Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zimmer für den Sohn
TumadieMoerchen
22.04.2006, 08:34
Hallo,
Ich habe einen 13Jahre alten Sohn. Er wohnt allerdings in Dänemark. Ich habe momentan keinen sehr guten Kontakt zu ihm, bin aber dabei diesen aufzubauen.
Mir stellt sich nun die Frage ob ich beim Antrag für Hartz 4 angeben sollte, dass er sich hin und wieder bei mir aufhält und ich ein Zimmer für ihn brauche.
Reicht hierfür die Vorlage einer Geburtsurkunde? Wird das anerkannt bei der Grösse der Wohnung?
LG Michael
StephanK
22.04.2006, 09:38
Hallo Michael,
das ist nicht einfach zu sagen und keine eindeutige Sache.
Ich unterstelle mal, dass Hintergrund Deiner Frage irgendwelche Diskussionen mit dem Amt über die "angemessene" Wohnungsgröße sind.
Um Steuergeld ausgeben zu dürfen, braucht das Amt was Greifbares, Konkretes. Das ist ja auch nicht falsch....
Wäre ich Sachbearbeiter beim Amt, würde ich Dir ein paar Fragen stellen:
- Haben Sie (geteiltes) Sorgerecht für ihn?
- Gibt es eine feste Besuchsregelung oder nicht?
- Wie oft und wie lange im Jahr ist er da?
Es ist eine Abwägungssache:
- Einerseits geht es um Schutz und Förderung der Familie (Art. 6 GG!), die auch beim Alg II zu berücksichtigen sind.
- Andererseits findet das Familienleben derzeit fast gar nicht statt und Du willst Platz für etwas, das noch Zukunftsmusik ist und von dem Du wahrscheinlich selbst nicht sagen kannst, ob es sich so verwirklichen lässt wie Du es Dir wünschst.
Die Vorlage einer Geburtsurkunde allein reicht sicher nicht. (Dabei frage ich mich, ob das Amt von dem Sohn noch gar nichts weiss? Bist Du nicht unterhaltspflichtig?) Du wirst die Situation und Deine Motive schon erklären müssen.
Ein paar Fürs und Widers habe ich oben aufgeschrieben. Versuch, noch mehr Argumente zu finden!
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.