Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkünfte aller Art
Naturheiler
27.08.2007, 09:10
Einkünfte sind doch auch Gelder ohne Job, wie Zinsen, Spenden, Leistungen zur Teilhabe, etc, ??
Wie werden die behandelt? Gibt es da Bemessungsgrenzen? Wie muß man da handeln? Was bleibt einem bei AGLII davon?
Vielleicht kann da jemand helfen? Danke!
StephanK
27.08.2007, 13:30
:welcome: Naturheiler,
Du hast insofern recht, als keineswegs nur Arbeitseinkommen als Einkommen auf das Alg II angerechnet wird, also auch Zinsen und Spenden. Freibeträge (die Du wohl mit "Bemessungsgrenzen" meinst) gibt es dafür nicht, sondern nur für Arbeitseinkommen, d.h. sie werden zwar in voller Höhe auf das Alg II angerechnet, aber Du kannst eine Pauschale von jährlich € 30.- für Versicherungen absetzen (auch wenn Du keine Versicherungen hast).
Solche Einnahmen müssen dem Alg II-Träger jeweils per Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) mitgeteilt werden, wobei es bei einmaligen Einnahmen wie z.B. Zinszahlungen sinnvoll ist, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Einnahme handelt.
Wenn Du Teilhabeleistungen nach dem SGB IX erhältst können diese meiner Meinung nach nicht angerechnet werden, weil sie einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, also nicht dem Lebensunterhalt. Deswegen sind sie nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) nicht anzurechnen.
Grashalm
14.01.2008, 15:08
Ich würde mich hier gern kurz ranhängen: Stephan, Du schreibst, daß es für Zinsen keine Freibeträge gibt, beim Stöbern bin ich aber grad über einen Post gestolpert (Wo war der gleich nur? *such*) in dem von 50 € pro Jahr und Person die Rede ist. Was stimmt?
Zinsen auf einem Bausparkonto stehen ja nicht zur freien Verfügung? Sind die auf jeden Fall geschützt?
Vielen Dank schonmal!
Grashalm
StephanK
14.01.2008, 16:00
Eigentlich mag ich Dich nicht mit den feinsinnigen Unterscheidungen zwischen Freibeträgen und Einkommen, das nicht als solches zu berücksichtigen ist quälen, aber Deine Frage zwingt mich dazu.
Freibeträge gibt es für Zinsen wirklich nicht, denn die gibt es nur für Arbeitseinkommen, und das sind Zinsen nun mal nicht (auch wenn mancher sagt "ich lasse mein Geld für mich arbeiten" :wink: ).
Allerdings sind einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen, nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html)). Das bezieht sich freilich nicht nur auf Zinsen, sondern auch auf Geldgeschenke usw. Insofern ist es also nicht korrekt, von einem "Freibetrag für Zinsen" zu sprechen. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass Zinsen und andere einmalige Einnahmen dann in voller Höhe angerechnet werden, wenn sie die 50-€-"Bagatellgrenze" überschreiten!
Grashalm
14.01.2008, 17:21
Und wieder was gelernt! Danke!
Und ich mag solche genauen Auskünfte. Die merke ich mir leichter und kann sie dann auch besser vorbringen, wenn es sein muss. :)
Noch eine kurze Verständnisfrage zu Deinem letzten Satz: Bekomme ich also 100 € Zinsen, dann werden auch 100 € angerechnet und nicht nur 50 €, richtig?
Da wir Mama, Papa, Kind sind, summieren sich dann diese Bagatellbeträge auf 150 €/Jahr?
StephanK
15.01.2008, 08:25
Noch eine kurze Verständnisfrage zu Deinem letzten Satz: Bekomme ich also 100 € Zinsen, dann werden auch 100 € angerechnet und nicht nur 50 €, richtig?Ja, denn in der Verordnung heisst es wenn und nicht soweit. Das eine Wort bewirkt diesen Unterschied.
Da wir Mama, Papa, Kind sind, summieren sich dann diese Bagatellbeträge auf 150 €/Jahr?Ja, schon, aber ich fürchte, dass Du damit meinst, dass sie auch innerhalb der Familie "austauschbar" seien. Das ist aber, so weit ich weiss, leider nicht so, denn die Einkommensanrechnung wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft individuell durchgeführt.
Grashalm
22.01.2008, 14:53
Danke, Stephan!
Meine Frage rührt daher, daß ich grad meine Zinsabrechnung 2007 für ein Konto bekommen habe. Es sind knappe 100 €. Ich bin die Kontoinhaberin, mein Freund hat eine Vollmacht drauf. Ich geb es mal an, schaue, was sie machen und stell mich auf einen Abzug von 100 € ein.
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