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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensanrechnung bei Einkommen nur für Monatsteil


StephanK
23.08.2007, 20:56
Gericht: Landessozialgericht Saarland
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 27.03.07
Aktenzeichen: L 9 AS 18/06

Kernaussage: Wenn Einkommen nur für einem Teil eines Kalendermonats erzielt wurde, dann darf es nicht auf den Bedarf des gesamten Kalendermonats angerechnet werden, wenn der Alg II-Antrag erst nach dem Zeitraum gestellt wurde, in dem das Einkommen erzielt worden ist.

Erläuterung: In diesem Urteil geht es darum, dass zwei Vorschriften im SGB II nicht richtig zueinander passen. Einerseits wird das Alg II tageweise berechnet, und wenn die Leistung nicht für einen vollen Monat zusteht, wird sie anteilig erbracht (§ 41 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html)). Andererseits sind laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2.html)).

Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin bis zur Monatsmitte gearbeitet und war dann arbeitslos geworden. Hätte man ihr Arbeitseinkommen auf den ganzen Monat angerechnet, dann wäre sie - weil es entsprechend hoch war - im betreffenden Monat nicht bedürftig gewesen und hätte keinen Anspruch auf Alg II gehabt. So hatte die Behörde es gesehen. Das Gericht sagt aber, dass die tageweise Berechnung sozusagen vorrangig ist und Arbeitseinkommen für einen Teil des Monats nicht auf den ganzen Monat angerechnet werden könne.

Wortlaut (http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&sid=02ee55caa26f5873c5112d77120eb181&nr=1292&pos=4&anz=145) des Urteils

ACHTUNG! Gegen dieses Urteil wurde vom Alg II-Träger Revision zum Bundessozialgericht eingelegt; es kann also nocht geändert oder aufgehoben werden. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen B 14 AS 19/07 R geführt; wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist lässt sich derzeit nicht vorhersehen.