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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II während über Alg I noch Prozess läuft


Laytom
21.04.2006, 12:17
Servus,

habe im Sommer letzten Jahres Alg 2 nach einem Umzug beantragt. Bisher habe ich noch keinen Cent erhalten, da ich eventuell Anspruch auf Alg 1 habe. Mir fehlen 3 Tage für Alg 1 weil ein Arbeitgeber mich nicht angemeldet hatte. Die gerichtliche Verhandlung darüber ist im Sommer diesen Jahres. Bisher ist also Alg 1 abgelehnt, doch die Stadt meint, Alg 2 hat Vorrang und lehnt ebenfalls ab.

Im September hatte ich einen Unfall und bekam vom Krankenhaus eine Rechnung über 4000 Euro, da ich nicht Krankenversichert war (Weder Alg1- noch Alg2-Empfänger). IKK hat mich dennoch wieder aufgenommen und die Rechnung übernommen. Dafür muss ich jeden Monat jetzt 120 Euro zahlen. Das heisst, keine Einkünfte und noch 120 Euro für die Krankenkasse, bedeutet .... -1000 Euro auf dem Konto bereits.

Klar ... Miete war nicht mehr drinnen, seit November obdachlos und Möbel alle verkauft um überhaupt leben zu können.

Jetzt habe ich wieder eine Wohnung in einer anderen Stadt gefunden und neu Alg2 beantragt. Montag habe ich Termin beim Leistungsbearbeiter, doch der sagte mir bereits am Telefon, da ich Alg1 beantragt habe, hat das vorrang. Dabei ist es ihm auch egal, das ich maximal für 6 Monate Alg1 erhalte und die Zeit längst abgelaufen ist.

Weiss jemand Rat, was ich tun kann? Miete für diesen Monat konnte ich noch nicht zahlen ... wie auch.Arbeitsamt sagt, Stadt muss zahlen, Alg2-Beratungsstellen sagen das ebenfalls, Gerichte würden sicherlich auch für mich entscheiden, aber bis man einen Termin vor Gericht bekommt, dauert es 1 Jahr. Bis dahin gibt es mich nicht mehr, wenn ich kein Geld habe.

Also bitte bitte, ich bin für jeden Rat dankbar.

Grüsse

Thorsten

StephanK
21.04.2006, 13:50
:welcome: Thorsten,
ich habe mir erlaubt, den Titel Deines Beitrags zu erweitern, damit auch halbwegs klar ist, worum's geht.
Bisher ist also Alg 1 abgelehnt, doch die Stadt meint, Alg 2 hat Vorrang und lehnt ebenfalls ab.Ich denke, Du meinst Nach- und nicht Vorrang. Das entlässt den Alg II-Träger aber nicht aus seiner Pflicht, Alg II zumindest als Darlehen zu leisten. Alg II hat nämlich nur zwei Voraussetzungen:
1) Erwerbsfähigkeit und
2) Hilfebedürftigkeit
Deine Erwerbsfähigkeit voraussetzend ist fraglich nur Deine Hilfebedürftigkeit. Diese besteht auch. Wegen des noch schwebenden Gerichtsverfahrens über den Alg I-Anspruch kann es zwar sein, dass irgendwann ein "Geldregen" kommt, der Deine Bedürftigkeit mit einem Schlag und für eine ganze Weile entfallen lässt, aber das kann nicht zu Deinen Lasten gehen, denn Alg II ist eine Leistung der Grundsicherung, die (nur) den notwendigen Lebensbedarf abdeckt - und das bedeutet den aktuellen Bedarf. "Zukunftsmusik" wie die möglicherweise kommende Alg I-Nachzahlung kann dabei keine Rolle spielen. Im Fachjargon heisst das "Gegenwärtigkeitsprinzip", und daran solltest Du den Alg II-Träger vielleicht einmal erinnern.

Seebarsch
24.04.2006, 18:50
Mach dem Sachbearbeiter doch mal einen direkten Hinweis auf die §§ 102-108 SGB X.
Der ist zur Vorleistung verpflichtet !
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