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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verschiebung von Kosten von Kaltmiete auf Nebenkosten


Leistungsangelegenheit
20.04.2006, 11:10
Hallo!

Mein Vermieter ist ein netter Mensch, allerdings versucht er, sich möglichst wenig um meine Wohnung kümmern zu müssen.

Das sieht z. B. so aus, daß ich in den knapp 6 Jahren, in denen ich hier wohne, keine einzige Miet- oder Nebenkostenerhöhung bekommen habe! Und das ist, vor allem bei den Nebenkostensteigerungen der letzten Jahre, eine ziemliche Ausnahme.

Aber er ist kein Samariter, sondern hat eine ganz einfache Lösung gefunden: Die Kaltmiete war von Anfang an sehr hoch angesetzt.

Als ich einzog, war die Wohnung recht teuer, nach heutigen Maßstäben ist sie nicht günstig, aber für die Lage durchaus ok.

Soweit, so gut, aber jetzt beziehe ich Al II bzw. Auftstockung zum zu niedrigen Al I.

Die ARGE interessiert sich (erst mal) nur für die Kaltmiete (Größe ist ok) und sagt natürlich: Raus mit Dir! Bzw.: Wenn nicht, dann gibts demnächst ca. 70 Euro weniger und Du mußt sehen, wo Du die herkriegst.

Gestern habe ich lange mit meinem Vermieter telefoniert, und er meinte, er würde mich gern als Mieter behalten und würde, wenn mir das hälfe, den Mietvertrag ändern: Kaltmiete um 70 Euro runter, Nebenkosten um 70 rauf. Insgesamt weniger ginge nicht, weil die Nebenkosten tatsächlich so sehr gestiegen seien.

Die jetzigen Nebenkosten betragen zufälligerweise auch 70 Euro, d. h. die Nebenkosten würden auf einen Schlag verdoppelt. Er will am Wochenende die Nebenkostenabrechnung durchsehen und meint, diese Erhöhung müßte sich auch belegen lassen.

Aber wird die ARGE das auch akzeptieren? Bei meinem Hinweis, daß meine Wohnung insgesamt doch gar nicht so teuer sei, meinten sie: Egal, aber die Kaltmiete ist viel zu hoch! - Und wenn die nun runtergesetzt ist, ist das ok, obwohl die Gesamtsumme dieselbe bliebe? Wäre typisch Behörde, aber in diesem Fall ja sogar angenehm.

StephanK
20.04.2006, 11:35
Es kommt darauf an, was Du unter "Nebenkosten" verstehst, denn das ist kein wirklich feststehender Begriff.
Dass die ARGE sich "nur für die Kaltmiete interessiert" stimmt so leider nicht, denn sie interessiert sich auch für die Heizkosten. Das Gesamtpäckchen "Kosten der Unterkunft" wird dementsprechend auch aufgeteilt in Miete und Heizkosten.
Zur Miete gehören auch diejenigen Nebenkosten (gesetzlicher Begriff: Betriebskosten), die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf und natürlich nur diese (darauf wird auch die ARGE achten). Welche das sind, bestimmt das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html).

Falls Du's noch nicht kennst: Die in Wuppertal geltenden örtlichen Richtlinien findest Du als PDF-Datei auf der website von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/files/Unterkunftskosten_Umzug_Mietwohnungen_Stand_0705.p df).

Leistungsangelegenheit
20.04.2006, 11:40
Danke!

Ich habe am Dienstag meine Anhörung, da werde ich es ja wohl genau erfahren, wie das nun aussieht.

Leistungsangelegenheit
22.04.2006, 22:35
Es sähe dann so aus, daß vor allem die Heizkostenvorauszahlung kräftig angehoben würde - es ließe sich belegen, warum das so ist, nämlich mit der Heizkostenabrechnung des letzten Jahres - und die weiteren Betriebskosten evtl. dem heutigen Stand angepaßt werden müßten. D. h. letztere stiegen nicht sehr und wenn, dann nur auf die hier üblichen Werte.

Wasser und Strom würden, wie bisher auch schon, nicht berücksichtigt.

Leistungsangelegenheit
03.05.2006, 18:10
Gibt es irgendeinen Richtwert, den man für Nutzung von (Teil-)Möblierung einsetzen kann?

Zu meiner jetzigen Wohnung gehört eine Einbauküche, ein Wandkleiderschrank und in die Decke eingebaute Halogenlampen - ich wohne in einem ausgebauten Dachboden, da ist halt alles an die Schrägen bzw. relativ niedrigen Decken angepaßt.

Mein Vermieter bastelt noch an einer neuen Zusammenstellung meiner Gesamtmiete, und da fiel mir ein, daß man aus der Teilmöblierung ja auch was rausholen kann. Aber wieviel, damit das noch als angemessen anerkannt wird?

StephanK
03.05.2006, 18:53
Gibt es irgendeinen Richtwert, den man für Nutzung von (Teil-)Möblierung einsetzen kann?Die Wuppertaler KdU-Richtlinien sehen so etwas nicht vor, aber anderswo hat man daran schon gedacht, z.B. im Saale-Orla-Kreis (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Saale-Orla-Kreis.pdf), siehe Seite 4 der PDF-Datei. Dort wird bei vollständiger Möblierung die anzuerkennende Miete um 8 % gekürzt, bei Teilmöblierung "anteilig" entsprechend weniger. Es gibt auch immerhin eine einigermaßen plausible Begründung dafür. Aber man ist da natürlich in einem Bereich, in dem es sehr schwammig wird... :roll:
Trotzdem kannst Du natürlich mal einen Betrag ansetzen.