestellt wurde, wurden dann Mitarbeiter der Kommune als Vermittler oder Fallmanager eingesetzt, obwohl sie weder dafür geschult waren oder die Tätigkeit jemals ausgeübt haben.
Die ehemaligen Mitarbeiter der Sozialämter welche im Leistungsbereich eingesetzt wurden, kamen mit einer Portion Arroganz in die ARGE, weil sie das ja alles schon vorher gemacht haben.
Das die SGB II Regelungen weitgehend und grundliegend von den damaligen BSHG Regelungen entfernt waren, wurde schlichtweg ignoriert.
Zudem ist diesem Personenkreis erst sehr spät die Gesamtsystematik der SGB Bücher zugänglich geworden.
Auch der in den Sozialämtern oftmals benutzte Ton im Umgang mit den Kunden, sowie das jedem Kunden gegenüber benutzte massive Mißtrauen, hat auch nicht zu einer förderlichen Teambildung beigetragen.
Allerdings scheint sich dieses mittlerweile in vielen Argen gebessert zu haben.
Im Spannungsfeld der ARGE steht aber weiterhin das grundsätzliche Misstrauen der Kommunen gegenüber der BA / Ministerium im Vordergrund.
Im Land und auch nach der Verfassung ist das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein hohes Recht, das die meisten Kommunen auch nicht ansatzweise abgeben wollen.
Durch diese Blockade sind viele Kommunen garnicht in der Lage, in der ARGE zusammen zu arbeiten.
Zudem wurde die mit Einführung des SGB II den Kommunen suggerierten finanziellen Entlastungen bei weitem nicht eingehalten.
Viele Kommunen müssen jetzt mehr Mittel und Personalkosten aufwenden, als sie durch den weitgehenden Wegfall der Sozialhilfe gespart haben.
Auch die Erkenntnis, dass Arbeitsvermittlung bei fehlenden Stellen und teilweise nicht qualifizierten Arbeitslosen ein hartes Brot ist, wird dieses Bestreben fördern.
2009 wird über die Weiterführung der ARGEs bzw. Optionskommunen entschieden. Ich bin mir fast sicher, dass dann der Gesamtaufgabenkomplex SGB II wieder auf die BA als alleinigem Träger übertragen wird.
:-P
StephanK
17.08.2007, 20:38
Ich bin mir fast sicher, dass dann der Gesamtaufgabenkomplex SGB II wieder auf die BA als alleinigem Träger übertragen wird.Jedenfalls ist CDU, die seinerzeit eine große "Kommunalbefürworterin" waren, mittlerweile recht kleinlaut geworden; könnte also gut sein, dass Deine Prognose zutrifft.
Aber soll dann die AA örtlich angemesene Mietniveaus ermitteln und Zusatzleistungen für Diätpflichtige bewilligen? Das wären zumindest ungewohnte Aufgaben - wenn auch wohl keine unlösbaren. Oder wird es auf "getrennte Aufgabenwahrnehmung" hinauslaufen, also das alte nebeneinander von Alhi und Sozialhilfe "in besonderen Lebenslagen"?
Seebarsch
17.08.2007, 22:23
Mit Sicherheit wird keine Trennung wie in der alten Form mit Alhi und Sozialhilfe kommen.
Da im Bereich Alg 1 jetzt tatsächlich, zumindest zur Zeit, die Alo fehlen und durch interne Umorganisationen und eine neue EDV Ressourcen im zweistelligen Tausenderbereich beim Personal frei wird, denke ich mal, dass die gesamte ARGE mit allen Aufgaben wieder in die BA eingegliedert wird.
:razz:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.