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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitmieter oder Untermieter


big-hanni
17.04.2006, 20:22
Bin Hartz IV-Empfänger. Ich liege in Scheidung und bin vor kurzem zu meiner Tochter vorübergehend gezogen. Sie ist Hauptmieter und bezieht Hartz IV,da sie in der Ausbildung ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich als Mitmieter oder als Untermieter beim AA anmelden muss. Die Zustimmung vom Vermieter liegt vor. Das AA zahlte meiner Tochter die volle Mieter und jetzt zahlt das AA nur noch die Hälfte der Miete und möchte von mir einen Mietvertrag haben, worin die Höhe der Miete festgelegt ist. Was wäre besser ein Mitmietvertrag oder ein Untermietvertrag? Ich wohne nur vorübergehend bei meiner Tochter.

Upsala
17.04.2006, 20:31
Vorteile oder Nachteile entstehen meines Wissens gegenüber der Arge bei beiden Verträgen keine. Wenn ihr beide Hauptmieter seid, kippt der gesamte Vertrag bei einseitiger Kündigung, also Vorsicht! Bei Untermiete kann dir deine Tochter kündigen. Also würde ich zu letzterem tendieren. :mymind:

StephanK
17.04.2006, 22:41
Ich stimme stupido zu: im Hinblick auf die ARGE ist das einerlei.
Weil es aber nur eine vorübergehende Sache sein soll, wäre ein Untermietverhältnis wohl besser und vor allem das einfachere für Deine Tochter: Sie muss das ihrem Vermieter nur mitteilen und dieser kann auch nix dagegen haben. Wenn Du hingegen zu Mit-Mieterin würdest, bedeutet das, dass der komplette Mietvertrag neu "aufgerollt" werden kann. Das wird aber keine von Euch wollen.