geradeaus
23.04.2006, 20:08
Hallo,
stimmt das das man bei Antragstellung oder Folgeantrag von ALG2,
das eine Blatt zur Stellungnahme des Vermögens nicht ausfüllen muss,
wenn man weiss,das man "Unter" der Schongrenze(200Euro pro Lebensjahr) liegt?!
Oder muss man jeden Lumpigen Euro "Vermögen" angeben? :patsch:
Danke im Vorraus
Ps. Sag jetzt schon vorraus,das Harz gescheidert ist ,
rückblickend in der Geschichte (um es mit Helmut Kohl zu halten):)
:P
stimmt das das man bei Antragstellung oder Folgeantrag von ALG2,
das eine Blatt zur Stellungnahme des Vermögens nicht ausfüllen muss,
wenn man weiss,das man "Unter" der Schongrenze(200Euro pro Lebensjahr) liegt?!
Oder muss man jeden Lumpigen Euro "Vermögen" angeben? :patsch:
Danke im Vorraus
Ps. Sag jetzt schon vorraus,das Harz gescheidert ist ,
rückblickend in der Geschichte (um es mit Helmut Kohl zu halten):)
:P