carol
26.08.2007, 17:42
Hallo,
habe vorgestern meinen Bewilligungsbescheid von der Arbeitsagentur bekommen und bin total entsetzt.
Zu meinen Rahmendaten: habe 5 Jahre gearbeitet mit 27 Std und ca. 2400 € brutto. Mein Arbeitsvertrag ging bis 31.07.2005 und ich habe vom 01.08.2005-03.09.2005 Alg 1 bekommen (Leistungssatz 34 € tgl bei Steuerklasse IV). Dann ging ich in den Mutterschutz und Elternzeit und mein Mann und ich haben die Steuerklassenkomb III/V gewählt. Nun habe ich mich zum 20.8.2007 wieder arbeitlos gemldet. Im Vorfeld haben mein Mann und ich wieder die Steuerklassen IV gewählt. Ich bekommen nun den Bescheid , dass mein Arbeitlosengeld fiktiv berechnet wird, da im erweiterten Bemessungszeitrahmen nicht mindestens 15o Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt wurden (SGB III § 132 Abs1). An anderer Stelle heißt es jedoch: "falls Sie innerhalb der letzten 2 JAhre vor Entsehung des Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt diese maßgebend). Nun wird mein Leistungsanspruch gekürzt, da ich mich nur für 30 Std. arbeitssuchend gemeldet habe (habe vorher ja auch nur 27 Std. garbeitet) und die haben mich in Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Mir wurde gesagt dass nach einer fiktiven Einstufung immer von Vollzeitarbeit ausgegangen wird. Nun bekomme ich nur einen Leistungssatz von 21,75 €. Ich bin nun echt fassunglos, zumal ich mich vorher telefoinisch beraten gelassen habe und mir der Steuerklassenwechsel empfohlen wurde (mein Mann bekommt nun auch 300 € weniger Lohn). Auch wurde mir gesagt, dass ich mich innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Leistungsbezug arbeitslos melden sollte, um keine fiktive Einstufung zu bekommen. Ich finde das alles unglaublich, immerhin bekomme ich nun fast 400 € weniger. Kann mir jemand weiterhelfen oder von ähnlichen Erfahrungen berichten?
habe vorgestern meinen Bewilligungsbescheid von der Arbeitsagentur bekommen und bin total entsetzt.
Zu meinen Rahmendaten: habe 5 Jahre gearbeitet mit 27 Std und ca. 2400 € brutto. Mein Arbeitsvertrag ging bis 31.07.2005 und ich habe vom 01.08.2005-03.09.2005 Alg 1 bekommen (Leistungssatz 34 € tgl bei Steuerklasse IV). Dann ging ich in den Mutterschutz und Elternzeit und mein Mann und ich haben die Steuerklassenkomb III/V gewählt. Nun habe ich mich zum 20.8.2007 wieder arbeitlos gemldet. Im Vorfeld haben mein Mann und ich wieder die Steuerklassen IV gewählt. Ich bekommen nun den Bescheid , dass mein Arbeitlosengeld fiktiv berechnet wird, da im erweiterten Bemessungszeitrahmen nicht mindestens 15o Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt wurden (SGB III § 132 Abs1). An anderer Stelle heißt es jedoch: "falls Sie innerhalb der letzten 2 JAhre vor Entsehung des Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt diese maßgebend). Nun wird mein Leistungsanspruch gekürzt, da ich mich nur für 30 Std. arbeitssuchend gemeldet habe (habe vorher ja auch nur 27 Std. garbeitet) und die haben mich in Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Mir wurde gesagt dass nach einer fiktiven Einstufung immer von Vollzeitarbeit ausgegangen wird. Nun bekomme ich nur einen Leistungssatz von 21,75 €. Ich bin nun echt fassunglos, zumal ich mich vorher telefoinisch beraten gelassen habe und mir der Steuerklassenwechsel empfohlen wurde (mein Mann bekommt nun auch 300 € weniger Lohn). Auch wurde mir gesagt, dass ich mich innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Leistungsbezug arbeitslos melden sollte, um keine fiktive Einstufung zu bekommen. Ich finde das alles unglaublich, immerhin bekomme ich nun fast 400 € weniger. Kann mir jemand weiterhelfen oder von ähnlichen Erfahrungen berichten?