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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft: nicht einfach Werte für 2er-BG halbieren


StephanK
23.04.2006, 18:42
Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 23.03.06
Aktenzeichen: L 6 AS 96/06 ER

Kernaussage: Bei einer reinen Wohngemeinschaft (im entschiedenen Fall von zwei Personen) kann der Alg II-Empfänger nicht darauf verwiesen werden, dass ihm im Hinblick auf Größe des Wohnraums und Höhe der Miete nur die Hälfte dessen zustehe, was einem Zweipersonenhaushalt zugestanden wird, weil eine Wohngemeinschaft sich von einer Bedarfsgemeinschaft u.a. darin unterscheidet, dass das Zusammenleben weniger eng ist. Damit ist jedoch nicht ausgesagt, dass die Werte für Einpersonenhaushalte anzusetzen wären (diese wurden im entschiedenen Fall bei hälftiger Teilung rechnerisch unterschritten); diese Frage wird ausdrücklich offen gelassen.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=54853&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses