Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berwerbungskosten/ Teilbescheid max 260€ Schwachsinn
nikecounter
18.08.2007, 16:47
Hallo,
also ich hab jetzt im letztem Jahr so 50 Bewerbungen (Ausbildungssuche) abgeschickt und da bekommt man ja 5€ pro Bewerbung wurde mir zumindest von meiner Beraterin gesagt. Hab dann auch den Antrag abgegeben und hab jetzt nur eine Teilbewilligung in Höhe von 100€ bekommen.
Begründung: hätte kein Rechtsanspruch, da das Wort können dies klarstellt..... Es liegt im ermessen der A für Arbeit müsse jeden Bewerber die Leistung gewähren. Kriterien: -umstände Einzelfall, regionale Arbeitsmarktbedingungen, zur Verfügung stehende Mittel..., deshalb auf jährlich 100€ begrenzt.
finde das eine Frechheit, denn meine Beraterin hat z.B. nicht von können geredet..... Außerdem hat die Arbeitsagentur doch einen Milliardenüberschuss....
Hat es Sinn einen Widerspruch einzureichen?
Schon mal Danke für die Antworten!
Seebarsch
18.08.2007, 17:03
Hallo nikecounter,:welcome:
bei der Erstattung der Bewerbungskosten gibt es tatsächlich die Möglichkeit ein Ermessen asuzuüben und so nicht den Höchstbetrag auszuzahlen.
In dem Bescheid müssen die Überlegungen der Vermittlerin, die ihr "Ermesssen" den Betrag zu begrenzen allerdings auch konkret an deinem Einzelfall schriftlich begründet werden. Wenn ich mir deinen Wohnort ansehe, kommt mir diese Ermessensausübung allerdings recht willkürlich vor.
Zudem sollte man dich schon vor Antragstellung auf eine derartige Ermessensausübung hingewiesen haben.
An deiner Stelle würde ich schon einen Widerspruch einlegen und deutlich begründen, warum du so viele Bewerbungen geschrieben hast. Hast du denn Vermittlungsvorschlage bekommen ? Wenn nein, ist das eine zusätzliche Begründung!
nikecounter
18.08.2007, 18:03
Hallo nikecounter,:welcome:
bei der Erstattung der Bewerbungskosten gibt es tatsächlich die Möglichkeit ein Ermessen asuzuüben und so nicht den Höchstbetrag auszuzahlen.
In dem Bescheid müssen die Überlegungen der Vermittlerin, die ihr "Ermesssen" den Betrag zu begrenzen allerdings auch konkret an deinem Einzelfall schriftlich begründet werden. Wenn ich mir deinen Wohnort ansehe, kommt mir diese Ermessensausübung allerdings recht willkürlich vor.
Zudem sollte man dich schon vor Antragstellung auf eine derartige Ermessensausübung hingewiesen haben.
An deiner Stelle würde ich schon einen Widerspruch einlegen und deutlich begründen, warum du so viele Bewerbungen geschrieben hast. Hast du denn Vermittlungsvorschlage bekommen ? Wenn nein, ist das eine zusätzliche Begründung!
Nochmals Danke für die Antwort!
Naja hab ja schon einen Brief erhalten, meinst du die Begründung reicht soweit aus das ein Widerspruch sinnlos wäre? Kann noch hinzufügen das ich meien Ausbildung nicht in Chemnitz sondern in München beginne, aber ist ja eigentlich egal... .(hab auch schon mehrere hundert € Fahrtkosten bekommen aber dürste ja ebenfalls keine Rolle spielen.
(habs eingescannt, könnten paar Zeichen falsch sein...)
Sehr geehrter Herr ----.
aufgrund Ihres Antrages vom 09.08.2006 bewillige ich Ihnen Bewerbungskosten in Höhe von 100,00 Euro. Dieser Betrag wird auf das im Antrag benannte Konto überwiesen.
Die Erstattung weiterer Bewerbungskosten ist jeweils erneut zu beantragen. «
Je nachgewiesener Bewerbung können 5,00 Euro gewährt werden; jährlich bis zu 260,00 Euro. Durch das Wort „können" hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auf derartige Leistungen kein Rechtsanspruch besteht. Jede Agentur für Arbeit muss möglichst vielen Arbeitnehmer/innen bzw. Bewerber/innen die Leistungen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendig sind, gewähren. Maßgebende Kriterien für die Ermessensausübung sind die Umstände des Einzelfalles, die regionalen Arbeitsmarktbedingungen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Insbesondere wegen der finanziellen Mittelzuteilung wurde im Rahmen des Ermessensspielraumes die Übernahme der Bewerbungskosten auf jährlich 100,00 Euro begrenzt.
Die maßgebende Frist beginnt mit dem Tag der erstmaligen Beantragung, dem 09.08.2006 und endete am i08.08.2007.
„Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für 50 Bewerbungen (Auflistungen) geltend gemacht, jedoch können "nur Kosten für 20 Bewerbungen erstattet werden. 3
Die Entscheidung beruht auf § 45 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Also da du ein "Experte" bist könntest ja sagen ob Widerspruch sinnvoll wäre, hätte ja nix zu verlieren... .
Wenn ja gibt es da bestimmte Vordrucke...... .?
(bin mir auch recht sicher, dass ich nicht darauf hingewiesen wurde (aber ist ja nicht beweisbar..., mir wurde eher Empfohlen mich sehr oft und auch in versch. Berufen zu bewerben hab auch so um die 30-40 Vermittlungsvorschläge erhalten...)
Ich schliesse mich Seebarschs Meinung an.Ein Widerspruch hat hier Erfolgsaussichten.
Ich würde hier argumentieren dass es die örtliche Situartion und der regionale Arbeitsmarkt leider nicht zu lässt mit 100euro bewerbungskosten einen neuen Job zu finden.
Evtl. solltest du auch hier auf den ermessensspielraum eingehen,die ja die agentur hat.Du solltest hier drauf eingehen warum grade du vermittlungshemmnisse hast und das dein profil ebend nicht so toll ist,dass man erwarten kann,dass du gleich bei der ersten bewerbung einen job findest.Demnach ist dir "dem ermessen nach" ein höherer betrag an bewerbungskosten zuzubilligen.
Kann noch hinzufügen das ich meien Ausbildung nicht in Chemnitz sondern in München beginne, aber ist ja eigentlich egal.
Hast du schon einen neuen Job ? Wenn ja glückwunsch,trotzdem bitte weg lassen.Habe schon gehört das dann argumentiert wird,dass man ja dann das geld der bewerbungskosten gar nicht mehr brauch,da man ja einen job hat.
MfG
Codeman
Seebarsch
18.08.2007, 20:21
Hallo,
die Rechtsprechung sieht eindeutig vor, dass Ermessen individuell am Einzelfall auszuüben ist und nicht pauschal. Zudem kann ein finanzieller Engpass nicht ein Ermessen dahinlenken, dass pauschal gekürzt wird.
Zumindest müssten die Bewerbungskosten für die Vermittlungsvorschläge erstattet werden.
Ich würde auf jeden Fall mal einen Widerspruch einlegen. Formulare gibt es dafür leider nicht.
Gruß
nikecounter
19.08.2007, 00:18
@ Codeman , es ging um eine Ausbildung und ich zum Glück werd ich sie nächsten Monat in München bei BMW beginnen.
Formulieren... is nicht so mein Ding deswegen hab ich eure Argumente mal teilweise "dreist" kopiert^^
Hier mal der Entwurf (hab noch ne kleine Vorlage bei google gefunden)
. ..............
................
....... Chemnitz
Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich-Lorenz-Str. 20
09120 Chemnitz
Widerspruch
Mein Zeichen: ......................
Bescheid vom 16. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.a. Bescheid lege ich hiermit fristgerecht, d.h. binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides
Widerspruch
ein.
Sie heben in der Begründung hervor, dass insbesonders wegen der zuteilung des finanziellen Mittelzuteilung nur die Übername von 100€ möglich wären, die Rechtssprechung sieht aber eindeutig vor , individuell im Einzellfall auszuüben ist und nicht pauchal. Zudem kann ein finanzieller Engpass nicht ein Ermessen dahinlenken, dass pauschal gekürzt wird.
Außerdem lässt es die örtliche Situation und der regionale Ausbildungsmarkt nicht zu mit 100€ einen Ausbildungsplatz zu finden.
(Soll ich noch dazu schreiben, dass sie mir noch konkret im Einzellfall eine begründung geben sollen, falls es wieder abgelehnt wird? Und das ich vorher nicht darauf angesprochen wurde das nur eine Teilablehnung möglich ist?)
Falls ich sonst nochwas hinufüge sollte oder ändern, auch in der Formulierung wär ich seh dankbar für...
P.S. Hab mal dein Profil gelesen Codeman und sollte der Einspruch Positiv enden wär ich bereit von dem erreichten Betrag dir 10% für dein Forum zu Spenden, ohne es hätt ich bestimmt kein Widerspruch geschrieben :-P
und an Seebarsch nochmal ein Riesengroßes Dankeschön :danke:
Hallo nikecounter,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.a. Bescheid lege ich hiermit fristgerecht, d.h. binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides
Widerspruch
ein.
Sie heben in der Begründung hervor, dass insbesonders wegen der zuteilung des finanziellen Mittelzuteilung nur die Übername von 100€ möglich wären, die Rechtssprechung sieht aber eindeutig vor , individuell im Einzellfall auszuüben ist und nicht pauchal. Zudem kann ein finanzieller Engpass nicht ein Ermessen dahinlenken, dass pauschal gekürzt wird.
Außerdem lässt es die örtliche Situation und der regionale Ausbildungsmarkt nicht zu mit 100€ einen Ausbildungsplatz zu finden.
Ich würde noch schreiben,dass ein ermessen auch eine pauschale Verordnung übersteigen kann.In deinen Fall wäre dies dringlich erforderlich.
P.S. Hab mal dein Profil gelesen Codeman und sollte der Einspruch Positiv enden wär ich bereit von dem erreichten Betrag dir 10% für dein Forum zu Spenden, ohne es hätt ich bestimmt kein Widerspruch geschrieben
Dankeschön,allerdings ist es nicht "mein" Forum,sondern hier sind viele Leute ehremamtlich engagiert um auf Fragen zur Arbeitslosigkeit möglichst kompetent zu antworten.Gerne schick ich dir aber bereits die möglichen kontodaten,falls dein widerspruch erfolg hat.
MfG
Codeman
nikecounter
19.08.2007, 13:19
Ich weis nicht ob das eine Rolle spielen könnte aber ich habe noch eine Eingliederungsvereinbarung von meiner Beraterin erhalten die auch unterschriben wurde.
Zitat
Aktivitäten der AfA
....
Unterstützung der Bewerberkosten durch Gewährung finanzieller Hilfen nach vorheriger Antragsstellung (Bewerbungskosten, Reisekosten zu 5 Vorstellungsgesprächen, Arbeitskleidung)
Ist wahrscheinlich auch kein Rechtsanspruch aber vll sollte ich es hinzufügen???
Hallo nikecounter,
ja bitte gebe das an,dass dir das zugesichert wurde ! und zwar OHNE Begrenzung auf 100 euro.Bitte unbedingt mit aufnehmen.
Darauf hast du allerdings einen rechtsanspruch.die arge hat ja auch die möglichkeit dir das geld zu streichen,wenn du deinen pflichten nicht nachkommst,ebenso hast du die möglichkeit die arge dazu zu bringen dir die zustehenden leistungen zu zahlen.
MfG
Codeman
Seebarsch
20.08.2007, 17:56
Hi,
die EGV weist eindeutig keine Begrenzung der Bewerbungsksoten vor und sollte mit den Widerspruch gepackt werden!
:razz:
nikecounter
21.08.2007, 14:28
Hab den Widerspruch Heute eingereicht, wurde auch Bestätigt das es da sehr viele Widersprüche wegen der Sache gibt.....
Seebarsch
21.08.2007, 17:18
Dann können die Hirsche ja eine Sammelentscheidung tre:arab:ffen und schnell nachzahlen!
Wer keine Arbeit hat, macht sich welche (und Ärger dazu)!
nikecounter
24.10.2007, 16:01
Dann können die Hirsche ja eine Sammelentscheidung tre:arab:ffen und schnell nachzahlen!
Wer keine Arbeit hat, macht sich welche (und Ärger dazu)!
So hab jetzt endlich mal ne Antwort erhalten!
Der Widerspruch wird als unbegründet abgewiesen!
Begründung:
"Die tatsächlischen Umstände sind auch unter Einbeziehung des Vorbringens im Widerspruchsverfahren, zutreffend gewürdigt und zugrunde gelegt wurden." Rechlichen Gründe wurden ihnen mitgeteilt....
Dann das selbe wie beim letzten mal... kann Leistung....
und
"...das die besagte Leistug nach einheitlicher Verwaltungspraxis im Bezirk Agentur für Arbeit Chemnitz grundsätzlich auf eine jährliche Förderungsgrenze von 100€ gesetzt wurde"
dann noch, dass die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dienen , Grundsatz dabei Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Damit entspricht die angefochtene Entscheidung Recht und Gesetz.
Und noch ein Zettel, dass ich in München (wo ich jetzt Wohne) Klage einreichen könnte.
vll könnt ihr mir da mal sagen ob es Sinnvoll ist, was man machen muss...?
Danke!
von Frau Schädlich^^
Hallo nikecounter,
du kannst ruhig Klage beim Sozialgericht einlegen.
Du hast die Wahl:
du kannst die Klage selbst schreiben und beim SG einreichen
du gehst mit deinen Unterlagen hin und lässt die Klage dort niederschreiben
du holst dir beim SG einen Beratungshilfeschein, mit dem gehst du Anwalt und lässt den das machenWenn du erfolg hast kostet es die ARGE mehr als, sie eingespart hätte. Verlierst du kostet es dich nichts. Wie es ausgeht kann man nicht eindeutig sagen, aber die Argumente die du hast, sind doch recht gut.
Da die ARGE hier immer auf ihrer „Kann-Leistung“ herumreitet, ist es durchaus legitim von der „Kann-Möglichkeit“ gebrauch machst.
Seebarsch
24.10.2007, 17:46
Hallo nikecounter,
ich würde, wie von restart empfohlen, tatsächlich eine Klage beim Sozialgericht einreichen.
Einerseits war in der EV nirgendwo von einer Begrenzung der Kosten die Rede, andererseits reichen vor Gericht die vorgebrachten Gründe zur Ausübung des Ermessens, finanzielle Probleme, meistens nicht aus.
Gruß
nikecounter
24.10.2007, 21:54
Werd dann auch mal morgen o. freitag hiingehen, da ich dann ne Woche Urlaub habe.
hätte noch ein paar Fragen
habe gelesen, dass ich eine Begründung abgeben muss, warum ich mit der Ablehnung nicht zufrieden bin.... .
Das wär dann quasi:
vorallem was rotbarsch geschrieben hatte
"die Rechtsprechung sieht eindeutig vor, dass Ermessen individuell am Einzelfall auszuüben ist und nicht pauschal. Zudem kann ein finanzieller Engpass nicht ein Ermessen dahinlenken, dass pauschal gekürzt wird."
es steht ja in der Begründung drin das es pauschal in Chemnitz gekürzt wurde.... .
kannst du mir da vll. nochmal den Artikel dazu geben, wenn das stimmmt ist ja begründung falsch, aber die Begründen es ja damit das sie wirtschaftlich und sparsam mit dem Geld umgehen müssen.
Oder soll ich dann auch all. sagen, das meine gründe nicht ernst genommen wurden, obwohl ja quasi alle beggründet wurden... .
und wie lange muss ich zeitlich rechnen? (das läuft dann auch alles im Gericht im Hintregrund ab, also ohne da ich hin muss oder so..., wär ja auch sinnlos....)
Nein, mit Gesetzestexten oder vorgefertigten hochtrabenden Formulierungen solltest du nicht zum SG gehen.
Du gibst mit deinen Worten, den Sachverhalt wieder und was genau du jetzt willst. Die Mitarbeiter beim SG formulieren es schon so, das dem Richter dann eine Entscheidung möglich ist. Wenn du versuchst es passend zu formulieren, wird er kaum in der Lage sein, daraus zu lesen, was dein Begehren ist. :)
Mit der Dauer der Klage ist es eine andere Sache, da wirst leider du seeehr viel Geduld brauchen. Und es hängt auch davon ab, wie die ARGE sich dann verhält.
StephanK
25.10.2007, 08:17
Nein, mit Gesetzestexten oder vorgefertigten hochtrabenden Formulierungen solltest du nicht zum SG gehen.Ganz richtig. Es schadet aber nicht und leitet den Gerichtsmitarbeiter gleich in die richtige Richtung, wenn Du ausdrücklich sagst, dass Du die Ablehnung für ermessenfehlerhaft hältst - das ist halt der Fachausdruck dafür, der mit einem Wort klar macht, worum's Dir geht.
nikecounter
08.11.2007, 22:41
Ganz richtig. Es schadet aber nicht und leitet den Gerichtsmitarbeiter gleich in die richtige Richtung, wenn Du ausdrücklich sagst, dass Du die Ablehnung für ermessenfehlerhaft hältst - das ist halt der Fachausdruck dafür, der mit einem Wort klar macht, worum's Dir geht.
Also war heute mal beim Gericht, ging auch alles in 20min über die Bühne, sie hat einfach meine Daten eingegeben, als Begründung und Beweismittel hat sie den Widerspruch genommen, ist ja auch richtig so..... . Der soll dann vor Gericht auf sachlichkeit geprüft werden. Das Arbeitsamt Chemnitz hat jetzt wohl ein Monat Zeit stellung zu beziehen.... . Ich meld mich denn nochmal.... .
Kann man eigentlich irgendwo sehen, ob jemand schonmal deswegen geklagt hat und ein Urteil vorliegt?
nikecounter
09.11.2007, 21:28
Hab jetzt mal mit einem Freund aus Chemnitz gesprochen, der ähnlich viele Bewerbung geschrieben hatte und er sagte mir bei ihm gäbe es keine Begrenzung.
Da ist es doch eine unglaubliche Frechheit von der AA Chemnitz schriftlich zu behauten, das Ber-Kosten für alle auf 100€ Begrenzt ist, könnte man seinen Bescheid eventuell vor Gericht verwenden, es gibt doch einen Gleichbehandlungsgrundsatz.....?
nikecounter
02.07.2009, 21:19
Also der Fall wird jetzt wohl am 8. Juli entschieden. Ich bin ja jetzt immer noch Azubi, wenn ich jetzt Gleitzeit zum Gerichtsgang nehme. Bekomme ich dann nur 3€ pro Stunde oder wird mir mein Gehalt in der Zeit ersetzt. Weil eigentlich hab ich ja festes Gehalt.., oder soll ich meinen Arbeitgeber fragen, das dieser mir die Stunden vom Azubigehalt abzieht?
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