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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg 1 und anspruch auf erstaustattung der wohnung?


bec
21.04.2006, 10:57
hallo,

als zukünftiger bezieher von alg 1 habe ich einen anspruch auf erstaustattung der neuen wohnung. mitvertrag läuft genau ab tag des arbeitslos werden.

kann ich irgendwo die kosten für waschmaschine, kühlschrank und alles was man in der wohnung braucht beantragen?

gibt es vielleicht gesetze oder verordnungen die dieses regeln?

danke für antwort.

Forumadmin
21.04.2006, 11:05
TV - Waschmaschine sind Erstanschaffungsbedarfe (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=958&Itemid=2) für ALG II Bezieher

bec
21.04.2006, 11:16
@ forumadmin

bei diesem urteil ist immer die rede von alg 2 bezug. ich werde ab 01.05.06 alg 1 beziehen und auch die wohnung in der nichts ist.

bitte nochmal verständlicher. ich habe also keinen anspruch auf bett, schrank, handtücher usw.

StephanK
21.04.2006, 11:56
Da hatte unser Forum-Admin wohl überlesen, dass es bei Dir nur um Alg I geht.
Alg I ist Lohnersatz - und genau wie beim Arbeitslohn wird erst mal davon ausgegangen, dass Du damit über die Runden kommst und auch was für Anschaffungen ansparen kannst. Innerhalb des Systems Arbeitsagentur / Alg I gibt es deshalb keine Einmalleistungen.

In einem anderen Diskussionsfaden hast Du aber geschrieben, dass Deine Partnerin Alg II beziehe und Ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet. (Das musste ich mir erst zusammensuchen! Wenn Du ein neues Thema aufmachst, ist schon besser, Deine Situation noch mal knapp zusammengefasst zu schildern. Deine eigenen Beiträge findest Du nötigenfalls wieder, wenn Du auf Dein Profil klickst.)

Leistungen für eine Wohnungserstausstattung kann deswegen nur Deine Mitbewohnerin erhalten, weil sie Alg II-Bezieherin ist. Das gilt jedoch nur für ihre Mutter-/Kinder-Bedarfsgemeinschaft und deren Bedarf, also Du bleibst da außen vor. Platt, aber einprägsam gesagt: Doppelbett ist nicht! Du kannst ein zweites daneben stellen, aber das musst Du selbst finanzieren.