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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wen man unter der Schongrenze ist,muss man trotzdem V.angebe


geradeaus
23.04.2006, 20:08
Hallo,
stimmt das das man bei Antragstellung oder Folgeantrag von ALG2,
das eine Blatt zur Stellungnahme des Vermögens nicht ausfüllen muss,
wenn man weiss,das man "Unter" der Schongrenze(200Euro pro Lebensjahr) liegt?!
Oder muss man jeden Lumpigen Euro "Vermögen" angeben? :patsch:

Danke im Vorraus
Ps. Sag jetzt schon vorraus,das Harz gescheidert ist ,
rückblickend in der Geschichte (um es mit Helmut Kohl zu halten):)

:P

StephanK
23.04.2006, 21:09
Siehe Seite 5 des Hauptformulars bei Ziff. VII: Das ist nur nötig, wenn Du selbst oder Dein/e Partner/in (einer Bedarfsgemeinschaft) Vermögen über 4850 € haben oder einer der im Abschnitt III des Hauptformulars aufzuführenden Angehörigen mehr als 750 € Vermögen besitzt. In allen anderen Fällen nicht.

geradeaus
24.04.2006, 23:35
Aha,danke erstmal
für Info StepfanK
also geht das nicht nach der Grenze >Alter mal 200,-Euro(z.B 50Jahre mal 200Euro sind 10000Euro Schonvermögen<,sondern allgemeine Grenze Grenze iss 4850 Euro für einen ,egal wie alt der ist?
(Was das angeben im Formular betrifft)
Hab ich das richtig verstanden.?

Gruss geradeaus

Betroffener
25.04.2006, 02:45
Im Prinzip ja:

4100 + 750 € sind der Grundfreibetrag.

Wenn Du mehr hast, kommt die Lebensjahre x 200 € bis 13.300 Euro hinzu.