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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungszuschuss (Zeitraum)


Carissa
15.08.2007, 18:34
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt es geht um einen Eingliederungszuschuss. Mein Vermittler will mir klar machen,daß es für Hartz 4 Empfänger jediglich einen Zuschuss für max. 6 Monate gibt. Stimmt das so? Ich habe selbst mal ein bischen im Internet gesucht und überall wo ich geschaut habe stand etwas von max. 12 Monaten. Ist es möglich das meine ARGE nicht mehr zahlen will, obwohl sie 12 Monate zahlen könnte?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß Carissa

StephanK
15.08.2007, 18:57
:welcome: Carissa,
nach dem Gesetz (§ 218 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__218.html)) kann die Förderungsdauer bis zwölf Monate betragen. Da es allerdings eine "Kann"-Leistung (Leistung nach Ermessen) ist, ist es denkbar, dass Deine ARGE generell eine sechs-Monats-Grenze praktiziert. Wenn sie das für alle Betroffenen gleichmäßig tut, musst Du damit auch leben.

Die Frage an Deinen Vermittler wäre also wohl, ob die Begrenzung auf sechs Monate eine "besondere Freundlichkeit" Dir gegenüber darstellt oder generelle Praxis der ARGE ist. Du kannst auch gezielt nach einer ermessensbindenden Richtlinie fragen. Nur im ersten Falle könntest Du dagegen "anstinken" - sonst leider nicht.

Carissa
15.08.2007, 19:28
Hallo,

danke für Deine Antwort :) Dann werde ich meinen Vermittler mal nett fragen :engel:

Carissa