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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob die erste


Verstehe ich nicht
27.08.2007, 08:43
hallo liebes forum,

mir ist ein minijob als inventurhelfer ( verdienst 6,- pro std.) angeboten wurden.

bevor ich zuschlage habe ich ein paar fragen.

der job wird im ersten monat 10 std. im zweiten monat ca. 20 std. dauern.
dann ist erstmal schluß mit der inventur.

wie melde ich den minijob der arge, gibt es dafür ein vordruck??

muß ich meine verdienstbescheinigung der arge vorlegen?

oder muß der ag eine bescheinigung ausfüllen?

wenn es mit dem minijob vorbei ist, muß ich auch diesen der arge mitteilen.

vielen dank für das feedback

StephanK
27.08.2007, 13:12
:welcome: jetzt-hoffentlich-Versteher,
wie melde ich den minijob der arge, gibt es dafür ein vordruck??Ja, und zwar hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf).

muß ich meine verdienstbescheinigung der arge vorlegen?
oder muß der ag eine bescheinigung ausfüllen?Beides, eine Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt23-Arbeitsbescheinigung.pdf) und eine Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf).

wenn es mit dem minijob vorbei ist, muß ich auch diesen der arge mitteilen.Weil es ein Job nur für zwei Monate ist, ist es sinnvoll, darauf von vornherein hinzuweisen. Aber allein darauf würde ich mich lieber nicht verlassen und rechtzeitig vor Ablauf der zwei Monate (d.h. am Ende des ersten Monats) eine zweite Veränderungsmitteilung schicken, mit der Du mitteilst, dass der Job zu Ende ist. Doppelt genäht hält besser...

Achte auch darauf, ob die Einkommensanrechnung korrekt geschieht. Insofern gilt (leider) der Grundsatz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser").

Verstehe ich nicht
27.08.2007, 15:12
mach ich, vilen dank nochmals