Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familie zerstört ... und nun ?
Hallo ihr lieben,
ich würd euch gern mal was fragen.
Ich bin jetzt in einer ziemlich besch**** Situation.
Vor ca. einem 3/4 jahr bin ich zu meinem Freund ( jetzt ja Exfreund )gezogen ( 120km weit weg von zuhause ).
Ich selber bin 29 Jahre alt und habe einen Sohn von 5 Jahren.
Am Anfang ging die Beziehung einigermaßen gut, aber jetzt fängt mein Freund sich an zu weigern, weiterhin für unseren Unterhalt zu sorgen.
Er selber hat nun auch Probleme seine rechnungen etc zu bezahlen seitdem wir bei ihm wohnen und das ließ ihn depressiv etc. werden.
Mitlerweile sind wir so weit das wir uns nur noch streiten wegen der Sache.
Zudem ist dies hier schon keine Art mehr von "Eheähnliche Gemeinschaft" wie es einmal war.
Mein ExFreund sagte das er uns nur noch rein aus Kulanz bei ihm wohnen lässt.
Das er aber demnächst auch einen Teil der Miete haben möchte solange ich hier noch wohne.
Weil bis ich mir was zusammengespart habe um umziehen zu können, wirds noch ne ganze Weile dauern.
Jetzt kann ich zusehen wie ich meinen Sohn und mich durchfüttere etc.
Ich habe mir jetzt mal einen Termin bei der Argentur für Arbeit und Soziales geholt um einen Antrag auf ALGII zu stellen.
Meine Frage an euch:
Wie mach ich denen klar das wir keine "eheähnliche" Gemeinschaft mehr führen sondern praktisch nur noch eine Zweckgemeinschaft ?
Schlafen tu ich schon längst mit im Zimmer meines Sohnes.
Musste mir erstmal Geld von meinen Eltern leihen damit ich erstmal über die Runden komme.
Könnte mir jemand sagen ob ich was besonders beachten muss oder was für Unterlagen ich ggf. mitnehmen muss ?
( wie z.B. Untermietvertrag etc )
Habt herzlichen Dank, lanah
Betroffener
24.05.2005, 15:10
:welcome: lanah,
das sind ja ziemlich viel schlechte Nachrichten auf ein Mal.
Da paßt natürlich so ein wenig der alte Volksmund: "Ist kein Geld im Haus, fliegt die Liebe zum Fenster raus".
Aber das hilft Dir nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, daß Du Deinn Sohn bereits vor der aktuellen Beziehung hattest - sodaß es hier nicht auch noch Stress gibt bezüglich Unterhalt und Sorgerechten.
Was ich nicht verstehe, ist das Du einerseits von einer eheähnlichen Beziehung schreibst, andererseits aber von einem vereinbarten Termin, um für Dich einen ALG II Antrag zu stellen.
Warst Du vorher auf dem dem Antrag/Bescheid Deines Freundes mit drauf?
Hier sehe ich aus der Ferne wohl klarer und sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten - die beide die unverzügliche Trennung und den Weg zurück in ein alleiniges selbständiges Leben mit Deinem Sohn führen. Dazu mußt Du selber kurzfristige Entscheidungen treffen:
bleibst Du in dem Wohnort, wo Du derzeit bist?
ziehst Du zurück an den bisherigen Wohnort?
ziehst Du ganz woanders hin?
Da Dein Sohn auch bald in die Schule muss, wäre das jetzt auch die Gelegenheit, hier Tabula rasa zu machen und auch unter den Aspekten:
wo ist die passende Schule für meinen Sohn
wo finde ich am besten Arbeit
wo fühle ich mich persönlich am wohlsten (auch unter dem Kind-Aspekt)
Verkehrsanbindung
Du gehst also nach obiger Entscheidung zum Amt und besprichst das ganze Thema mit Deinem Sachbearbeiter, wobei Du Dich vorrangig und selbstbewußt um folgende Themen kümmerst:
Ziel: Sofortige Auflösung der aktuellen Bedarfsgemeinschaft und Erstellung einer neuen nur für Dich + Sohn (Und das nicht über Monate Wartezeit, sondern kurzfristig, weil die Situation für Dich nicht weiter eskalieren darf auch wegen des Kindes!)
Ziel: eigene Wohnung (Welche Unterstützung gewährt Dir das Amt - Umzugsunterstützung usw., "angemessene" Miethöhe + Heizung)
Ziel: Welche Unterstützung gewährt Dir das Amt für die Erstausstattung?
Da nicht das Amt den Umzug möchte, sondern Du wegen Auflösung der Gemeinschaft, wird das alles ein wenig schwieriger, aber da müsste es wegen der "Zerrüttung" zum Schutz des Kindes immer noch Möglichkeiten geben.
Wenn Du etwas flexibel bist, könnte ja vielleicht schon reichen, wenn das Amt nur den Transporter bezahlt, statt eines kompletten Umzuges.
Aber all das ist von einem ausgiebigen Gespräch mit dem Fallmanager abhängig, die meist sehr viel mehr Entscheidungsfreiheiten haben, als sie vorgeben. Vieles davon könnte und sollte auch in der berühmten "Eingliederungsvereinbarung" fixiert werden - so es dazu kommen sollte, wenn Du aus dem Dunstkreis dieser ARGE / Agentur weg ziehst.
Unter Tipps ALN http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) empfehle ich das Studium folgender Infos:
Anleitungen zum Ausfüllen der ALG II Anträge hier im ALN-Portal
Antrags-Klippen umschiffen
Downloadbarer ALG II Erst- und Folgeantrag hier im ALN-Portal
ALG II Berechnung zur annähernden Eigenermittlung
Kosten der Unterkunft: Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen - Berlin)
Regelleistung: Zusatzleistungen ausserhalb der Regelsätze (Schwangerschaft, Erstausstattung, Wohnung)
Das ist vielleicht alles ein wenig viel auf einmal, aber ich denke mal, Du packst das.
Viel Erfolg beim Aufbruch in eine neue Ära
Und melde Dich bitte wieder, damit wir wissen ob und wie es geklappt hat.
Hallo,
ja, ein wenig viel auf ein Mal, schon wahr .
Aber ich hatte erstmal vor hier wohnen zu bleiben.
Ich bin mir jetzt so ziemlich am Anfang noch nicht schlüssig ob ich hier in der Stadt bleiben soll oder wieder zurück ziehe in die Nähe meiner Eltern.
Einen Umzug oder auch nur die Transportkosten zahlt mir das Sozi leider nicht, soweit war ich dann mal schon mit meiner Sachbearbeiterin.
Sie meinte die Hilfen wurden gestrichen und ich müsste mir das zusammensparen so bizzar sich das auch anhören mag.
Was ich persönlich, natürlich als UNDING bezeichne.
Zu der eheähnlichen Gemeinschaft etc möchte ich sagen, das wir mal in einer gelebt haben bis vor kurzem.
Leider macht uns die Sorge um die Existens aber beide krank was eben ständig zu streiterein führt.
Und mitlerweile war mein Exfreund eben so weit das er sagt das er es nicht mehr aushalten würde und kurzerhand einen Schlußstrich zog.
Also, dachte ich mir, wenn er sich nun weigert weiter für mich und den kleinen aufzukommen, muss ich eben ALGII beantragen, weil ich ja mit meinem Kind von was leben muss !!!
Ich dachte mir, das ich vll erstmal hier bleibe, und von meinem ALGII was spare um in eine eigene Whg. ziehen zu können - da ja einem niemand mehr bei solchen Sachen finanziell unterstützt.
Schneida
24.05.2005, 22:11
Antrag stellen
Liebe lanah,
stell auf jeden Fall schon mal sehr schnell den Antrag und fülle dabei aus, dass Du in einer Wohngemeinschaft und nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Das Geld kommt nämlich erst ab Antragstellung!!!!!!
:!:
Und dann würde ich empfehlen eine Sortierung der eigenen Situation anzupacken, wie auch mein Vorredner schon sagte.
Es gibt einige hilfreiche Beratungsdienste, Familienberatungsstellen usw.
Manchmal verzettelt man sich aber auch dabei und es hilft mehr, wenn man mal sozusagen "In-Sich-Geht".
Was ist Wichtig? Für einen selbst ...
und bei Dir natürlich auch für das Kind.
Kann es ein, dass Du eher Rat, Unterstützung, Hilfe etc. von Außenstehenden erwartest, statt selbst Entscheidungen zu treffen?
Eine gesunde Mischung aus beidem ist gut ...
Ich wünsche gutes Gelingen in dieser sehr schwierigen Situation
E.Schneider
StephanK
24.05.2005, 23:20
Hallo,
E. Schneider hat Dir schon einiges gesagt, dem ich so gut wie nichts hinzuzufügen habe. Nur auf zwei Dinge möchte ich aufmerksam machen:
1. Beim ALG II werdet Ihr nicht "zwangsweise" als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet, wenn Ihr nur (noch) eine Zweck-Wohngemeinschaft seit. Dazu gibt es auch schon eine Gerichtsentscheidung
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3920
2. Es hat nicht direkt mit ALG II zu tun, aber vielleicht hast Du noch keinen Beschluss des Familiengerichts, der den Kindesunterhalt festsetzt. Wenn nicht, würde ich Dir gerade auch wegen Deiner unklaren Lage empfehlen, den Unterhalt gerichtlich festsetzen zu lassen, damit Du dafür nicht allein auf den guten Willen des Vaters angewiesen bist.
Hallo,
das mit dem Unterhalt ist soweit alles geklärt.
Mein Exfreund ist ja nicht der Vater meines Kindes ...
Und der leibliche Vater meines Kindes kann kein Unterhalt zahlen weil er selber ALGII bezieht ..
Bekomme wieder Unterhaltsvorschuss für den kleinen.
Ich werd jetzt erstmal den Antrag fürs ALGII stellen und dannmal sehen was die weiter vn mir wollen.
Wenn ich mir über deren bescheid dann unschlüßig bin, werde ich mal zur Caritas gehen oder so und die nach Rat fragen.
Ob der Bescheid zulässig ist, etc....
Danke für eure Ratschläge :)
Lanah
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.