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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein HARTZ IV mehr - wie lange besteht der Datenabgleich?


bianca
24.08.2007, 12:49
wenn man kein hartz4 mehr bekommt,werden da trotzdem noch datenabgleiche gemacht?ich meine im nachhinein?weiß das hier jemand?

danke für schon mal für antworten

fragi
24.08.2007, 12:55
Hallo bianca,

wenn man kein hartz4 mehr bekommt,werden da trotzdem noch datenabgleiche gemacht?ich meine im nachhinein?weiß das hier jemand?

Wieso sollten noch abgleiche mit anderen behörden gemacht werden? SIe sind ja nichtmehr für dich zuständig wenn du aus dem ALG II herausfällst.

ich meine im nachhinein?

Wieso hast du dir was zuschulden kommen lassen? Bzw weiter Leistungen bekommen obwohl du nichtmehr bedürftig warst?

bianca
24.08.2007, 13:11
nein,mir steht es schon noch zu.aber ab september bekommt mein mann wahrscheinlich eine lohnerhöhung und wir übersteigen dann die einkommensgrenze und bekommen somit evtl kein alg2 mehr.
also machen die dann keine abgleiche mehr?

fragi
24.08.2007, 13:22
also machen die dann keine abgleiche mehr?

Wenn euere BG aus dem ALG II Bezug ausscheidet, Nein

Sahra
07.09.2008, 17:59
Hallo,
bin zufällig auf dieses Thema gestoßen und dann kam mir in Bezug zu einem anderen Thema folgende Frage in den Sinn:
Darf die ARGE auch für Mitglieder (diejenigen, die keinerlei Leistungen erhalten) einer Haushaltsgemeinschaft einen Datenabgleich durchführen? Gibts dafür eine rechtliche Grundlage?
Darf sie sich auf anderem Wege Auskunft über diese einholen?
Mich würde es interessieren, wie das juristisch gesehen wird, vonwegen Datenschutz etc.

Liebe Grüße
Sahra

Betroffener
07.09.2008, 20:55
Was heisst juristisch gesehen?

Wer in der Bedarfsgemeinschaft drinsteckt, kann auch überprüft werden, ob er nicht doch zahlungsfähig ist.

Sahra
07.09.2008, 21:36
"Juristisch" bezog sich auf den Datenschutz.

Das Menschen, die Leistungen beziehen, kontrolliert werden, ist mir bewusst.
Aber was ist mit den Menschen, die keine Leistungen beziehen, aber mit Alg 2- Empfängern in einem Haushalt leben?
Aus Datenschutzgründen wäre das doch unzulässig, oder?

Kam einfach auf diese Frage, weil immer die Rede von Alg 2-Empfängern ist. Wie siehts denn mit "Nicht-Leistungsbeziehenden" aus, die mit Empfängern zusammenleben?

Betroffener
07.09.2008, 23:03
Sarah,

Das hatte ich doch schon versucht zu beschreiben.

Sinn und Zweck der Prüfungen ist es, heraus zu bekommen, ob die ArGe zahlen muss oder nicht und wenn ja, wieviel.

Wenn also in einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft "Mitglieder" sind, die nichts bekommen, wird man davon ausgehen dürfen, dass auch die im Zweifelsfall überprüft werden, ob da noch was zu holen ist.

Deswegen wir ja auch nach Anzahl und Verdienst/Vermögen aller Beteiligten gefragt in den Anträgen.

Sahra
07.09.2008, 23:10
Mich hat es nur verwirrt, dass in dem Gesetzestext bezüglich des Datenabgleichs immer die Rede von Leistungsbeziehern war, deshalb ging ich davon aus, dass all jene, die keine Leistungen beziehen, nicht überprüft werden dürfen.

dicke
02.04.2009, 20:13
Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Also: Ich habe bei meiner Bank bei welcher ich mein Sparbuch habe nachgefragt, ob es für den von mir erteilten Freistellungsauftrag wichtig ist, ob ich einer Religion angehöre. Die Dame hat sich meinen Freistellungauftrag angeschaut und mich nach dem Geburtsdatum meines Ehemannes gefragt. Ich war ganz erstaunt, da ich seit gut 1 1/2 Jahren geschieden bin. Leider habe ich vergessen, dies meiner Bank mitzuteilen. Jetzt muss ich einen neuen Freistellungsauftrag erteilen, da der alte ungültig ist. Jetzt kommt mein Problem. Ich bzw. mein jetziger Partner und unsere Kinder haben im Jahr 2008 AlG II bezogen. Ich selber habe keine Leistungen bezogen, da ich BAFÖG erhalten habe. Mein Scheidungsurteil habe ich bei Antragstellung dem JobCenter auch vorgelegt. Mein Sparbuch habe ich natürlich auch angegeben. Wenn jetzt aber der Datenabgleich für 2008 gemacht wird, wird dem JobCenter doch mitgeteilt, dass mein Ex-Mann noch auf dem Freistellungsauftrag unterschrieben hat. Ich weiß jetzt nicht, ob ich dem JobCenter jetzt irgendwas mitteilen muss oder nicht. Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben.

Danke. Ich warte dringend auf Eure Ratschläge.

dicke
03.04.2009, 14:14
Hat wirklich keiner eine Meinung dazu?

Dirk_.
03.04.2009, 14:37
Hat wirklich keiner eine Meinung dazu?

Hallo dicke,

also ich weiß nun wirklich nicht was dieser freistellungsauftrag für eine Rolle bei einem Datenabgleich spielen sollte?

Du bist geschieden, der freistellungsauftrag existiert nicht mehr.
Gib das so bei der ArGe an und gut is.Basta.


Oder bin ich da jetzt auf der völlig falschen Fährte?:confused:


Gruß
Dirk

dicke
06.04.2009, 09:05
Hallo Dirk,
das Problem ist, dass ich schon seit ca. 2 jahren geschieden bin. Ich hatte das aber der Bank nicht mitgeteilt, da ich nicht wusste, dass ich das hätte machen müssen, da der Freistellungsauftrag durch die Scheidung unrichtig geworden ist. Im Freistellungsauftrag steht noch mein damaliger Mann. Leistungen vom JobCenter habe ich nur im letzten Jahr erhalten. Und genau für dieses Jahr war mein Freistellungsauftrag ja auch falsch. Erst jetzt erteile ich einen neuen Freistellungsauftrag der nur noch auf mich läuft. Auf mein Sparbuch habe ich für das vergangene Jahr 6 Euro Zinsen erhalten. Es ist also nicht viel Geld und das JobCenter kennt auch dieses Sparbuch. Ich weiß jetzt nur nicht, ob beim Datenabgleich dem JobCenter mitgeteilt wird, dass mein Ex-Mann noch im Freistellungsauftrag steht. Oder wird denen nur mitgeteilt, dass ich einen Freistellungsauftrag habe und 6,00 Zinsen bekommen habe. kann das JobCenter mir ein Problem dadurch machen, dass mein EX-Mann noch im Freistellungsauftrag steht oder ist es denen egal und sie interessiert nur der Zinsertrag und die Kontonummer? Das JobCenter hat auch mein Scheidungsurteil in Kopie vorliegen. Ich beziehe zum Glück keine Gelder mehr, aber der Freistellungsauftrag ist eben falsch. Ich habe einfach Sorgen, dass das JobCenter aufgrund des unrichtigen Freistellungsauftrages mir etwas unterstellen will.

Verstehst du mich jetzt?
Dicke

ela1953
19.12.2009, 14:20
Über so alte Freistellungsaufträge habe ich mir noch nie einen Kopf gemacht. Zu Ehezeiten haben wir auch mal solche gestellt, aber seit ich seit 1992 alleine lebe,

dicke
19.12.2009, 21:07
Manchmal macht man sich Sorgen wegen kleiner Sachen. Jedenfalls ist jetzt alles geklärt und ich habe ein Problem weniger.