MR
20.04.2006, 13:02
Hallo zusammen!
"Fordern und fördern" liest man immer wieder, dabei habe ich das Gefühl, der Staat hat überhaupt kein ernsthaftes Interesse, Leute in Arbeit zu bringen. Ich bin arbeitssuchend gemeldet, beziehe also keinerlei Leistungen von der Agentur für Arbeit (oder sollte man besser schreiben Agentur zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit?), kann mir aber meine Bewerbungskosten und Reisekosten für Bewerbungsgespräche erstatten lassen.
Nun war ich vor einigen Wochen mit dem PKW im benachbarten Ausland zu einem Bewerbungsgespräch, woraus sich vorraussichtlich ab Sommer eine durch ein Stipendium finanzierte Doktorandenstelle für mich ergeben hat, in Kooperation mit einer deutschen Institution. Zuvor hatte ich beim Arbeitsamt Erstattung von Reisekosten beantragt und den entsprechenden Vordruck mitgenommen.
Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Bewerbungsgespräch habe im Ausland stattgefunden. Es wurde sich merkwürdigerweise auf §45 Abs1. SGB III berufen, der aber mit keinem Wort die Erstattung von Reisekosten ins Ausland ausschließt. Das SGB III fordert ganz im Gegenteil, den Arbeitssuchenden bei Maßnahmen zu unterstützen, diesen in Arbeit zu bringen.
Mein Widerspruch wurde dennoch abgelehnt, wobei nochmal hervorgehoben wurde, dass eine Doktorandenstelle ohnehin von der Förderung ausgeschlossen sei, wegen der Befristung auf 3 Jahre.
Fazit: der Staat finanziert lieber einen Arbeitslosen, anstatt ihn dabei zu unterstützen, sich eigenständig zu finanzieren.
Meine Warnung an alle Betroffenen: eine weite Auto- oder Zugreise kann ganz schön ins Geld gehen! Bewerbungsgespräche ins Ausland sollten also nur wahrgenommen werden, wenn sicher ist, dass der Einladende die Kosten übernimmt (was in meinem Fall schon zuvor ausgeschlossen war) oder man selbst sicher ist, wirklich eine Chance auf Einstellung zu haben und sich hinterher nicht über die Kosten ärgert. Ansonsten lieber Finger davon lassen und weiter von der "Arbeitsagentur" Geld beziehen (die wollen das ja so).
Viele Grüße,
Mario.
"Fordern und fördern" liest man immer wieder, dabei habe ich das Gefühl, der Staat hat überhaupt kein ernsthaftes Interesse, Leute in Arbeit zu bringen. Ich bin arbeitssuchend gemeldet, beziehe also keinerlei Leistungen von der Agentur für Arbeit (oder sollte man besser schreiben Agentur zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit?), kann mir aber meine Bewerbungskosten und Reisekosten für Bewerbungsgespräche erstatten lassen.
Nun war ich vor einigen Wochen mit dem PKW im benachbarten Ausland zu einem Bewerbungsgespräch, woraus sich vorraussichtlich ab Sommer eine durch ein Stipendium finanzierte Doktorandenstelle für mich ergeben hat, in Kooperation mit einer deutschen Institution. Zuvor hatte ich beim Arbeitsamt Erstattung von Reisekosten beantragt und den entsprechenden Vordruck mitgenommen.
Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Bewerbungsgespräch habe im Ausland stattgefunden. Es wurde sich merkwürdigerweise auf §45 Abs1. SGB III berufen, der aber mit keinem Wort die Erstattung von Reisekosten ins Ausland ausschließt. Das SGB III fordert ganz im Gegenteil, den Arbeitssuchenden bei Maßnahmen zu unterstützen, diesen in Arbeit zu bringen.
Mein Widerspruch wurde dennoch abgelehnt, wobei nochmal hervorgehoben wurde, dass eine Doktorandenstelle ohnehin von der Förderung ausgeschlossen sei, wegen der Befristung auf 3 Jahre.
Fazit: der Staat finanziert lieber einen Arbeitslosen, anstatt ihn dabei zu unterstützen, sich eigenständig zu finanzieren.
Meine Warnung an alle Betroffenen: eine weite Auto- oder Zugreise kann ganz schön ins Geld gehen! Bewerbungsgespräche ins Ausland sollten also nur wahrgenommen werden, wenn sicher ist, dass der Einladende die Kosten übernimmt (was in meinem Fall schon zuvor ausgeschlossen war) oder man selbst sicher ist, wirklich eine Chance auf Einstellung zu haben und sich hinterher nicht über die Kosten ärgert. Ansonsten lieber Finger davon lassen und weiter von der "Arbeitsagentur" Geld beziehen (die wollen das ja so).
Viele Grüße,
Mario.