Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 zu wenig für Familie mit zwei Kindern....und nun?
Hallo!
Bin 28 verheiatet und habe zwei Kinder im alter von 4 und 1 Jahr.
Nach zweijähriger Beschäftigung als Leiharbeiter habe ich Ende Januar meine
Stelle gekündigt,da die Auftragslage immer schlechter wurde.
Ich bekam auch für einen monat ALG 1 und fand zum1.3. eine neue Stelle.
Nun bin ich dort zum 30.4. gekündigt worden.
Für den einen Monat habe ich 960 € Arbeitslosengeld bekommen,wird jetzt wohl auch nicht mehr sein.
Meine Frau ist wegen des kleineren noch in Erziehungsurlaub und erhält nur 300€ Erziehungsgeld und 308€ Kindergeld
Unsere Warmmiete(incl. heiz-und Nebenkosten) beträgt 620€.
Wir fragen uns nun, ob wir zusätzlich noch Anspruch auf ALG2 hätten oder nur Wohngeld beantragen können da unser Einkommen unter dem liegt was eine 4 köpfige Familie mit ALG2 bekommen würde.
Wie funktioniert das mit der Miete? Beim Wohngeld gibt es doch einen höchstsatz,ich glaub 425€....
Wird beim ALG2 die tatsächliche Höhe der Miete berrechnet?
Kinderzuschlag wurde von der Familienkasse telefonisch schon verneint.....steht Arbeitslosengeldempfängern nicht zu nur Geringverdienern (???)trotzdem einen Antrag stellen?
Sorry für die wilde Fragenstellung,sind bisher immer noch so über die runden gekommen,aber das geht nun wohl nicht mehr....
Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiter helfen...
:?
Danke fürs mitlesen......
LG
Die Ägypter
24.04.2006, 23:43
Hallo Dirk,
ich poste hier mal in deinen Beitrag rein quasi - sorry vorweg
Bin 28 verheiatet und habe zwei Kinder im alter von 4 und 1 Jahr.
Bedarfsberechnung: 2x 311 Euro Regelsatz für euch Erwachsene zuzüglich 2x207 Euro Sozialgeld für die Kinder zuzüglich angem. Miete (Schätzwert) 450 Euro warm = Bedarf: ca. zwischen 1.450 und 1.500 Euro.
Nach zweijähriger Beschäftigung als Leiharbeiter habe ich Ende Januar meine Stelle gekündigt,da die Auftragslage immer schlechter wurde. Ich bekam auch für einen monat ALG 1 und fand zum1.3. eine neue Stelle. Nun bin ich dort zum 30.4. gekündigt worden.
Für den einen Monat habe ich 960 € Arbeitslosengeld bekommen,wird jetzt wohl auch nicht mehr sein.
abzüglich "Einkommen" vorrangiges ALG I - 960 Euro = 540 Euro Restbedarf....
Meine Frau ist wegen des kleineren noch in Erziehungsurlaub und erhält nur 300€ Erziehungsgeld und 308€ Kindergeld
Erziehungsgeld ist völlig anrechnungsfrei!!! Kindergeld wird als Einkommen vollständig angerechnet (bei erg. ALG II, bei Kinderzuschlag nicht)
Restbedarf 540 Euro - Kindergeld (308 Euro) = 232 Euro ca. erg. ALG II
Unsere Warmmiete(incl. heiz-und Nebenkosten) beträgt 620€.
Wir fragen uns nun, ob wir zusätzlich noch Anspruch auf ALG2 hätten oder nur Wohngeld beantragen können da unser Einkommen unter dem liegt was eine 4 köpfige Familie mit ALG2 bekommen würde.
Wie funktioniert das mit der Miete? Beim Wohngeld gibt es doch einen höchstsatz,ich glaub 425€....
Wird beim ALG2 die tatsächliche Höhe der Miete berrechnet?
Nein, nur das was angemessen ist, wird übernommen, wobei bei einem Erstantrag für ein halbes Jahr, die tatsächliche Miete zu übernehmen ist - in welchem Ort lebt ihr?
Kinderzuschlag wurde von der Familienkasse telefonisch schon verneint.....steht Arbeitslosengeldempfängern nicht zu nur Geringverdienern (???)trotzdem einen Antrag stellen?
= totaler Blödsinn - allerdings steht Kinderzuschlag nur dann zu, wenn es nur darum ginge die Notlage der Kinder abzuwenden - in eurem Fall sehe ich das nicht - hier wird auch eure Notlage abgewendet...
Kinderzuschlag ist in Kombination mit Wohngeld vorrangig zu beantragen - ich würde trotzdem zeitgleich auch Antrag auf ALG II (Wohngeld ist da eingerechnet und nicht extra möglich) stellen und alle 3 Instanzen über die Antragsstellung bei den jeweils anderen Instanzen informieren.
Hallo erst einmal lieben Dank für Deine Ausführliche Antwort und Deine berrechnungen..
Diese Online-ALG2 berrechner sind dann wohl auch nicht das wahre.....hatte da 375€ ALG2 raus und beim Wohngeld-rechner 270€.
Wohnen in Duisburg.
Habe am Freitag einen Termin um den Antrag auf ALG1 abzugeben,kann ich denn morgen ohne Termin dahin wegen des ALG2 oder muss ich bis zu bewilligung warten?
Die Sache mit der Notlage,960€ reichen also nicht um unseren eigenen Bedarf zu decken?? Hab ich das richtig verstanden?
Nochmals danke!
LG
Die Ägypter
25.04.2006, 02:14
Hallo Dirk,
vorab eine Information zum Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag ist dann zu gewähren, wenn das Einkommen der Eltern für deren Lebensunterhalt an sich ausreicht, aber wegen der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder Arbeitslosengeld II zu bewilligen wäre. Man hofft damit Kinderarmut vermeiden zu können.
Voraussetzungen:
a) für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen,
b) das Einkommen der Eltern reicht für diese an sich aus, wobei Wohngeld nicht zu berücksichtigen ist und
c) eine Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch kann dadurch vermieden werden.
Bei den Eltern muss demnach eigenes Einkommen in Höhe der an sie zu zahlenden Grundsicherung für Arbeitsuchende vorhanden sein (Mindesteinkommensgrenze), wobei Wohngeld nicht mit zählt.
Kinderzuschlag - allgemeine Infos (http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/kinderzuschlag.html)
Also ist Wohngeldbezug neben Kinderzuschlag statthaft und (!) ALG I ist Einkommen (ist es bei erg. ALG II ja auch!).
Ganz unten auf der Seite, ist erklärt, wie sich der Kinderzuschlag errechnet - einen Rechner findest du hier (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/)!
Wohngeld: http://www.duisburg.de/produkte/102010100000095229.php
Habe am Freitag einen Termin um den Antrag auf ALG1 abzugeben,kann ich denn morgen ohne Termin dahin wegen des ALG2 oder muss ich bis zu bewilligung warten?
Nein, das musst du nicht - Antragsabgabe kann auch zunächts formlos mündlich erfolgen (und gilt als Antrag!!!) - Natürlich musst du dann die schriftlichen Formulare, Belege etc. nachreichen (mach das unbedingt mit Nachweis und gib keine Originalunterlagen aus der Hand!)
Die Angemessenheit der Miete (KdU) findest du hier:
http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=802&Itemid=32
und hier deine vermutlich zuständige ArGe (http://www.duisburg.de/staedtischegesellschaften/arge/index.php) nebst Geschäftsstellen (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=2662&rqc=4&ls=false&ut=0)
hallo Kristin!
Waren heute bei der zuständigen ARGE und haben die Anträge mitbekommen.
Habe jetzt noch mal eine Frage im Bezug auf die Kosten unserer Wohnung.
Wir zahlen 425€ Grundmiete für 80 qm,
dazu kommen 78€ Betriebskosten(müll,strassenreinigung,kaltwasser.. ..)
und 96€ an Heizkosten inkl.Warmwasser
Laut Mietspiegel unserer Stadt liegen wir damit im Rahmen und bei deinem Link 150€ drüber???
Werden uns dann die vollständigen Kosten für unsere Wohnung übernommen sprich 599€ oder nur der angemessene Teil.
Bei Erstantrag für sechs monate sagst du,und danach? Umzug?
Sorry für die fragerei blicke da nur nicht so ganz durch und bin immer ganz gerne darüber informiert was mich erwartet.
nochmals Danke für deine ausführlichen Antworten.
LG
Betroffener
26.04.2006, 01:08
Hallo Dirk,
der Mietspiegel ist die eine Sache, was sich die klamme Kommune als "angemessen" ausgedacht hat für Sozialhilfe und ALG II Empfänger leider eine ganz andere.
Also erfragt bitte auch den "angemessenen" Satz bzgl. Kaltmiete inkl. aller kalten Nebenkosten sowie Heizung, bevor es ein böses Erwachen spätestens nach 6 Monaten gibt.
Hallo!
Meine Frau ist wegen des kleineren noch in Erziehungsurlaub und erhält nur 300€ Erziehungsgeld und 308€ Kindergeld
Besteht denn vielleicht die Möglichkeit, dass sie bei ihrem alten Arbeitgeber wieder anfängt und du die Erziehungszeit übernimmst? :-)
Bezüglich des Mietspiegels - da wird sich eher am unteren Schnitt orientiert, da im normalen Mietspiegel ja auch die ganz teuren Wohnung einfliessen. Meist haben die Kommunen eigene Richtlinien darüber, was als angemessen gilt.
Drück dir die Daumen!
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