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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietgrenzen oder Raumgrenzen


Silke06
19.04.2006, 13:17
Hallo

Gibt es Miethöchstsätze oder max qm²Zahlen für Hartz IV Alleinstehende
die von der ARGE übernommen werden oder ist das nicht festgelegt.

Wie weit kann gekürzt werden oder was kann einem noch zugemutet werden irgendwo ist doch Schluss

Wurde von 555 Euro auf 335 Euro gekürzt (schon seit 8 Jahren Mieterin und Mietvertrag läuft noch 6 Monate)

Kann natürlich keine Wohnung finden die Miete kann ich nicht bezahlen also bleibt die Strasse oder was kann mann machen wenn einfach keine Wohnung in Aussicht ist

Ist das der ARGE bewusst

Soll ich Widerspruch einlegen!

Wer hat Ahnung

Gruß

Silke

border
19.04.2006, 13:34
Hallo Silke,

für alleinstehende sind 45 - 50 qm die Höchstgrenze je nach Bundesland.

gekürzt werden kann bis zu den Kosten für eine angemessenen Unterkunft.
Was angemessen ist enscheidet die Kommune.

KdU-Richtlinien Download Übersicht im ALN Portal (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=97&Itemid=63)

dort kannst Du dir einen kleinen Überblick verschaffen.

MfG

border

Betroffener
19.04.2006, 17:02
Vom Grundsatz ist es richt, was Border da schreibt.

Aber es entscheidet nicht nur die Kommune, sondern auch die Richter, wenn es zu unpassend wird bei der "Angemessenheit", die sich die Kommunen da so ausdenken.

Zu deutsch:

- Wohngeldtabelle darf keinesfalls das einzige Kriterium sein
- Mietspiegel im kommunalen Bereich
- Übersicht der Mieten der Wohnungsinserate
- usw.

Wenn es keinen Wohnraum zu dem Preis gibt trotz nachgewiesener ernsthafter Bemühungen, muss die Kommune weiterhion die bisherigen KdU übernehmen - was aber ggf. einen Gang zum Sozialgericht erfordert zwecks einstweiliger Anordnung und ggf. späterer Klage.
Vorbedingung sind die obigen Kriterien.

nele
22.04.2006, 17:23
die grösse der wohnung soll aber - nach der neuesten rechtssprechung- nicht das kriterium für die kürzung sein.
es gilt die produkttheorie. dass heisst, die wohnung kann doppelt so gross sein, wenn der marktübliche preis nicht überschritten wird.

die wohngeldtabelle soll keine anwendung finden, wenn für den entsprechenden ort ein mietspiegel zur verfügung steht.
ist dies nicht der fall, muss der wert in der rechten spalte zugrundegelegt werden.
es wurde sogar schon entschieden, dass auf den preis der wohngeldtabelle 2 x 10% aufschlag zu erfolgen haben, da die tabellen vor etlichen jahren das letzt mal aktualisiert wurden.

aaaber, wurde denn bei dir gleich gekürzt? ist vorher keine 6monatsfrist zur senkung der KdU eingehalten worden?
wenn du sofort einen kürzungsbescheid erhalten hast, ist das nicht rechtens und du kannst (musst) sofort widerspruch einlegen.

gruss, nele

border
22.04.2006, 17:59
Hallo Nele,

die wohnung kann doppelt so gross sein, wenn der marktübliche preis nicht überschritten wird.

allerdings würden bei einer 90 qm Wohnung auch wenn die Grundmiete angemessen ist die Kosten der Heizung nur anteilsmäßig übernommen werden, also höchstens bis 50qm, oder?

Der Rest müßte dann eigenfinanziert werden, richtig?


MfG

border

nele
22.04.2006, 18:59
das ist korrekt, border.
hätte ich vorhin so erwähnen sollen......

nele

Agelheid
23.04.2006, 12:35
Ich Wohn in einem 65m 2-Zimmer Altbau Wohnung und Zahle €230 Kalt + €55 NK.
Jetzt hab ich ein seltsame Brief von ARGE bekommen, ohne Normaler Formalitäten, ohne nicht nachkommen bei Krankheit Blatt, ohne Rechtsfolgenbelehrung.....

Sehr geehrte xxxxxxxxxxx
ich möchte Sie bitten am ................. vorzusprechen, da wir über die Mietobergrenze und die Weiterzahlung der Kosten der Unterkunft sprechen wollen.

Keine Ruckrufnummer, keine bitte Dokumente mit zu bringen...

Ich wohn hier seit 1 1/2 Jahre. Hat jemand ähnliches Brief bekommen? Um was geht es?