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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung und Fragen


mutti29
24.08.2007, 11:40
Hallo,ich bin durch Zufall auf dieses Forum gekommen.Und hoffe hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Ich habe eine Umschulung bzw.,zuerst muss ich einen 3 Monate langen Vorkurs bestehen,um dann ab Jahresbeginn 08 meine Umschulung zu beginnen,von meiner Arbeitsvermittlerin bewilligt bekommen.

Nun meine Frage : Ich würde evtl.mit dem Vater meines Kindes in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen.
Er selber hat sein eigenes Einkommen,steht also im Arbeitsverhältnis.
Durch die Bedarfsgemeinschaft wird mir sicherlich das ALG II gestrichen,wie sieht es aber mit der Umschulung aus.

Weiß jemand ob ich diese trotzdem weiter bewilligt bekomme?

StephanK
24.08.2007, 13:26
:welcome: mutti29,
wenn die "Umschulung" beginnt, so lange Du noch Alg II beziehst, wird es mit ihrer Bewilligung kein Problem geben. Wenn allerdings während dieser Weiterbildungsmaßnahme Deine (finanzielle) Bedürftigkeit wegfällt, wird sie nur per Darlehen weiter gefördert (siehe § 16 Abs. 4 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html)).

Wenn die Weiterbildungsmaßnahme erst beginnt, nachdem Deine Bedürftigkeit schon weggefallen ist, wird es eventuell schwieriger. Der zentrale Begriff des Gesetzes, "hilfebedürftig", bezieht sich nicht nur auf die Finanzierung des Lebensunterhaltes, sondern auch auf die Eingliederung in Arbeit (siehe § 9 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html)). Insofern wäre das zwar kein grundsätzliches Hindernis, aber andererseits kann dann schon die Frage stellen, ob Dein Lebensgefährte nicht auch Deine Weiterbildung finanzieren kann.

Deswegen dürfte es vernünftig sein, mit dem Zusammenziehen wenigstens noch so lange zu warten, bis die Weiterbildung begonnen hat - noch besser, bis sie abgeschlossen ist... :shock:

mutti29
24.08.2007, 16:32
Hi StephanK,

ich DANKE Dir für deine Antwort.

Sicherlich ist es einfach schlauer abzuwarten.

Viele Grüße