Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 während einer Ausbildung an einer Privatschule?
keinenplan
24.08.2007, 14:50
Hallo Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, leider habe ich bisher keine Informationen zu meinen Fragen im Internet finden können. Ich beschreibe euch erst einmal meinen Fall:
Ich habe 2005 meine Ausbildung zum Industriekaufmann (IHK) abgeschlossen und mich anschließend selbstständig gemacht. Leider musste ich feststellen, dass der gesamte kaufmännische Bereich absolut nichts für mich ist und ich niemals damit glücklich werden kann. Ich habe mein Gewerbe nun zum Ende dieses Monats aufgelöst und bin ab dem 01.09.2007 arbeitlos.
Nun würde ich gern meinen langjährigen Traum verwirklichen und eine einjährige Ausbildung an einer privaten (leider nicht staatlich anerkannten) Schule zum "Musikproduzenten" (Tontechnik, Projekt- und Eventmanagement etc.) machen.
Nun zu meinem Problem: Allein die Schule kostet in Vollzeitform (~ 50 Stunden pro Woche, also kein arbeiten nebenbei möglich) knapp 10.000 €, zzgl. Arbeitsmaterialien von knapp 2.000 €. Eine Übernahme der Kosten durch Die Agentur für Arbeit ist ausgeschlossen, das weiß ich. Ich habe jedoch die Möglichkeit, mir dies über einen Bildungskredit zu finanzieren.
Meine Frage ist nun, ob ich während der Vollzeitausbildung Anspruch auf den Bezug von ALG 2 habe. Ich müsste eine eigene Wohnung / WG in Käln beziehen, nebenbei arbeiten ist wie schon erwähnt nicht möglich. Ich würde also ALG 2 + Wohngeld benötigen. Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht?
Ich habe leider erst am Dienstag einen Termin bei einem Berater, aber ich kann es leider nicht bis dahin abwarten! :-) ICh hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
LG
keinenplan
StephanK
24.08.2007, 15:18
:welcome: Planloser,
zum Alg II-Anspruch: Ja, aber... Alg II ist eigentlich nicht zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen gedacht sondern darauf ausgerichtet, Dich möglichst schnell dazu zu bringen, Deine Brötchen wieder selbst zu verdienen - egal wie, aber so bald wie möglich.
Einen Weg könnte es dennoch geben, wenn Du Deinen persönlichen Ansprechpartner bei der ARGE von Deinem Vorhaben und dessen Sinnhaftigkeit überzeugst. Dann ließe sich in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbaren, dass Deine Leistung in intensivem Schulbesuch besteht (ggf. mit zwischenzeitlichen Leistungsnachweisen) und die Leistung der ARGE darin, Dir Alg II zu zahlen und Dich im übrigen in Ruhe zu lassen.
Ob das geht ist zu gleichen Teilen abhängig von der Offenheit Deines Gegenübers bei der ARGE und von Deinem Geschick bei Selbstdarstellung und Verhandlung - also ein Stück weit Glückssache.
Im übrigen: Mich wundert ein wenig, dass Du einerseits schreibst, der gesamte kaufmännische Bereich sei absolut nichts für Dich und andererseits in's Eventmanagement strebst. Dieses hat zwar auch seine technischen Anteile, die Dir vielleicht mehr liegen, aber vieles ist doch salesmanship. Natürlich schreibe ich das, ohne Dich zu kennen und liege damit vielleicht voll daneben - aber aus der Distanz sieht man manchmal etwas, was man aus der Nähe nicht sieht... :wink:
Hallo keinenplan,
ich sehe keine Möglichkeit dafür das die Arge dir etwas übernimmt. :(
Du bist zwar bedürftig,kannst aber durch deine Vollzeitausbildung,nichts an deiner Bedürftigkeit ändern i.S.v. reduzieren.
Hast du während deiner Selbstständigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt ? Falls ja,so hast du einen ALG I Anspruch.Das wäre dahingehend wichtig um zusätzlich Wohngeld zu beantragen.
Weil diese annahme
ch würde also ALG 2 + Wohngeld benötigen
falsch ist.Wohngeld und ALG II schliessen sich aus.Es gibt nur entweder oder,beides zusammen geht nicht.
MfG
Codeman
keinenplan
24.08.2007, 15:42
Hallo StephanK,
danke für die Antwort. Ich meinte mit dem kaufmännischen Bereich die Gebiete Industrie und Handel. Du hast aber schon Recht, das technische liegt mir einfach mehr. Ich habe auch die Möglichkeit zwischen zwei Abschlüssen zu wählen, einmal Musikproduzent (Technik und Management) oder Tonmeister (was sich dann zum größten Teil auf den technischen Bereich bezieht). Hierzu habe ich in der nächsten Woche ein Beratungsgespräch an der Schule.
Zu Codeman, auch dir danke ich für die Antwort, auch wenn sie nicht mich nicht gerade aufmuntert! ;-) Mit Wohlgeld meine ich natürlich den Zuschuss zum ALG 2 um die Miete etc. zu decken, ich weiß nicht wie es im Beamtendeutsch heißt. Ich war bisher noch nicht arbeitslos / arbeitssuchend, der Bereich ist mir komplett neu (und wirklich nicht einfach zu verstehen)!
LG
Betroffener
24.08.2007, 17:37
Wohngeld ist eine Zuschußleistung zur (Kalt-)Miete für diejenigen, die zu wenig verdienen und komplett anders aufgebaut, als die "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Rahmen des SGB II.
Musikproduzent und Eventmanagement hat aber neben etlichen technischen Aspekten auf jeden Fall auch sehr viel mit industriekaufmännischen Gegebenheiten zu tun. Das ist beim Tonmeister, der sich mehr um die Verwirklichung und die künstlerisch praktischen Aspekte der Tontechnik kümmert, deutlich anders (zumindest im Angestelltenverhältnis). Ziemlich anspruchsvoll in jeder Beziehung sind allerdings alle drei. Hatte mich vor (sehr) vielen Jahren auch mal mit der Thematik befaßt.
Heutzutage, wo sich die "besseren" Künstler vielfach eigene kleine Studios leisten oder anmieten und dabei gleichzeitig auch ihre eigenen "Tonmeister" sind, hat sich in diesem Bereich sehr viel geändert. Allenfalls in den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es noch richtig angestellte Tonmeister, aber auch da geht der Trend zum Freelancer und erst recht in den "freien" Produktionen. Da ist also auch schwer erfolgreich reinzukommen in die Branche.
Wobei ich mit "Codeman" einig gehe, dass man sich da von der der ArGe kaum etwas versprechen kann - wobei "Stephans" Vorschlag der einzig gangbare Weg wäre, über diese Schiene doch etwas zu erreichen.
Anja Wegener
29.10.2007, 13:40
Hallo Stephan K, vielleicht kennt sich ja noch jemand aus,
bin heute das erste Mal im Chat und habe so manche gute Antworten von Dir gelesen. Vielleicht kannst Du mir auch helfen?
Ich bin seit März 2006 zu Hause im Elternzeit und habe einen Minijob auf 400,00Euro basis,
Ich habe einen Partner der ist seit 2001 studiert, er bekommt kein Bafög
Wir haben zusammen ein Kind seit März 2006.
Unsere Bedarfsgemeinschaft ist in Berlin und bekommen Hartz IV.
Seit Anfang Oktober 2007 bis Februar 2008 hat mein Partner ein Praktikum angefangen und bekommt eine Entschädigung von 880 Euro. Er ist dafür nach München gezogen. Er muß also dort Miete 320 Euro bezahlen.
Das Geld (880 Euro) wurde auf unser HartzIV angerechnet so das wir nun statt 640 nur noch 50 Euro vom Amt bekommen.
Wir haben ein Trennungsgeld antrag für die Miete in München gestellt laut Beamtin
Wir haben jetzt Ende Oktober, haben noch keine Post bekommen, ob wir das Geld für die Miete bekommen.
Deshalb war ich heute beim Amt um nachzuhaken, ob unser Antrag schon bearbeitet wurde. Jetzt sagt mir die gleiche Beamtin, das mein Partner die 2 Jahre gar kein Geld bekommen dürfte und das die Akten von den letzten 2 Jahren bis morgen gewälzt werden und mir dann gesagt wird, wo ich stehe.
Wir haben immer mit offnen Karten gespielt, das heisst, das Amt wußte, das mein Partner studiert.
So jetzt meine Frage, muß ich damit rechnen, das das Amt mir eine Rückforderung der Beträge von den letzten 2 Jahren stellt? Bekommen wir evtl gar keine Miete gezahlt, was kann ich dagegen tun?
Was für Argumente kann ich bringen, damit sie nichts zurück fordern.
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank
Anja
Betroffener
29.10.2007, 14:15
:welcome: Anja,
das riecht nach dem allseits beliebten Thema der (1.) getrennten Hausstände und (2.) Familienheimfahrten.
Zu 1. wäre zu sagen, daß in diesem Fall für beide Personen der volle Regelsatz anzuwenden ist bei der Einkommensanrechnung abzüglich der Freibeträge und natürlich die Kosten der doppelten Hausstandsführung entsprechend zu berücksichtigen sind.
Details dazu findest Du in den Durchführungshinweisen der BA zum § 11 SGB II:
Zu berücksichtigendes Einkommen (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)
und zu den Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit:
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-30-SGB-II-Freibetraege-Erwerbstaetigkeit.pdf)
Zu 2. wäre anzumerken, daß die Familienheimfahrten zu den Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse abrechenbar sind - aber nur 1x monatlich, da ihr nicht verheiratet seid (eine weitere Benachteiligung nicht verheirateter in der Zwangsverheiratung in einer Bedarfsgemeinschaft).
Generell gilt, daß Studenten keinen Anspruch auf ALG II haben.
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