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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerbescheid abgabe


beidiefische
25.08.2007, 12:38
Hallo @ll

könnt Ihr mir hier bitte bei Helfen?
Wir sind eine 4 Köpfige Bedarfsgemeinschaft mit zwei Schulpflichtigen Kindern! Ich selbst verfüge über ein monatliches Grundeinkommen von 1800 € Brutto! Auf Grund dieses Einkommens 1800 € Brutto = 1200 Netto bekommen wir einen Hartz IV Zuschuß. Jetzt möchte die ARGE von uns Beziehungsweise mir den Steuerbescheid von 2006. Hierzu hätte ich ein paar Fragen:

1.) Ich habe zu den 21600 € Brutto im Jahr, auch aufs Jahr gesehen ungefair durch Überstunden 900 € zusätzlich gehabt, diese sind natürlich im Steuerbescheid enthalten, da die ARGE auf Grund meines Festgehaltes wahrscheinlich nicht von allen Überstundenkenntnis hat. Hab ich jetzt hier Ärger zu erwarten?

2.) Wir konnten beim Hartz IV Antrag immer meine Fahrtkosten gelten machen. ich habe gelesen, das man aufs Jahrgesehen z.B. als Selbständiger Zusatzkosten gelten machen konnte! Kann ich das im Rahmen der Abgabe meines Steuerbescheids jetzt auch. z.B ähnlich wie beim Finanzamt "zusätzliche Bildungskosten, Schulbücher der Kinder, Versicherungen, Berufsbedingte Ausgaben z.B. Internet da ich aus der IT komme, usw ?

neben meinen Fragen habt Ihr vielleicht noch Tipps für mich an die ich nicht denke! Bedarfsgemeinschaft hin oder her, ich finde es ziemlich ärgerlich mit allen Nachteilen belastet zu werden aber z.B. nicht in eine andere Steuerklasse zu dürfen wie verheiratete oder die Kinder angerechnet zu bekommen, wie es beim leiblichen Vater wäre. Das wird die ARGE nicht gelten lassen aber das Hilft vielleicht zu Verstehen warum ich nicht alle Überstunden an der ARGE weiter gegeben hab. Gesetz hin oder her!

Danke für Eure Hilfe und Euer Verständnis für meine Situation.

Lieben Gruß
Beidiefische

StephanK
25.08.2007, 15:36
Hallo Butter (das muss bei dem nick sein... :D )Hab ich jetzt hier Ärger zu erwarten?Ich fürchte, ja. Änderungen im Einkommen hättest Du umgehend durch Veränderungsmitteilung dem Alg II-Träger mitteilen müssen, weil es immer auf die Bedürftigkeit im jeweiligen Kalendermonat ankommt. Der Ärger wird sich aber darauf beschränken, dass überzahlte Beträge zurückgefordert werden.

2.) (...) Kann ich das im Rahmen der Abgabe meines Steuerbescheids jetzt auch. z.B ähnlich wie beim Finanzamt "zusätzliche Bildungskosten, Schulbücher der Kinder, Versicherungen, Berufsbedingte Ausgaben z.B. Internet da ich aus der IT komme, usw ?Jedenfalls kannst Du das teilweise.
Bei der Höhe Deines Einkommens kannst Du Deine Werbungskosten (genau die gleichen wie in der Steuererklärung) in voller Höhe absetzen, nicht nur die beim Alg II vorgesehene mickrige 100-€-Pauschale, musst allerdings auch alles einzeln nachweisen.
Für Versicherungen kannst Du leider nur einen Pauschbetrag von € 30.- monatlich absetzen.
Bildungskosten nur, wenn sie die eigene berufliche Weiterbildung betreffen; dann sind sie Werbungskosten. Dinge wie Schulbücher für Kinder u.ä. werden leider nicht gesondert berücksichtigt.

Weitere Absetzungsmöglichkeiten kenne jedenfalls ich leider nicht.

beidiefische
26.08.2007, 09:45
Hallo Stephan

erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Das klingt nicht so rosig! Bei mir tut sich da ein neues bekanntes Problem auf.
Meine Lebensgefährtig ist zur Zeit in einer Therapie wenn ich jetzt auf Grund von Überstunden mal einen Monat haben sollte wo ich Netto durch die Überstunden über eine gewisse Verdienstsumme hinaus komme, wird die Krankenversicherung für Sie und die Kinder nicht mehr von Amt bezahlt. Ich müsste eine Familienversicherung beantragen. Wenn ich dann wieder nächsten Monat normal Verdiene wieder abmelden! Ich weiß das die ARGE im Fall der Familienversicherung was hinzusteuert. Aber dieses an und abmelden bei der Krankenversicherung, macht mir sorgen, weil was schief geht bleiben wir auf die Kosten der Therapie sitzen und die übersteigen bei weitem mein Einkommen.

Was könnten wir den da tuen, meinen Chef erzählen ich mach keine Überstunden mehr, halte ich für keine so gute Idee.

Jetzt noch etwas gejammer *fg* was soll ich da machen, wieder Ausziehen dann zahlt die ARGE halt den Teil den ich durch mein Gehalt einbringe zusätzlich.

Ich finde das ein ziemliches hin und her und als Bedarfsgemeinschaft "nicht Verheiratet" hab ich nicht mal wie schon geschrieben die Steuervorteile, dann würde die ARGE nämlich wechfallen. Das wir da wie ein Ehepaar behandelt werden ist doch schon ein Verstoß gegens Gleichstellungsgesetz, ich darf Steuerklasse I zahlen aber werden von der ARGE wie bereitz Verheiratet behandelt. Wenn ich jetzt Heirate um da rauszukommen, käme es meiner meinung nach schon fast einer Zwangsehe "verboten in Deutschland" gleich. Da ich jetzt überlegen kann auszuziehen oder zu heiraten um aus den ganzen Schlammazel rauszukommen.

Zu der Frage mit den Anrechnen, wie beim Finanzamt, also im ersten Beitrag "Schulsachen Bildungskosten etc" was ist mit meinen Privatschuldung bei der Telekom z.B. da muss ich ja mit meinen Einkommen für gerade stehen und raten abbezahlen, kann ich das anrechnenen lassen?

Gruß Beidiefische

:) boah ich muss lernen mich kürzer zu halten :wut:

StephanK
26.08.2007, 13:52
Aber dieses an und abmelden bei der Krankenversicherung, macht mir sorgen, weil was schief geht bleiben wir auf die Kosten der Therapie sitzen und die übersteigen bei weitem mein Einkommen.
Was könnten wir den da tuen, meinen Chef erzählen ich mach keine Überstunden mehr, halte ich für keine so gute Idee.Das ist wirklich ein nicht so einfach zu lösendes Problem. Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, würde aber schon voraussetzen, mit dem Chef zu reden, ihm die Situation und darauf aufbauend zu erklären, dass Dein Einkommen sich verstetigen muss.
In vielen Betrieben gibt es sog. Arbeitszeitkonten, d.h. flexible Arbeitszeiten (die es bei Euch aus betrieblichem Interesse ja wohl gibt, wenn auch in der traditionellen Form der Überstunden), aber relativ konstante Löhne, weil Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden und später in nicht so turbulenten Zeiten "abgebummelt" werden können. Es wäre freilich ungewöhnlich, nur für einen einzelnen Arbeitnehmer ein solches Arbeitszeitkonto einzurichten und vielleicht würde die Personalabteilung maulen, aber damit wäre sowohl dem Interesse des Arbeitgebers gedient, Dich in Spitzenzeiten stärker beanspruchen zu können als auch Deinem Interesse, nicht durch "Lohnspitzen" aus dem Alg II-Bezug herauszufallen.
Also probier's einfach mal: Versuch macht klug...
Das wir da wie ein Ehepaar behandelt werden ist doch schon ein Verstoß gegens Gleichstellungsgesetz, ich darf Steuerklasse I zahlen aber werden von der ARGE wie bereitz Verheiratet behandelt. Wenn ich jetzt Heirate um da rauszukommen, käme es meiner meinung nach schon fast einer Zwangsehe "verboten in Deutschland" gleich. Da ich jetzt überlegen kann auszuziehen oder zu heiraten um aus den ganzen Schlammazel rauszukommen.Dieses Problem betrifft nicht nur Euch, sondern schätzungsweise 1-2 Millionen anderer Paare in Deutschland, die sich aber leider nicht politisch organisieren und gegen die längst fragwürdig gewordene, aber vom Grundgesetz "zementierte" Vorrangstellung der Ehe anstinken. Dazu kann ich nur sagen: das ist eine politische Frage, und man muss politisch handeln, um etwas daran zu ändern.

Zu der Frage mit den Anrechnen (...) was ist mit meinen Privatschuldung bei der Telekom z.B. da muss ich ja mit meinen Einkommen für gerade stehen und raten abbezahlen, kann ich das anrechnenen lassen?Nur dann, wenn gepfändet wird, sonst leider nicht. Wenn es um nennenswerte Beträge geht kann es also sinnvoll sein, nicht freiwillig zu zahlen, sondern dem Gläubiger zu sagen: hört mal, ich bin zwar eigentlich willig, aber ihr solltet trotzdem "Gewalt" brauchen und einen Vollstreckungsbescheid erwirken - nur, damit mir das Geld nicht als Einkommen angerechnet wird. Allerdings erhöht das die Schulden, weil die Kosten der Vollstreckung natürlich an Dir hängen bleiben. Eine Ideallösung ist das also leider keineswegs und deswegen allenfalls eingeschränkt empfehlenswert, zumal wegen der sonstigen Folge, nämlich einem Schufa-Eintrag. :?

ratsuchende
28.08.2007, 17:41
Hallo!

Mir ist da ein Widerspruch in sich aufgefallen!

Wenn ihr nicht verheiratet seit, kannst Du die Frau und die Kinder gar nicht "familienversichern"!!! d.h. die fallen aus der Krankenversicherung raus oder Du mußt in der fraglichen Zeit die private Versicherung bezahlen....Allerdings gibt es da eine Sonderregelung, wenn Du durch Bezahlung der Krankenversicherung wieder in die Bedürftigkeit reinfällst, entsteht der Wegfall der Bedürftigkeit gar nicht, die Arge ist also weiterhin zumindest für die Krankenversicherung zuständig.

Wenn die Kinder "gemeinsame" Kinder sind, wird Dir der Auszug (offizielle Trennung) nichts nützen, da Du dann immer noch unterhaltspflichtig wärst (zumindest gegenüber den Kindern).

Also insgesamt betrachtet alles gar nicht so einfach.