Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bearbeitungszeit für Antrag
Hallo
Ich habe Den Antrag für Arbeitslosengeld im DEZ 2006 gestellt.
Da mein ehemalieger Arbeitgeber sich quwerstellte die bescheinigung auszustellen bekam ich erst im Juni 2007 einen vorlaufigen bescheit.
Ich musste zu diesem Bescheid auch noch was ausfüllen wegen der vorläufigen sperrzeit . Ich hielt mich an die abgabe Termine habe aber bis heute noch keinen bescheit. Wie lange darf denn die argentur dafür brauchen?
StephanK
20.08.2007, 15:39
:welcome: shoffel,
es gibt keine ausdrückliche Zeitvorgabe. Aber Du kannst verlangen, dass spätens einen Monat nach Abgabe des vollständigen Antrags (erst ab dann kann die Arbeitsagentur prüfen, berechnen und zahlen) eine Vorschusszahlung geleistet wird. Die Höhe liegt zwar im Ermessen der Arbeitsagentur, aber die Zahlungsverpflichtung als solche nicht (siehe § 42 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html).
Ja da
magst du ja recht jaben aber mein Antrag geht jetzt schon 10 Monate also irgentwann sollte man doch von absicht reden oder.
Vor allem bei wem kann ich mich den beschweren?
Vor allem bei wem kann ich mich den beschweren?
Das wird sich als schwierig gestalten, denn du hast keinen vollständigen Antrag abgegeben, denn die Arbeitsbescheinigung fehlt ja...
Da der Arbeitgeber eine pflicht hat dir diese Auszustellen, bist du auch in der pflicht sie zur BA zu bringen... deshalb ist die Situation ziemlich verzwickt...
Da hätte meiner Meinung nach damals der Gang zum Arbeitsgericht schon passieren müssen...
Du kannst den Antrag aber auch mit Lohnnachweisen dieser zeit vervollständigen oder z.b auch mit dem Einkommenssteuernachweis den du vom AG bekommen haben müsstest...
Ich musste zu diesem Bescheid auch noch was ausfüllen wegen der vorläufigen sperrzeit . Ich hielt mich an die abgabe Termine habe aber bis heute noch keinen bescheit. Wie lange darf denn die argentur dafür brauchen?
Da würd ich persönlich mal auflaufen und anfragen was da los ist... telefonisch oder sonstwie kommst du da nicht weiter... kann ja auch sein dass die kontonummer verwechselt wurde bzw einen Zahlendreher hat, dann freut sich wer anders übers geld. Also am besten mal persönlich hingehen!
StephanK
21.08.2007, 07:35
Da der Arbeitgeber eine pflicht hat dir diese Auszustellen, bist du auch in der pflicht sie zur BA zu bringen... deshalb ist die Situation ziemlich verzwickt...Das ist richtig. Ich möchte dieses Dreiecksverhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Arbeitsagentur etwas genauer erläutern:
Die Pflicht, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, besteht zwar gegenüber der Arbeitsagentur, aber mit der Besonderheit, dass das Gesetz (§ 312 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html)) ausdrücklich vorsieht, dass die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist, obwohl ja durchaus denkbar wäre, sie direkt der Arbeitsagentur zu schicken. Der Grund dafür ist, dass man ja nicht gezwungen ist, sofort Arbeitslosengeld zu beantragen und seinen Anspruch darauf erst später geltend machen kann.
Dennoch besteht die Pflicht gegenüber der Arbeitsagentur, und ein Verstoß dagegen ist nach § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__404.html) als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bedroht. Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit ist Aufgabe der Arbeitsagentur, d.h. das Instrument, den Arbeitgeber zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung anzuhalten, liegt in den Händen der Arbeitsagentur - und darauf sollte sie meiner Meinung nach bei einer solchen außergewöhnlichen Verzögerung auch hingewiesen werden, denn Du hast außer "bitten und betteln" keine Möglichkeiten, die Erfüllung dieser Pflicht durchzusetzen.
Ich habe seit dem 18.1.2007 den beschluss vom Arbeitsgericht die bescheinigung mir auszustellen.
Seit April habe ich sogar die vollstreckbare ausfertigung dieses beschlusses.
Und das arbeitsamt müssste diese bescheinigung jetzt seit Mai haben.
Ich musste auch schon stellung dazu nehmen da hatte ich eine frisst bist Juni habe es aber drei wochen schneller geschafft.
Aber seit diesem tag geht nix mehr.
dann verweise ich nochma hierauf :engel:
Da würd ich persönlich mal auflaufen und anfragen was da los ist... telefonisch oder sonstwie kommst du da nicht weiter... kann ja auch sein dass die kontonummer verwechselt wurde bzw einen Zahlendreher hat, dann freut sich wer anders übers geld. Also am besten mal persönlich hingehen!
Seebarsch
21.08.2007, 17:14
Hi,
ich kann das Ganze eigentlich nicht nachvollziehen.
Nachdem du ja schon den vorläufigen Bescheid bekommen hast, liegen die Anspruchsvoraussetzungen schon fest, so dass du ja auch schon Leistungen bekommen hast.
Wenn die Arbeitsbescheinigung ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, kann die Abwicklung des Falles und die endgültige Entscheidung innerhalb einer Woche erfolgen.
Allerdings haben es Arbeitgeber schon einmal so an sich, dass sie nach so einem Verfahren aus Frust die Arbeitsbescheinigung nicht vollständig oder falsch ausfüllen.
Dann muss die Agentur wieder nachfragen und erinnern.
Frage doch einfach mal bei der Agentur nach, warum das so lange dauert!
:?
Ja das Stimmt ich habe mich nochmal im juni aüssern müssen und bis heute nichts mehr gehört.
Und habe bis jetzt nur eine vorschussleistung erhalten
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