PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit


carol
26.08.2007, 17:42
Hallo,
habe vorgestern meinen Bewilligungsbescheid von der Arbeitsagentur bekommen und bin total entsetzt.
Zu meinen Rahmendaten: habe 5 Jahre gearbeitet mit 27 Std und ca. 2400 € brutto. Mein Arbeitsvertrag ging bis 31.07.2005 und ich habe vom 01.08.2005-03.09.2005 Alg 1 bekommen (Leistungssatz 34 € tgl bei Steuerklasse IV). Dann ging ich in den Mutterschutz und Elternzeit und mein Mann und ich haben die Steuerklassenkomb III/V gewählt. Nun habe ich mich zum 20.8.2007 wieder arbeitlos gemldet. Im Vorfeld haben mein Mann und ich wieder die Steuerklassen IV gewählt. Ich bekommen nun den Bescheid , dass mein Arbeitlosengeld fiktiv berechnet wird, da im erweiterten Bemessungszeitrahmen nicht mindestens 15o Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt wurden (SGB III § 132 Abs1). An anderer Stelle heißt es jedoch: "falls Sie innerhalb der letzten 2 JAhre vor Entsehung des Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt diese maßgebend). Nun wird mein Leistungsanspruch gekürzt, da ich mich nur für 30 Std. arbeitssuchend gemeldet habe (habe vorher ja auch nur 27 Std. garbeitet) und die haben mich in Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Mir wurde gesagt dass nach einer fiktiven Einstufung immer von Vollzeitarbeit ausgegangen wird. Nun bekomme ich nur einen Leistungssatz von 21,75 €. Ich bin nun echt fassunglos, zumal ich mich vorher telefoinisch beraten gelassen habe und mir der Steuerklassenwechsel empfohlen wurde (mein Mann bekommt nun auch 300 € weniger Lohn). Auch wurde mir gesagt, dass ich mich innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Leistungsbezug arbeitslos melden sollte, um keine fiktive Einstufung zu bekommen. Ich finde das alles unglaublich, immerhin bekomme ich nun fast 400 € weniger. Kann mir jemand weiterhelfen oder von ähnlichen Erfahrungen berichten?

Seebarsch
26.08.2007, 19:21
Hallo carol,
:welcome:
die Rechtsauffassung der Mitarbeiter der Agentur ist in diesem Fall eindeutig falsch. Die Bestandsschutzregelung des § 131 Absatz 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html) wird nicht dadurch ausgehebelt, dass deine Leistungen zunächst fiktiv bemessen wurden.
Da du innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Alg erhalten hast, sind die Leistungen nach dem jeweils höheren Arbeitsentgelt zu bemessen.
Wenn also das Arbeitsentgelt aus dem vorherigen Leistungsanspruch höher ist als nach der fiktiven Bemessung, ist der höhere Betrag auch zu verwenden.
Ich empfehle dir dringend, gegen den Bescheid umgehend einen Widerspruch einzulegen!
:confused:

carol
28.08.2007, 21:13
Hallo Seebarsch,
erstmal Danke für die Antwort. Die Crux an allem ist jedoch, dass mein vorheriges Bemessungsentgelt bei 82 € lag (für 27 Std. Arbeit) und das fiktive bei 84 € (für 39 Std.) : So ist das fiktive Geld erstmal höher, bezieht sich aber auf Vollzeitarbeit. Ich finde ja , dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Da ich mich aber nur für 30 Std. gemeldet habe, bekomme ich nun die Reduzierung vom fiktivem Geld und liege nun bei einem Bemessungsentgeld von 64 €. Dadurch bin ich wohl auch in die schlechtere Lohnsteuerklasse eingestuft worden. Ich bin echt super sauer und kann das alles nicht fassen. Als einzige Möglichkeit erscheint mir noch die Erhöhung der Verfügbarkeit auf 40 Std.

Seebarsch
29.08.2007, 17:28
Hallo carol,
die einzige Möglichkeit ist die des Weges des Widerspruches. Die Sachlage ist so klar, dass mit Sicherheit entschieden wird, das höhere Entgelt zu zahlen.
:razz:

carol
29.08.2007, 21:53
Hallo,
ein Bekannter teilte mir nun mit, dass ab 01.01.2007 eine neue Gesetzesauslegung exitistiert (Duchführungsanweisung zur Bemessung des Arbeitsentgeltes, nachzulesen bei der arbeitsagentur.de) Danach werden Teilzeitbeschäftigungen wohl nicht im Bestandsschutz berücksichtigt. Ich habe mich nun heute Vollzeit zur Verfügung gestellt und bin nun mal gespannt, wie es weiter geht. Das ist alles zum Mäuse melken. Ich werde mal berichten, was passiert
Bis dann