mutti29
24.08.2007, 11:40
Hallo,ich bin durch Zufall auf dieses Forum gekommen.Und hoffe hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Ich habe eine Umschulung bzw.,zuerst muss ich einen 3 Monate langen Vorkurs bestehen,um dann ab Jahresbeginn 08 meine Umschulung zu beginnen,von meiner Arbeitsvermittlerin bewilligt bekommen.
Nun meine Frage : Ich würde evtl.mit dem Vater meines Kindes in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen.
Er selber hat sein eigenes Einkommen,steht also im Arbeitsverhältnis.
Durch die Bedarfsgemeinschaft wird mir sicherlich das ALG II gestrichen,wie sieht es aber mit der Umschulung aus.
Weiß jemand ob ich diese trotzdem weiter bewilligt bekomme?
Ich habe eine Umschulung bzw.,zuerst muss ich einen 3 Monate langen Vorkurs bestehen,um dann ab Jahresbeginn 08 meine Umschulung zu beginnen,von meiner Arbeitsvermittlerin bewilligt bekommen.
Nun meine Frage : Ich würde evtl.mit dem Vater meines Kindes in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen.
Er selber hat sein eigenes Einkommen,steht also im Arbeitsverhältnis.
Durch die Bedarfsgemeinschaft wird mir sicherlich das ALG II gestrichen,wie sieht es aber mit der Umschulung aus.
Weiß jemand ob ich diese trotzdem weiter bewilligt bekomme?