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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tochter volljährig ! Wie wird mein Einkommen angerechnet ?


babr01
17.04.2006, 11:56
Hallo

ich suche mich dumm und dämlich im Internet und bekomme widersprüchliche Aussagen bin also schon ganz wirr in der Birne
soweit hab ich mal herausgefunden:
Meine Tochter 21 Jahre alt ist ihre eigene Bedarfsgemeinschaft
Ich ihre Mutter lebe mit ihr zusammen bin also auch eine Bedarfsgemeinschaft .Wir beide bilden aber eine Haushaltsgemeinschaft.

Ich Arbeite (Umschulung gefördert vom Arbeitsamt also Unterhaltsgeld ) bzw erhalte nun seit ca 1 Monat Krankengeld und das wird voraussichtlich auch eine weile so bleiben.
Meine Tochter ist seit 1 März nach ihrer Ausbildung arbeitslos da sie nur Bafög erhalten hat steht ihr kein Arbeitslosengeld zu nur Alg 2. Wir haben dann auch einen Antrag bei der Arbeitsagentur rechtzeitig gestellt die Formulare hab ich im Internet runtergeladen aber die Sachbearbeiterin hat uns nochmal einen ganzen Satz neu mitgegeben den wir ausfüllen sollten unter anderem auch eine Bescheinigung des Vermieters über die Miete und Aufschlüsselung der Nebenkosten außerdem soll auch ich sämtliche Nachweise über Lebensversicherung Vermögen 3 Monate Kontoausüge vorlegen. Da ich mit Kindergeld ca 1500 Euro habe die Miete mit Garage und Kabel warm 612,- kostet haben wir weil ich dachte wir liegen zusammen ja über dem Regelsatz den Antrag gar nicht erst abgegeben.
Ich wollte auch nicht meinen Vermieter belästigen und habe mich auch gewundert das ich alles offenlegen muss obwohl ich doch keinen Antrag stelle.

Jetzt meinte meine Bekannte gestern ich könnte unterschreiben das ich für meine Tochter nicht aufkomme sie sich also selber versorgt im Haushalt sie dürfte aber unentgeltlich bei mir wohnen dann würde sie wenigstens den Regelsatz erhalten weil mein Einkommen nicht auf sie angerechnet wird.
Stimmt das so und wenn ja muss ich wirklich alles offenlegen ??
Also Miete beantragt sie doch gar nicht nur Geld für sich.

babr01
Barbara

StephanK
19.04.2006, 08:01
:welcome: babr01,
Du kannst eine solche Erklärung abgeben. Das wird aber nur bis einschließlich Juni weiterhelfen.
Am 1. Juli tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, derzufolge Deine Tochter mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet (bis zum Alter von 25, wenn sie nicht vorher heiratet) - und dann werden Eure Einkommen "gnadenlos" zusammengerechnet.