Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gearbeitet -> Elternzeit (Elterngeld) & danach?
Eine Freundin von mir hat vor ca. 7 Monaten einen gesunden Jungen zur Welt gebracht, davor war sie Vollzeit beschäftigt, in der mobilen Altenpflege, bis zum Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft, von da an (ca. 7 Monate) Berufsverbot.
Sie erhält derzeit Elterngeld für 12 Monate (hat also bis dahin ca. 19 Monate nicht sozialversicherungspflichtig "gearbeitet", gehen wir mal vom schlechtesten Fall aus & sie findet nach dieser Zeit keine Betreuung für das Kind oder kann aus anderen Gründen nicht wieder einsteigen, wenn das Elterngeld ausläuft.
Was passiert dann? Erhält sie dann erstmal ALG oder kommt da nur ALG2 in Frage?
Wie berechnet man das?
Sie lebt mit ihrem Freund zusammen, dieser ist Vollzeit beschäftigt & bekommt ca. 1100 - 1200€ Netto, in einer 98m² Wohnung (Kaltmiete inkl. NK ca. 550€ zzgl. Gasheizung).
Danke schon mal vorab von ihr :)
StephanK
19.08.2007, 08:23
Sie (...) hat also bis dahin ca. 19 Monate nicht sozialversicherungspflichtig "gearbeitet"Das dürfte nicht stimmen, weil die Kindererziehungszeit vermutlich eine Zeit der Versicherungspflicht ist (siehe § 26 Abs. 2a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html)). Deswegen ist meiner Meinung nach durchaus mit einem Alg I-Anspruch zu rechnen, vorausgesetzt, sie ist für die Arbeitsvermittlung verfügbar.
Wenn sie das nicht ist, wäre sie allerdings auf einen Alg II-Anspruch verwiesen.
Wie berechnet man das?Nicht anders als Du es von hier kennst :)
Da von einer BG auszugehen sein wird hätte der Freund (und Kindsvater?) einen Einkommensüberhang von ca. € 428 (in der Annahme, dass die KdU angemessen sind und mit den pauschalen Abzügen vom Einkommen berechnet; er kann aber natürlich bei dieser Einkommenshöhe die tatsächlichen Beträge für Sozialversicherung und Werbungskosten absetzen, also wird der Einkommensüberhang niedriger sein!).
Dieser ist gleichmäßig auf die ungedeckten Bedarfe der beiden anderen aufzuteilen, so dass sich für die Mutter/Freundin Alg II i.H.v. € 308 ergäbe und für das Kind Sozialgeld i.H.v. € 50.
Durch die Rechnung steig ich gerade nicht ganz durch *g*
Der Bedarf p.P. in der BG ist doch 312€ oder?
Also müsste die Rechnung doch so aussehen:
Nettogehalt
- Werbungs-/Abeitskosten
- Seine anteilige KdU (ob diese noch angemessen sind weiß ich nicht, ist das mit Kind 1/3 oder 1/2?)
+ Kindergeld
= Einkommensüberhang
Bedarf (3x 312€?)
- Einkommensüberhang
= ALG2 Zuschuss
Derzeit hat sie noch einen Minijob bei dem sie 300€ im Monat bekommt, der müsste dann auch noch eingerechnet werden (bei Elterngeld darf man anrechnungsfrei einen Minijob ausüben).
Also:
Bedarf (3x312€?)
- Einkommensüberhang
- Minijob (300€)
= ALG2 Zuschuss?
Oder hat sie dann auch 100€ + 20% als Freibeträge?
Ach ja, er ist sowohl Kindsvater, als auch Freund :razz:
StephanK
19.08.2007, 10:28
- Minijob (300€)Davon schreibst Du jetzt erstmalig :wink:
Was ich übersehen habe war das Elterngeld, dessen Höhe Du aber nicht mitgeteilt hast. Ohne diese zu kennen ist eine Berechnung nicht möglich.
Der Minijob ist mir erst nachträglich eingefallen, macht sie auch noch nicht so lange.
Es geht doch um die Zeit nach dem Elterngeld, also ab Feb. 2008, da läuft es aus. Das Elterngeld ist derzeit genau 800€.
StephanK
19.08.2007, 11:18
ok, dann sind ja alle Klarheiten beseitigt :razz:
Also von vorn:
Ich unterstelle mal Heizkosten i.H.v. € 50 monatlich; das dürfte mit Baby realistisch sein und außerdem rechnet sich's dann einfacher, denn das ergibt Gesamt-KdU i.H.v. € 600, also € 200 pro Nase.
Bedarf Kind:
€ 208 Regelleistung Sozialgeld + € 200 KdU-Anteil = € 408 Gesamtbedarf
Einkommen Kind:
€ 154 Kindergeld
Ungedeckter Bedarf Kind: € 408 - € 154 = € 254
Bedarf Mutter:
€ 312 Regelleistung Alg II + € 200 KdU Anteil = € 512 Gesamtbedarf
Einkommen Mutter:
€ 300, davon anrechnungsfrei € 100 Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II und € 60 Freibetrag nach § 30 Satz 2 Nr. 1 SGB II; anzurechnendes Einkommen Mutter also € 140
Ungedeckter Bedarf Mutter: € 512 - € 140 = € 372
Bedarf Vater:
€ 312 Regelleistung Alg II + € 200 KdU Anteil = € 512 Gesamtbedarf
Einkommen Vater:
€ 1200 netto, davon anrechnungsfrei € 100 Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II (z.B. Werbungskosten könnten aber bei Einzelnachweis deutlich mehr sein!), davon gehen ab Freibeträge nach § 30 Satz 2 Nr. 1 SGB II € 140 und nach Nr. 2 € 40; anzurechnendes Einkommen also 1200 - 100 -140 - 40 = € 920
Der Vater hat also einen Einkommensüberhang von 920 - 512 = € 408, der auf die beiden anderen BG-Mitglieder gleichmäßig aufzuteilen ist; auf jeden entfallen also € 204
Restbedarf Mutter € 372 - € 204 = € 168 Alg II
Restbedarf Kind € 254 - 204 = € 50 Sozialgeld
Das ist also ein typischer "Schwellenhaushalt", der wahrscheinlich mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag besser fahren würde und weniger Bürokratieaufwand hätte als mit Alg II. Es dürfte ratsam sein, mit Hilfe des Kinderzuschlagrechners (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/) herauszufinden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und/oder Wohngeld (http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm). Nur wenn beide Möglichkeiten nicht "ziehen" dürfte ein Alg II-Antrag lohnen.
Danke :)
Dann werde ich ihr das mal so mitteilen
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