PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie auf ratlose Beraterin reagieren?


Dummie
24.08.2007, 14:03
Hallo...
Ich bin erst seit Mai arbeitslos..das erste Mal im Leben.Ich war nun letztens bei einer Beraterin die mich anschaute und meinte:
"Tja,ich bin ratlos!Ich habe nichts für sie!Wenn ihnen nun auch nichts einfällt,dann sind wir für sie nicht mehr zuständig!"
Ich wusste überhaupt nicht was ich darauf sagen sollte und fragte mich nur"wenn nicht die hier...wer dann"????
Kann mir jemand Tipps geben wie ich auf solche Bemerkungen reagieren kann und ob die überhaupt rechtens sind?
Danke im Voraus

StephanK
24.08.2007, 14:16
:welcome: Dummie,
Du hast nicht geschrieben, ob Du bei der Arbeitsagentur warst, aber ich nehme es mal an.

Die Aussage, sie sei dann nicht mehr für Dich zuständig, ist wahrscheinlich nicht so wörtlich zu verstehen. Vermutlich wollte die Dame Dich damit aus der Reserve locken. Es ist schon so, dass Deine aktive Mitarbeit erwartet wird. Es reicht also nicht aus, wenn Du nur regelmäßig Deine Meldetermine wahrnimmst und sonst nichts von Dir aus tust. Du musst selbst Stellenangebote suchen (z.B. über die Internetseite www.arbeitsagentur.de) und Dich auch von Dir aus bewerben.

Dummie
26.08.2007, 10:51
Danke Stephan für Deine schnelle Antwort!
Sorry,ja ich war bei der Arbeitsagentur und es ist mir klar,dass ich mich auch selber bemühen muss.Doch ich habe gesundheitliche Einschränkungen und bin "schon" 47Jahre alt.Da ich das erste Mal arbeitslos bin,weiss ich zur Zeit einfach nicht,in welche Richtung ich arbeitsmässig gehen soll und hatte mir wenigstens ne klitzekleine Hilfe von der AA erwartet!Soll wohl nicht so sein...Die wollen mich nun in 400Euro Jobs schieben..als Putzhilfe oder Küchenhilfe und das will ich mir einfach nicht bieten lassen da ich mich in meinem Job bis zur Assistentin meiner Vorgesetzten hochgearbeitet hatte.
Aber nun ja...mal schauen was noch kommt.Zur Zeit bin ich jedenfalls ziemlich gefrustet...:sad:

StephanK
26.08.2007, 13:29
Doch ich habe gesundheitliche Einschränkungen und bin "schon" 47Jahre alt.Da geht es Dir sehr ähnlich wie mir, nur dass ich schon länger arbeitslos bin... Da ich das erste Mal arbeitslos bin,weiss ich zur Zeit einfach nicht,in welche Richtung ich arbeitsmässig gehen soll und hatte mir wenigstens ne klitzekleine Hilfe von der AA erwartet! Soll wohl nicht so sein...Doch, das soll schon so sein. Natürlich kannst Du Beratung verlangen. Vor allem dann, wenn Du in Deinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kannst (ich lese das "so halb" aus Deinen Zeilen heraus), muss gemeinsam überlegt werden, ob eine Weiterbildung nötig ist. Wenn das so ist, solltest Du Deine Beraterin mal ganz direkt fragen, ob für Dich nicht das Reha-Team zuständig ist (gibt es in jeder Arbeitsagentur).
Die wollen mich nun in 400Euro Jobs schieben..als Putzhilfe oder Küchenhilfe und das will ich mir einfach nicht bieten lassen da ich mich in meinem Job bis zur Assistentin meiner Vorgesetzten hochgearbeitet hatte.Das hat zwei Seiten:
1) Was es "dank" der Hartz-Reformen nicht mehr gibt ist der sog. Berufsschutz, d.h. Du kannst nicht verlangen, nur Vermittlungsvorschläge in Deinem erlernten oder ausgeübten Beruf zu bekommen. Das ist schlicht vorbei.
2) Welche Jobangebote zumutbar sind richtet sich nur noch nach dem dafür angebotenen Lohn, wobei Du nach Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelte Einbußen im Vergleich zum früheren Lohn hinnehmen musst. Das ist in § 121 Abs. 3 SGB III geregelt (3) 1Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. 2In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. 3Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.Ich weiss nicht, auf der Grundlage welchen Lohnes Dein Arbeitslosengeld berechnet wurde, aber sehr wahrscheinlich ist Dir ein € 400-Job nicht zumutbar, so dass Du Dich auf entsprechende Angebote auch nicht bewerben musst.