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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorsicht bei Berwerbungsgespräch im Ausland!


MR
20.04.2006, 13:02
Hallo zusammen!

"Fordern und fördern" liest man immer wieder, dabei habe ich das Gefühl, der Staat hat überhaupt kein ernsthaftes Interesse, Leute in Arbeit zu bringen. Ich bin arbeitssuchend gemeldet, beziehe also keinerlei Leistungen von der Agentur für Arbeit (oder sollte man besser schreiben Agentur zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit?), kann mir aber meine Bewerbungskosten und Reisekosten für Bewerbungsgespräche erstatten lassen.

Nun war ich vor einigen Wochen mit dem PKW im benachbarten Ausland zu einem Bewerbungsgespräch, woraus sich vorraussichtlich ab Sommer eine durch ein Stipendium finanzierte Doktorandenstelle für mich ergeben hat, in Kooperation mit einer deutschen Institution. Zuvor hatte ich beim Arbeitsamt Erstattung von Reisekosten beantragt und den entsprechenden Vordruck mitgenommen.
Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Bewerbungsgespräch habe im Ausland stattgefunden. Es wurde sich merkwürdigerweise auf §45 Abs1. SGB III berufen, der aber mit keinem Wort die Erstattung von Reisekosten ins Ausland ausschließt. Das SGB III fordert ganz im Gegenteil, den Arbeitssuchenden bei Maßnahmen zu unterstützen, diesen in Arbeit zu bringen.

Mein Widerspruch wurde dennoch abgelehnt, wobei nochmal hervorgehoben wurde, dass eine Doktorandenstelle ohnehin von der Förderung ausgeschlossen sei, wegen der Befristung auf 3 Jahre.

Fazit: der Staat finanziert lieber einen Arbeitslosen, anstatt ihn dabei zu unterstützen, sich eigenständig zu finanzieren.

Meine Warnung an alle Betroffenen: eine weite Auto- oder Zugreise kann ganz schön ins Geld gehen! Bewerbungsgespräche ins Ausland sollten also nur wahrgenommen werden, wenn sicher ist, dass der Einladende die Kosten übernimmt (was in meinem Fall schon zuvor ausgeschlossen war) oder man selbst sicher ist, wirklich eine Chance auf Einstellung zu haben und sich hinterher nicht über die Kosten ärgert. Ansonsten lieber Finger davon lassen und weiter von der "Arbeitsagentur" Geld beziehen (die wollen das ja so).

Viele Grüße,

Mario.

StephanK
20.04.2006, 13:33
:welcome: Mario,
Dein Argument, dass § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III die Erstattung von Reisekosten nicht auf's Inland beschränke, ist richtig. Auch das zugehörige "Kleingedruckte", die "Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung" tut das nicht.

Vor allem ist eine solche einschränkende Handhabung ein Verstoß gegen Art. 39 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: (1) Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet. (...)
(3) Sie gibt — vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen — den Arbeitnehmern das Recht,
a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegenUnmittelbar verbietet das zwar nur, dass Dir kein holländischer oder belgischer Grenzbeamter (wenn es einen solchen noch gäbe :wink: ) die Einreise mit der Begründung verweigern dürfte, Du sollest gefälligst in Deutschland Arbeit suchen, aber mittelbar verbietet diese Bestimmung auch alle nationalen Maßnahmen, die sich dementsprechend auswirken - und genau eine solche wäre die von Dir berichtete Ablehnung.
Ich denke, Du solltest das nicht auf sich beruhen lassen und Rechtsmittel dagegen einlegen.
Zusätzlich würde ich mich an Deiner Stelle mal an die Bürgerberaterin bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland (http://www.eu-kommission.de/html/wir/wir_03.asp) wenden und anfragen, was sie davon hält und ob sie das Thema aufzugreifen bereit ist... Glaub nicht, das wäre aussichtslos und überhaupt weit weg: Bei der Europäischen Kommission reagiert man äußerst sensibel auf alles, was auch nur ein bisschen danach riecht, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Union einzuschränken und scheut sich nicht, den nationalen Behörden - notfalls auch recht undiplomatisch - auf die Finger zu klopfen.

MR
20.04.2006, 15:39
Vielen Dank!

Das Einzige Mittel, was mir laut Bescheid jetzt noch bleibt, wäre eine Klage. Da es hier um irgendwas um die 50 Euro geht, wird sich der finanzielle Aufwand kaum lohnen, zumal ich nun froh bin, hierdurch jetzt ziemlich sicher eine Stelle in Aussicht zu haben.

Was mich sehr ärgert ist mal wieder das Prinzip und die Philosophie dahinter. Allerdings werde ich da trotzdem nochmal nachhören und meinen kleinen Erfahrungsbericht in Richtung Europäische Kommision verbreiten :D

Gruß,

Mario.

StephanK
20.04.2006, 17:42
Das Einzige Mittel, was mir laut Bescheid jetzt noch bleibt, wäre eine KlageNoch ist das sozialgerichtliche Verfahren kostenfrei, einen Anwaltszwang gibt es nicht und mir scheint, dass Du auch in der Lage wärest, eine Klageschrift weitgehend selbständig zu formulieren. Aber natürlich ist es Deine Entscheidung - und auch ein wenig die Frage, ob Du um's Prinzip streiten willst. Aber mal "in Europa" wissen lassen, wie deutsche Arbeitsagenturen mit Fragen europäischer Mobilität umgehen ist bestimmt kein Fehler!

MR
20.04.2006, 22:20
Vielen Dank. Dass die Klage kostenfrei ist, wußte ich nicht.

Klar, in erster Linie regt mich das vom Prinzip her auf, denn allein durch den Umzug habe ich jetzt ohnehin so viel Kosten, dass die eine Fahrt da auch nicht mehr ins Gewicht fällt. Allerdings betrifft das sicher noch viele andere Arbeitssuchende, von daher werde ich jedenfalls nochmal drüber nachdenken.

An die Europäische Kommission habe ich mal eine E-Mail geschickt (danke für den Link).

Mal schauen, ob da was kommt.

Viele Grüße,

Mario.