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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überall die gleiche gültige Bedarfsgemeinschaftsnummer?


Françoise
18.04.2006, 10:43
Hallöchen,

ich bin kurz davor umzuziehen. Ich hatte bei der neuen ARGE schon vorgesprochen und die wollten meine Nummer vom Arbeitslosenausweis haben, weil überall in Deutschland die gleiche Nummer gelte. Jetzt habe ich die Frage:

Meine Bedarfsgemeinschaftsnummer; gilt dafür das gleiche? Ist das die gleiche Nummer in Hohenstein und in Leipzig? Oder bekomme ich nach dem Umzug eine neue Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG)? Die brauchen nämlich die Nummer für den Mietvertrag, denn die von der ARGE zahlen ja die Miete.

Ich danke Euch

Franzi

StephanK
18.04.2006, 12:24
Bienvenue Françoise,
ja, die Kundennummer "schleicht Dir nach":
§ 51a SGB II - Kundennummer
Jeder Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wird einmalig eine eindeutige, von der Bundesagentur oder im Auftrag der Bundesagentur von den zugelassenen kommunalen Trägern vergebene Kundennummer zugeteilt. Die Kundennummer ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Identifikationsmerkmal zu
nutzen und dient ausschließlich diesem Zweck sowie den Zwecken nach § 51b Abs. 4. (...) Die Kundennummer bleibt der jeweiligen Person auch zugeordnet, wenn sie den Träger wechselt.

Françoise
19.04.2006, 08:51
Vielen Dank für die Auskunft. Au revoir! :P

Hakan
01.05.2006, 18:58
Die Bedarfsgemeinschaftsnummer bleibt nicht gleich, wenn einer in eine andere Stadt zieht. In Dortmund sind es 33302BG.... in München ist es anders. Mann kan seine BG-Nr nicht mitnehmen

Die Arbeitsamt Kunden-Nr bleibt gleich

StephanK
01.05.2006, 19:52
Dann verstehe ich nicht so recht, wie das mit § 51a Satz 2 SGB II zu vereinbaren ist. Oder ist der erste Teil vor dem "BG" die Nummer der jeweiligen ARGE oder kommunalen Behörde?

Hakan
01.05.2006, 19:58
Dieser Paragraph bezieht sich auf die Arbeitskundennummer, die für die Vermittlung wichtig ist. Die bleibt gleich