OlafB
23.04.2006, 12:41
Hallo !
Ich bin Bezieher von ALG II und gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach (Post austragen). Mein monatliches Einkommen ist abhängig von der Anzahl der auszutragenden Post und damit sehr schwankend. Es gibt Monate mit Verdiensten unterhalb des Freibetrages von 100 EUR und Monate, wo das Einkommen bis zu 230 EUR betragen kann.
Als ich jetzt einen Folgeantrag stellte und dabei die Verdienstbescheinigungen der letzten 6 Monate hinzufügte, wurde nachträglich jeder Monat je nach Verdienst neu berechnet. Wo das Einkommen unter 100 EUR lag, blieb alles, ansonsten wurde mein ALG II gekürzt.
Ist das korrekt oder hätte nicht eigentlich ein Durchschnitt gebildet werden müssen (wie man mir es auf der Hotline zu Beginn meiner geringfügigen Beschäftigung sagte) und dieser Durchschnitt gegengerechnet werden müssen ? Der Durchschnitt lag übrigens unter dem Freibetrag von 100 EUR.
Danke.
Ich bin Bezieher von ALG II und gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach (Post austragen). Mein monatliches Einkommen ist abhängig von der Anzahl der auszutragenden Post und damit sehr schwankend. Es gibt Monate mit Verdiensten unterhalb des Freibetrages von 100 EUR und Monate, wo das Einkommen bis zu 230 EUR betragen kann.
Als ich jetzt einen Folgeantrag stellte und dabei die Verdienstbescheinigungen der letzten 6 Monate hinzufügte, wurde nachträglich jeder Monat je nach Verdienst neu berechnet. Wo das Einkommen unter 100 EUR lag, blieb alles, ansonsten wurde mein ALG II gekürzt.
Ist das korrekt oder hätte nicht eigentlich ein Durchschnitt gebildet werden müssen (wie man mir es auf der Hotline zu Beginn meiner geringfügigen Beschäftigung sagte) und dieser Durchschnitt gegengerechnet werden müssen ? Der Durchschnitt lag übrigens unter dem Freibetrag von 100 EUR.
Danke.