StephanK
20.04.2006, 09:15
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 20.10.05
Aktenzeichen: B 7a/7 AL 102/04
Kernaussage: Arbeitslose, die sich weigern, eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, riskieren grundsätzlich die Streichung ihres Arbeitslosengeldes.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=7db30d531a4bf6134226988cb43d5068&nr=9229&pos=0&anz=1) der Entscheidung
Anmerkung: Das Urteil bezieht sich noch auf die frühere Arbeitslosenhilfe, ist aber weiterhin auf die Situation des Bezugs sowohl von Alg I wie von Alg II anwendbar.
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 20.10.05
Aktenzeichen: B 7a/7 AL 102/04
Kernaussage: Arbeitslose, die sich weigern, eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, riskieren grundsätzlich die Streichung ihres Arbeitslosengeldes.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=7db30d531a4bf6134226988cb43d5068&nr=9229&pos=0&anz=1) der Entscheidung
Anmerkung: Das Urteil bezieht sich noch auf die frühere Arbeitslosenhilfe, ist aber weiterhin auf die Situation des Bezugs sowohl von Alg I wie von Alg II anwendbar.