Dieball
18.04.2006, 16:57
Liebe Leser von Arbeitslosen Netz. de !
Bei uns im Rheinkreis Neuss wurden Arbeitsamt und Sozialamt zusammengelegt und bilden eine A R G E.
Nach meinem Wissensstand ist eine ARGE eine Gesellschaft bürgerlichen rechtes - nach BGB. Also eine Firma mit Gewinnerzielungsabsicht ?
Darf eine ARGE, die nach meiner Meinung eine Firma ist, überhaupt die Aufgaben und Entscheidungen eines Amtes treffen / wahrnehmen ?
Ich denke, dass es hier evtl. auch Fachleute gibt, die eine fundierte Auskunft geben können.
Falls es sich lohnt, möchte ich da von einem Gericht feststellen lassen - welches ???
Bei uns im Rheinkreis Neuss wurden Arbeitsamt und Sozialamt zusammengelegt und bilden eine A R G E.
Nach meinem Wissensstand ist eine ARGE eine Gesellschaft bürgerlichen rechtes - nach BGB. Also eine Firma mit Gewinnerzielungsabsicht ?
Darf eine ARGE, die nach meiner Meinung eine Firma ist, überhaupt die Aufgaben und Entscheidungen eines Amtes treffen / wahrnehmen ?
Ich denke, dass es hier evtl. auch Fachleute gibt, die eine fundierte Auskunft geben können.
Falls es sich lohnt, möchte ich da von einem Gericht feststellen lassen - welches ???