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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Während Erziehungszeit arbeitslos melden? ja oder nein?


Gummibärchen
24.05.2005, 23:13
Guten Abend,

ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Also folgende Situation.

Bin seit zwei Monaten Mama. Bin Anfang März zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. (Ausbildung war zu Ende) Die haben meine Daten aufgenommen und einen Tag später hatte ich dann ein Telefonat mit jemandem von der Arbeitsagentur. Die meinte das ich ja nicht vermittlungsfähig bin, wegen der Schwangerschaft und Geburt.

Bin ich denn jetzt als arbeitslos gemeldet. Doch eigentlich nicht. Mache ja nur ein Jahr Erziehungsjahr. Muß ich mich dann erst nächstes Jahr wieder bei denen melden.

Bin total verunsichert :s???:
Jeder sagt mir was anderes und beim Arbeitsamt bekomme ich auch keine vernünftige Antwort.

Bin für jede Antwort dankbar........

Gruß Gummibärchen

StephanK
25.05.2005, 14:11
Hallo Gummibärchen - und Glückwunsch zu Deinem Kind, das Dich jetzt vermutlich völlig auf Trab hält :-)

Du hast geschrieben, dass Du ein "Erziehungsjahr" machst. Ich denke, damit meinst Du (um es ganz amtsdeutsch zu formulieren), dass Du Erziehungsgeld nach dem "Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit" beziehst. Das setzt voraus, dass Du "keine oder keine volle Erwerbstätigkeit" ausübst. Du hast nicht verraten, ob Du momentan in Teilzeit arbeiten würdest oder könntest. Nur dann würdest Du "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen", und nur dann interessiert Deine Arbeitslosmeldung die Arbeitsagentur überhaupt.

Dass sie Deine Meldung vom März sozusagen abgebügelt haben, war schon in Ordnung, denn da warst Du hochschwanger und man hätte Dich gar nicht einstellen dürfen. Auf amtsdeutsch: Du unterlagst einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot und warst deswegen nicht vermittelbar.

Diese frühere Meldung lebt aber nicht sozusagen automatisch wieder auf. Du solltest Dich also erneut arbeitslos melden - vorausgesetzt, Du könntest wieder arbeiten.

Wenn es Dir vor allem um die Vermittlung (und weniger um Geldleistungen) geht, kannst Du Dich unabhängig davon, ob Du Arbeitslosengeld beantragst, arbeitsuchend melden. Je nach Beruf ist es evtl. auch sinnvoll, das schon jetzt zu tun, selbst wenn Du sagst, an Arbeiten ist erst in ein paar Monaten zu denken, wenn das Kleine "aus dem Gröbsten raus" ist. In manchen Bereichen wird ja relativ langfristig disponiert und Stellen entsprechend lange im voraus ausgeschrieben.

Gummibärchen
25.05.2005, 14:30
Hallöchen,

Ich arbeite zur Zeit garnicht. Ich habe mir eigentlich so gedacht das ich nächstes Jahr, wenn mein Kleiner ein Jahr ist, arbeiten werde. Er sollte dann in die Kinderkrippe.

Ich habe jetzt gelesen das ich mich drei Monate vor Ende der Elternzeit bei der Agentur für Arbeit melden soll. Ist das denn jetzt richtig?

Grüße..........

StephanK
25.05.2005, 15:10
Ja, drei Monate vor Ende der Elternzeit erscheint sinnvoll. Die Arbeitsagentur wird dann Deine Daten komplett neu aufnehmen.

Nebenbei: Ich weiss nicht, in welchem Beruf Du eine Ausbildung gemacht hast. Aber in vielen Bereichen geht die Entwicklung so rasend schnell voran, dass man schon mit einem Jahr Pause den Anschluss ziemlich verlieren kann. Wenn Dein Kind Dir die Zeit dazu lässt, wäre es gut, Dich trotz Elternpause einigermaßen auf dem Laufenden zu halten, damit der Wiedereinstieg gut klappt. Aber wahrscheinlich weisst Du das längst selbst... :lol: