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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verzögerung Antrag erg. ALG II für Selbstständige


Shadriel
20.04.2006, 23:21
Hallo,

wir haben Mitte Februar hier bei unserer ARGE einen Antrag auf ergänzendes ALG II für Selbständige eingereicht (mein Mann und ich sind beide selbständig und arbeiten auch zusammen). Nach einem ersten persönlichen Gespräch beim PAP Anfang März haben wir nun bald Ende April immer noch keinen Bescheid wie über unseren Antrag entschieden wird!

Zu Anfang wurde uns gesagt (ohne, dass unsere Unterlagen überhaupt angesehen wurden), dass wir unsere Selbständigkeit gleich aufgeben müssten, ansonsten würde unser Antrag sofort abgelehnt. Eine Ablehnung haben wir aber bisher immer noch nicht bekommen, obwohl wir ganz klar sagten, dass wir unsere Selbständigkeit nicht aufgeben würden. Wir haben Einkommen, dass sich in den nächsten Monaten auch noch steigern wird. Auf dem ersten Arbeitsmarkt haben wir auch keine Chance, unsere Selbständigkeit ist auf jeden Fall der einzige Weg für uns schnellstmöglichst wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Was bei uns noch hinzukommt ist, dass wir Anfang Februar durch eine Räumungsklage unsere bisherige Wohnung abgeben mussten und seither in einem Zeit-Appartment wohnen. Dieses Appartm. liegt nicht in der selben Stadt wie wir vorher wohnten, sondern in einer kleinen Stadt daneben. Hier hatten wir uns dann auch gemeldet um anschliessend eben auch bei der hiesigen ARGE unseren Antrag abgeben zu können.

Unsere letzte Miete in diesem Appartm. konnten wir jetzt nur bezahlen, da uns ein Familienmitglied nochmal etwas Geld geliehen hat, das wir aber demnächst zurückzahlen müssen, weil dieser das Geld auch selber wieder braucht.

Meine Fragen:

1. Kann uns die ARGE einen Strick draus drehen, dass wir uns dieses Geld geliehen haben? (Was sollten wir machen, hier wären wir durch diesen Zeit-Mietvertrag innerhalb weniger Tage auf der Strasse gelandet und die ARGE kam nicht zu Gange, obwohl wir sogar an den Geschäftsführer geschrieben haben, dass uns die Mittel- und Wohnungslosigkeit droht, einen Bescheid haben wir allerdings immer noch nicht, sondern nur einen neuen Termin Anfang nächster Woche)

2. Unser Zeit-Appartm. können wir nur noch bis 8. Mai bewohnen, danach haben wir definitiv ohne die ARGE-Unterstützung kein Geld um uns ein anderes Appartm. zu nehmen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass wir evtl. für kurze Zeit zur Schwiegermutter könnten, dies ist aber widerum keine Dauerlösung. Allerdings wohnt diese wieder woanders, bekämen wir dann Schwierigkeiten weil wir nicht mehr dort wohnen, wo wir jetzt gemeldet sind (und uns bei der ARGE gemeldet hatten) ??? Was sollen wir da machen? Wir wollen uns auch nicht unbedingt wohnlich gleich wieder ummelden... hätten dann aber auch die Adresse hier nicht mehr? (bezüglich Postadresse)

3. Bisher hatten wir immer die Info, dass wir erst mit einem rechtsmittelfähigigen Bescheid Widerspruch und gleichzeitige Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen können. Stimmt es, dass wir das aber doch auch jetzt schon machen könnten, bevor wir einen Bescheid über unseren eingereichten Antrag haben??

Wir gehen jetzt Anfang nächste Woche nochmal zu unserem PAP - haben ja einen Termin. Was können wir tun, damit die endlich mal aus dem Quark kommen????

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten,
Gruss
Shadriel

Die Ägypter
21.04.2006, 01:19
Soweit ich weiß, könnt ihr Mitte Mai (nach 3 Monaten Wartezeit) eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben...

Darüberhinaus - steht euch nach 4-6 Wochen ein Vorschuss auf die zu erwartende Leistung zu, wenn es euch gelingt, diesen Anspruch argumentativ geltend zu machen = Darstellung der Notlage - der Wohnungslosigkeit etc. am Besten in Schriftform als Antrag auf Vorschusszahlung formuliert und per Einschreiben/Rückschein senden...

Was das geliehene Geld angeht - macht einen ordentlichen Kreditvertrag mit der betreffenden Person in Schriftform (falls das Amt oder auch das Gericht nachfragen, wovon ihr wie eure Kosten gedeckt habt - ansonsten kann Unterstützung unterstellt werden = keine Notlage mehr).

Mit weiteren Wohnungswechseln wäre ich jetzt an eurer Stelle zurückhaltend... Vielleicht schreibst du noch euren Wohnort - und wie hoch ca. eure Einnahmen aus Selbstständigkeit sind =?

Betroffener
21.04.2006, 01:22
:welcome: Shadriel,

Einen Monat nach Abgabe des Antrages muß Euch die ArGe Unterstützungsleistungen geben - das kann massives Sitzefleisch und Durchsetzungsfähigkeit erfordern.

So wie ich das aus Deiner Schilderung entnehme, werdet ihr da mit Eurem Antrag "nachrangig" behandelt - warum auch immer.

Genau für solche Notlagen sind die Damen und Herren da vor Ort (nur wird das gerne vergessen).

Auch ist es vollkommener Unsinn, das es wegen vorhandener Selbständigkeit nicht geht. Hier kann ich nur das selber lesen der SGB II Texte empfehlen.

§ 9 - Hilfebedürftigkeit

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

(2) 1Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. 2Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem ElternTeil In einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. 3Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen.

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Genau das ist bei Euch eingetreten und ihr müsst Eure Notlage naturlich anhand Eurer G+V oder der letzten BWAs nachweisen ebenso wie das akute Wohnungsproblem - denn es droht Obdachlosigkeit.

Sofern sich mit dem PAP nichts wirklich handfest anfassbares ergibt (Sofortzahlung per Scheckmitnahme z.B.) wäre dringend ein Gespräch mit Teamleitung oder Behördenleitung zu suchen - möglichst direkt im Anschluß - denn Euch zerrinnt die Zeit zwischen den Fingern. Also nicht vertrösten lassen, sondern durchsetzen. Ihr müsst auf die Strasse, nicht der PAP.

Wenn etwas verneint wird - sofort die Stelle im Gesetz zeigen lassen. Die gibt es nämlich meist gar nicht.

Viel Erfolg

Shadriel
22.04.2006, 15:52
Soweit ich weiß, könnt ihr Mitte Mai (nach 3 Monaten Wartezeit) eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben...

Darüberhinaus - steht euch nach 4-6 Wochen ein Vorschuss auf die zu erwartende Leistung zu, wenn es euch gelingt, diesen Anspruch argumentativ geltend zu machen = Darstellung der Notlage - der Wohnungslosigkeit etc. am Besten in Schriftform als Antrag auf Vorschusszahlung formuliert und per Einschreiben/Rückschein senden...

Was das geliehene Geld angeht - macht einen ordentlichen Kreditvertrag mit der betreffenden Person in Schriftform (falls das Amt oder auch das Gericht nachfragen, wovon ihr wie eure Kosten gedeckt habt - ansonsten kann Unterstützung unterstellt werden = keine Notlage mehr).

Mit weiteren Wohnungswechseln wäre ich jetzt an eurer Stelle zurückhaltend... Vielleicht schreibst du noch euren Wohnort - und wie hoch ca. eure Einnahmen aus Selbstständigkeit sind =?


Hallo Ihr Lieben,
danke schon mal für Euer Feedback,

ja den Antrag auf Vorschuss hatten wir bereits vor 4 Wochen eingereicht (direkt abgegeben mit Datumsstempel und sogar zusätzlich über den Geschäftsführer) - bis heute hats uns nur den neuen Termin Anfang nächster Woche eingebracht - ich bin gespannt was dann herauskommt!

Wir wären sehr gerne mit dem Wohnungswechseln zurückhaltend - aber wir können hier ab Anfang Mai nicht länger im Appartm. bleiben (weitervermietet) und bevor ich meinen Schlafsack auf der Wiese ausbreite, gehe ich dann doch erstmal kurz zu Verwandten, wie man sich vielleicht vorstellen kann?!

Einnahmen sind bei uns im Augenblick zwischen 200 - 500 Euro monatlich - Tendenz steigend, weil einige neue Projekte und Produkte demnächst starten bzw. fertig werden um zusätzlich in den Verkauf zu kommen. Wohnen tun wir in NRW (mehr möcht ich nicht sagen...)

Genaue Auflistungen unserer Tätigkeiten und und Einnahmen (G+V) haben wir von Anfang an mit eingereicht...

Irgendwie passen wir einfach in keine vorgefertigen Schubladen.... :?

thommy16
23.05.2006, 08:10
Da es mir ähnlich wie Euch ergeht, würde mich interessieren, wie der Stand der Dinge bei Euch ist. Wie geht das überhaupt mit der Antragstellung bei vorhandener Selbstständigkeit ? Ich will meine auch nicht aufgeben, muß mir aber jetzt überdies eine Wohnung suchen. Mit den geringen Einnahmen und abgegebener eV scheint das aber aussichtslos zu sein. Hier der schon mal geschriebene Thread dazu :

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=73036&highlight=

Freue mich über jeden Hinweis zur Vorgehensweise, danke.

Thommy

Die Ägypter
23.05.2006, 08:47
Wie geht das überhaupt mit der Antragstellung bei vorhandener Selbstständigkeit ?

So - wie dir in deinem zitierten Thread empfohlen wurde... Ich wundere mich auch, dass du noch keinen Antrag gestellt hast - und eine Bitte habe ich - streu bitte deine Frage nicht quer über das Forum, bleib einfach hier bzw. in deinem Thread und stell auch konkrete ergänzende Fragen, damit wir dir helfen können.

Danke!