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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A R G E - Zusammenlegung von Arbeitsamt und Sozialamt


Dieball
18.04.2006, 16:57
Liebe Leser von Arbeitslosen Netz. de !
Bei uns im Rheinkreis Neuss wurden Arbeitsamt und Sozialamt zusammengelegt und bilden eine A R G E.
Nach meinem Wissensstand ist eine ARGE eine Gesellschaft bürgerlichen rechtes - nach BGB. Also eine Firma mit Gewinnerzielungsabsicht ?
Darf eine ARGE, die nach meiner Meinung eine Firma ist, überhaupt die Aufgaben und Entscheidungen eines Amtes treffen / wahrnehmen ?
Ich denke, dass es hier evtl. auch Fachleute gibt, die eine fundierte Auskunft geben können.
Falls es sich lohnt, möchte ich da von einem Gericht feststellen lassen - welches ???

Gastarbeiter
18.04.2006, 17:36
Bei uns im Rheinkreis Neuss wurden Arbeitsamt und Sozialamt zusammengelegt
Das ist wohl bei allen Argen der Fall
Nach meinem Wissensstand ist eine ARGE eine Gesellschaft bürgerlichen rechtes - nach BGB
Bezweifel ich, würde eher sagen, ein Zweckverband
Darf eine ARGE, die nach meiner Meinung eine Firma ist, überhaupt die Aufgaben und Entscheidungen eines Amtes treffen / wahrnehmen ? Die Arge ist nach meiner Ansicht keine "Firma". Öffentliche Aufgaben dürfen aber durchaus übertragen werden, Beispiel TÜV, Dekra

Colatrinker
18.04.2006, 17:41
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) - ist meines Wissens nur die Abkürzung für
Arbeitsgemeinschaft/en -keine rechtsform.

Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger sollen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zur gemeinsamen Wahrnehmung
der jeweils zugewiesenen Aufgaben bilden.
Die entsprechenden Leistungsanteile werden dann gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft erbracht.

StephanK
18.04.2006, 17:54
Das Rätsel löst sich - zumindest zum großen Teil - mit einem Blick in's Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44b.html).