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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenerstattung


maus77
18.04.2006, 09:16
Ich habe für das Jahr 2005 eine Betriebskostenerstattung erhalten und habe es ordnungsgemäß der der Hartz IV Behörde angegeben. Meine Frage ist: muß nicht auch die Wohnungsgröße berücksichtigt werden?? Mir stehen laut Gesetz nur 45 m² zu habe aber 70 m² und bezahle die Höhere Miete ca 30,00 € aus meiner eigene Tasche. Was wird bei der Berechnung alles abgezogen??

StephanK
19.04.2006, 10:44
:welcome: maus77,
gute Frage - schwere Frage!
Ich formuliere Dein Argument mal etwas um, damit es anderen Leser(inne)n und mir selbst leichter klar wird. Du sagst: ich bekomme nur einen Teil meiner tatsächlichen Wohnungskosten vom Alg II-Träger und trage einen Teil selbst aus der Regelleistung. Also ist das sozusagen eine gesplittete Rechnung, und von der Rückerstattung will ich dann auch einen Teil behalten dürfen, weil der nicht vom Alg II-Träger zweckgebunden als Kosten der Unterkunft bezahlt worden war, sondern als Regelleistung zur freien Verwendung.
Das ist verständlich - aber die Frage ist, ob es auch begründbar ist. Das ist nur dann so, wenn es sich nicht um eine Einnahme handelt, also "frisches Geld", das Dir vorher nicht gehörte. Dies ist meiner Ansicht nach aber der Fall, denn die Vorauszahlung auf die Betriebskosten ist sozusagen ein Kredit, den Du dem Vermieter gewährst. Fällig werden die Betriebskosten erst mit der Abrechnung. Auf die Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskostenvorauszahlungen hattest Du von vornherein einen Anspruch, der nur noch nicht zu beziffern war, weil das eben erst nach der Abrechnung geht. Dieser Rückzahlungsanspruch war aber Teil Deines Vermögens. Deswegen wandert die Rückzahlung - sozusagen unter Umgehung des Zwischenstadiums "Einnahme" - sofort in Deinen Vermögensbestand, weil sich nur der Charakter geändert hat: aus einer Forderung wurde Geld.
Deswegen muss meiner Meinung nach die Rückzahlung zwischen Dir und dem Alg II-Träger aufgeteilt werden, und zwar im gleichen Verhältnis wie die Miete.
Die Frage ist dann allerdings: Wie genau wird die Miete aufgeteilt? Du schreibst, dass Du 25 m² "zu viel" Wohnfläche hast, aber (nur) € 30 Mietanteil aus der Regelleistung bezahlst. Das spricht dafür, dass nach den bei Dir geltenden örtlichen Regeln für die Kosten der Unterkunft die Wohnungsgröße gar nicht der maßgebliche Faktor ist, sondern die Gesamtmiete für Deine Haushaltsgröße. Da Du die Gesamtmiete nicht angegeben hast, nehme ich mal 'ne fiktive Zahl, nämlich 150 €. Wenn Du davon 30 € aus eigener Tasche zahlst, ist Dein Anteil 20 % - und diesen Anteil an der Betriebskostenrückerstattung solltest Du auch selbst behalten dürfen.
:mymind: Andere Meinungen?

maus77
19.04.2006, 11:05
Hallo vielen Dnk für Deine Antwort. Also ich bezahle 315,00 € Miete und 280,00 € davon erhalte ich vom Amt. Meine Wohnung hat eine Größe von 70 m² und es würden mir aber nur 45 m² zustehen. Von den Betriebskosten habe ich 111,00 € zurückbekommen. Wieviel müßte da eigentlich unberücksichtigt bleiben? Meiner Meinung nach wären das 36 %, liege ich da richtig??

StephanK
19.04.2006, 14:10
Hmmm... Du bildest also das Verhältnis der "erlauten" 45 m² zu den tatsächlich bewohnten 70 m².
Kann man machen.
Andere Rechnung:
12,5 % der Gesamtmiete trägst Du selbst., 87,5 % das Amt. Also ließe sich sagen, dass auch von den Betriebskosten der entsprechende Anteil "angemessen" ist und vom Amt getragen werden muss.
Damit kämest Du besser weg.

Wenn man sehr genau sein will, müsste man unterteilen. Es gibt ja Betriebskosten, die flächenunabhängig sind und solche, die flächenabhängig sind.
Unabhängig ist z.B. Müllabfuhr, denn Du produzierst nicht deswegen mehr Müll, weil Deine Wohnung größer ist und wahrscheinlich werden die Müllabfuhr-Kosten sowieso nur per Haushalt oder Personen abgerechnet. Aber z.B. Deine Heizkosten sind dadurch natürlich höher. Auch andere Dinge, mit denen Du selbst gar nicht in Berührung kommst und die in der Nebenkostenabrechnung "verschwinden" werden flächenbezogen berechnet, z.B. die Gebäudehaftpflichtversicherung, die der Vermieter auf seine Mieter umlegt.
Man könnte in die unglaublichsten Einzelheiten hineingehen...

Ich "schwimme" da letztlich auch und habe keine glasklare Begründung für eine der beiden möglichen Rechenmethoden. Versuch eben zu argumentieren, dass das Amt 87,5 % Deiner Miete trägt und deshalb einen ebenso großen Anteil der Betriebskosten übernehmen müsse. Was überzeugenderes fällt mir leider auch nicht ein.

NMSler
26.04.2006, 20:12
Hallöchen,

da bin ich auch mal wieder - und bei mir stellt sich seit ein paar Tagen auch einiges an Fragen, was die "Betriebskostenabrechnung" (in dem Fall geht es lediglich um Gas und Strom) angeht.

Sehr erfreut musste ich feststellen, das ich für das abgelaufene Jahr ein Guthaben von 175€ habe und die Stadtwerke mir diesen Betrag sofort nach Angabe meiner Bankdaten überweisen werden.

Des Weiteren ist mein monatlicher Betrag von 117 auf 105€ herabgesetzt worden.

Nun meine Gedanken bzw. meine Frage =

Das ich die Senkung der monatlichen Betriebskosten umgehend der ARGE zu melden habe ist klar, aber wie verhält es sich mit dem Guthaben selbst?

Muss mann es angeben, soll man es angeben?
Irgendwie fehlt mir da von der Logik her der letzte Schluss, wie ich mich damit verhalten soll und wie da die Rechtslage an sich ist.

LG,
NMSler

Die Ägypter
26.04.2006, 20:33
Hallo,

wenn dir ArGe dir deine Betriebskosten vollständig finanziert hat, dann ist der überzahlte Anteil daran (also das was dir nun erstattet wird) selbstverständlich Eigentum der Arge und nicht deins.

NMSler
26.04.2006, 21:49
Vielen Dank für die schnelle Antwort...

Ja, es verhält sich so, das die ARGE meine kompletten Betriebskosten trägt, soweit macht das mit der Rückgabe-/Angabepflicht gegenüber der ARGE auch Sinn... ich hatte bei meinen Nebengedanken, die auch zur Fragestellung führten, nebenher darüber nachgedacht, das es schon einen gewissen Sinn haben könnte, wenn man sparsam mit Gas und Strom umgeht...

Schade eigentlich :lol: