Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Offizielles Wohnen bei Familienangehörigen
Hallo!
Unser Schwiegersohn / Tochter vermieten Ihre Einliegerwohnung in Ihrem Haus. Können wir als ALG II-Empfänger (Regelung 58) diese offiziell mieten (mit Mietvertrag)?? Die Wohnung ist 40 qm groß und kostet 200 Euro kalt.
Besteht Anspruch auf Wohngeld vom Jobcenter?? Unsere bisherige Wohnung ist preislich gleich der Einliegerwohnung.
StephanK
23.04.2006, 17:34
:welcome: dziodzi,
diese Frage ist bisher hier nur "generationenverkehrt" aufgetaucht (also Mieter war jemand aus der jüngeren Generation).
In puncto Größe und Preis sollte es keinen Ärger damit geben, aber ich kann nicht ausschließen, dass die ARGE dann auf die Idee kommt, es bestehe eine Haushaltsgemeinschaft und den "beliebten" Absatz 5 des § 9 SGB II anwenden will: (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.Wenn es sich aber - und das nehme ich mal an - um eine abgeschlossene Wohnung handelt, in der Ihr komplett für Euch wirtschaftet, geht das schon. Vermutlich heisst der Vermieter dann auch nicht dziodzi, sondern XY, so dass es nicht in's Auge fällt, dass der Vermieter nebenbei auch Schwiegersohn ist.
Im erwähnten umgekehrten Fall war es schon schwierig, aber ich hoffe mal, dass Euch Euer Alter zugute kommt... :-)
Hallo !
erstmal schönen Dank an StephanK für die schnelle Antwort!!
Es ist auf jeden Fall eine abgeschlossene Wohnung,in der wir komplett wirtschaften können. Sie ist als Einliegerwohnung komplett deklariert. Das mit dem Namen klappt nicht ganz, da unser Schwiegersohn den Namen unserer Tochter übernommen hat.... :-(
Es ist aber auch so, dass beide "Kinder" selbstständig sind und sie bei Vermietung an Familienangehörige verpflichtet sind 75% der ortsüblichen Miete zu verlangen (Mietvertrag), wovon sie auch Steuern zahlen müssen. Also von Rechtswegen müsste uns doch auch Geld zustehen.
Liebe Grüße
dziodzi
StephanK
23.04.2006, 21:18
Unter diesen Umständen sehe ich keine Probleme.
Wenn Ihr die Miete dann auch noch ganz normal überweist (keine Barzahlung), so dass Ihr im Zweifel auch einen Nachweis darüber habt, sollte dann eigentlich nix schief gehen können!
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