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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in eine andere Stadt


Leistungsangelegenheit
20.04.2006, 11:16
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man in eine andere Stadt umziehen möchte, kann das die ARGE übernehmen?

Es geht nicht darum, wegzuziehen, weil man am neuen Wohnort eine Stelle bekommen hat. Das würde dann, wie man mir gesagt hat, die Arbeitsagentur übernehmen (zumindest, wenn der neue Job verspricht, daß man auch wirklich aus der Arbeitslosigkeit rauskommt).

Normalerweise geht es wohl nicht, und das wird auch einen guten Grund haben: Von höheren Kosten mal ganz abgesehen, würde dann jede Gemeinde ihre Leistungsempfänger einfach in die Nachbargemeinde abschieben, und schon begänne ein lustiges Verschiebespiel.

Aber gibt es auch, außer der neuen Stelle, Gründe für einen weiteren Umzug?

Ich will das nämlich auch nicht einfach nur so tun, sondern weil ich in die Nähe meiner 2jährigen Tochter ziehen möchte. Momentan kann ich mir nur einen Besuch einmal pro Monat leisten (und auch das nur mit Mühen), und wenn ich schon im Moment keinen Unterhalt zahlen oder sonstwie finanziell helfen kann, würde ich wenigstens gern einfach als Vater verfügbar sein.

StephanK
20.04.2006, 11:58
Wenn Du umziehst (woran das Gesetz Dich nicht hindern kann und darf), muss der Alg II-Träger am neuen Wohnort die Miete übernehmen, wenn und soweit sie angemessen ist, was sich nach den am neuen Wohnort geltenden örtlichen Vorschriften richtet. Wichtig ist, dass die Zusicherung zur Übernahme vor Deiner Unterschrift unter den Mietvertrag eingeholt wird.

Die Übernahme von Umzugskosten soll zugesichert werden, wenn der Umzug notwendig ist und ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (§ 22 Abs. 2 und 3 SGB II). Dafür ist die ARGE am bisherigen Wohnort zuständig. Den zitierten gesetzlichen Formulierungen kannst Du entnehmen, dass Du gute Argumente und einiges Verhandlungsgeschick brauchst. Erste hast Du, letzteres wünsche ich, aber vorsichtshalber auch Frustrationstoleranz :wink:

Leistungsangelegenheit
20.04.2006, 12:05
Muß mir die ARGE eine Frustrationstoleranz bezahlen? Natürlich nur eine angemessene (= große!), evtl. gebrauchte?

Blöder Witz, tut mir leid - aber blöde Witze helfen nach meiner Erfahrung sehr gut gegen Frustrationen...

Und nochmal danke.