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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung gemäß § 24 SGB X , Neuberechnung der Miete - falsch


sissi
22.04.2006, 09:47
Hallo Leute,

da bei mir die Berechnung der Kosten des selbstbewohntes Hauses falsch berechnet wurden und ich auch inzwischen beim Anwalt war. Er hat kaum Hoffnung, auch wenn ich alles nachweisen kann zu gewinnen, da Berlin kein Geld hat und er mir durch die Blume zu verstehen gab, dass trotzdem vieles abgeschmettert wird. Jeder Richter sieht das anders.....

Meine Frage:

Kann ich in der Anhörung einen Überprüfungsantrag stellen und was muss ich dabei beachten???

Bitte helft mir, danke!!!

Gruss
sissi

StephanK
22.04.2006, 12:01
Wenn ich es recht verstehe, gibt es einen Bescheid, die ARGE will ihn korrigieren (teilweise zurücknehmen) und gibt Dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Es ist also bereits eine Überprüfung im Gange, so dass keine Notwendigkeit besteht, durch einen Antrag erst eine in Gang zu bringen. Vielmehr solltest Du Deine Argumente in der Stellungnahme vortragen und nachweisen, dass die Berechnung der Kosten zutrifft. Das Antragsformular ist für Eigentümer recht knapp gefasst, so dass es oft schwer fällt, Kosten dort angemessen zu begründen. Vielleicht liegt das Problem darin. Du solltest Dich bemühen, die Kosten nachvollziehbar und in der Ausführlichkeit darzulegen, die außerhalb des Formulars möglich ist, also sie auch zu begründen, soweit es angebracht ist.

Seebarsch
24.04.2006, 18:59
Hallo,
die Regelung heisst: Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung !
Es ist ja wohl noch keine Entscheiung ergangen, so dass auch nichts überprüft werden kann.
Hier geht es nur so:
Entscheidung abwarten, selbst prüfen und dann Widerspruch einlegen. Wenn du innerhalb der Widerspruchsfrist einen Antrag auf Überprüfung stellst, wir der abgelehnt, weil du noch die Möglichkeit des Widerspruches hast !
PS: Was für einen Anwalt hast du dir da eingefangen ? :patsch:

sissi
25.04.2006, 18:26
Hallo Leute,

vielen Dank für die Aufklärung.

Ich habe in dem Anhörungsbogen (nach dem Widerspruchsbescheid) alles einzeln mit Begründung und nochmaliger Kopie eingereicht.
Ich hoffe, dass es nun in die gerechten Bahnen gelangt.

Hallo Seebarsch, mit dem Anwalt hast Du recht. Seit ich meine Rechtschutzversicherung nicht mehr habe, war das die erste neue Erfahrung mit einem Anwalt deines Vertrauens. Da habe ich sehr wohl gemerkt wie weit ich gesunken bin(':sad:')


Gruß
sissi