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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eignungsabklärung vom Arbeitsamt?


ChrisS.
23.04.2006, 18:22
Hallo,

ich hatte mich bei einem Unternehmen beworben.
Nun habe ich vom Arbeitsamt eine Einladung bekommen.

"Der Arbeitgeber wünscht sich eine Eignungsabklärung durch den Arbeitgeberservice."

Was soll das bedeuten? Was kommt da auf mich zu?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Chris

StephanK
23.04.2006, 18:49
Guck mal auf den Arbeitgeberseiten der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=24336&rqc=4&ls=false&ut=0). Ich denke, so was wie das dort grob Umschriebene steckt dahinter.
Anscheinend interessiert man sich für Dich, ist sich aber nicht so recht sicher, will Dich aber lieber abklopfen lassen als das selbst zu tun.

Seebarsch
23.04.2006, 20:16
Offensichtlich hast du dich auf eine Stelle beworben, die der Arbeitgeber auch bei der Agentur gemeldet hat. Da dort das Anforderungsprofil an die Stelle bekannt ist, sollst du dort vorsprechen. Die Agentur macht dann für den Arbeitgber eine Vorabklärung.
Der Arbeitgebr hat wohl Vertrauen in die Agentur, dass er so vorgeht.
Ich würde an deiner Stelle dahin gehen, verlieren kannst du nichts.
Viel Glück !
:D

ChrisS.
24.04.2006, 10:27
Danke für eure Antworten...

Mal sehen, was das morgen wird - bin ziemlich stark erkältet.
Ich lass euch wissen wie, was usw. :)

ChrisS.
25.04.2006, 08:31
Zusammenfassung:

Das stellt sich die Arbeitsagentur, also unter einer Eignungsabklärung vor.

1. Frage - Sie: "Können Sie mit Computern umgehen?"

Antwort - Ich : "Ja aber, ich kann Ihnen hier nichts programieren!"

Sie: "Dann vermitteln wir Sie jetzt zu xxx!"

Ich: "Wieso vermitteln? Ich habe mich doch durch Eigeninitiative dort beworben!"

Sie: "Sie nehmen erstmal an einem Assestment Center teil. Vielleicht schaffen Sie es ja nicht."

Ich: "sehr gerne."

- Das ist also diese Eignungsabklärung.

StephanK
25.04.2006, 09:12
Oh weh! Die erste Frage ist von vergleichbarer Qualität wie die von Schwiergermüttern, ob man ihren Staubsauger reparieren könne, weil man "doch so viel von Technik verstehe". :wink:
"Vielleicht schaffen Sie es ja nicht" ist auch überaus aufbauend...
Ich fürchte, das erklärt auch, warum die Arbeitgeber von dieser Möglichkeit anscheinend nur sehr selten Gebrauch machen. (Bezahlen die Arbeitgeber eigentlich dafür?)
Wenigstens hat man Dir keinen Stolperstein in den Weg gelegt. Aber das ist zu wenig, um damit zufrieden zu sein, oder? :cry:

ChrisS.
25.04.2006, 09:21
Ja kenn das von den "Omas" ^^
Hatte mich auf die Stelle eigentlich nur beworben, weil sie anders klang - als es nun den Anschein hat.
Nun werde ich mich überraschen lassen, ob nicht doch etwas mehr hinter dem schön beschriebenen Job steht.
Ich denke doch das der potentielle Arbeitgeber dafür bei der Agentur pro "Vermittlung" bezahlen muss.
Denke aber das die "Eignungsabklärung", keinen Cent wert ist.

Die Ägypter
25.04.2006, 09:30
Also darum:


Profiling und Eignungsfeststellung

Im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes werden nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ für Arbeitslose Chanceneinschätzungen (Profiling) durchgeführt und Eingliederungsvereinbarungen getroffen.

Beim Profiling werden durch die Agentur für Arbeit spätestens nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit dem Arbeitslosen die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale des Arbeitslosen, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festgestellt.

In der Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit dem Arbeitslosen oder Ausbildungsuchenden trifft, werden die Eigenaktivitäten des Arbeitslosen oder Ausbildungsuchenden sowie mögliche künftige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung festgelegt.

Die so gewonnenen „Profile“ der Bewerber erleichtern den Vermittlungsfachkräften der Agenturen für Arbeit eine qualifizierte Vorauswahl, um Ihnen zügig geeignete Bewerber für Ihre vakante Stelle vorschlagen zu können Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=12&rqc=3&ls=false&ut=0#Anchor5)

scheint es sich dann wohl eher nicht zu handeln.... :?

ChrisS.
25.04.2006, 14:48
Nein, darum handelt es sich nicht.

Ist im Prinzip nur die Anmeldung und Weiterleitung zu einem Test im AC.

kompliziert, aber wahr.

Gruß Chris

Seebarsch
25.04.2006, 17:33
Für so einen Quatsch würde ein Arbeitgeber garnichts zahlen.
Aber auch bei einer guten Eignungsabklärung müsste ein Arbeitgeber nichts zahlen, da er ja über den hälftigen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung eh Beitragszahler ist.
Ich hab es ja aus eigener Erfahrung befürchtet, wollte aber im Vorfeld nicht so negativ sein.
:patsch: