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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufforderung zum Umzug


herma
28.08.2007, 16:34
Im Januar 2007 wurde ich (alleinstehend, 59 Jahre alt, Hartz IV, 58er -Regelung, Schwerbehinderten- Ausweis) von der Bagis- Bremen verbindlich aufgefordert meine monatlichen Mietkosten bis zum 31.07.2007 auf 265 € zu senken.
Ab 01.08.2007 werden sonst nur noch die angemessenen Kosten übernommen.
In der Zwischenzeit habe ich für besagte Wohnung nach Modernisierungsarbeiten durch den Vermieter zwo Mieterhöhungen erhalten, und sie der Bagis mitgeteilt, da ich bisher noch keine neue Wohnung gefunden habe.
Am 20.08.2007 erhielt ich eine Änderungmitteilung, dass die Kosten für Wohnung und Heizung übernommen werden, allerdings mit dem Zusatz:

"Soweit von der Bremer Arbeitsgemeintschaft für Integration und Soziales (BAgIS) eine Überprüfung der Unterkunftskosten gem. § 22 SGB II durchgeführt wird, erfolgt die Bewilligung der Kosten der Unterkunft unter dem Vorbehalt des Wiederrufs gem. §47 Abs.1 Nr.1 des Sozialgesetzbuches X."

Während der umfassenden Modernisierung musste ich Küche/ Bad und Flur leerraümen. Da ich die Aufforderung hatte umzuziehen verpackte ich schon den Grossteil meiner Sachen in Umzugskartons und lagere diese im Wohnzimmer. eine angemessene Wohnung habe ich immer noch nicht gefunden. In Bremen wird zur Zeit geprüft die Mietobergrenzen von 265€ auf 310€ anzuheben. Meine Miete ist dann immer noch zu hoch.

Ein Bekannter würde mir in seinem eigenen Mehrfamilienhaus eine Wohnung zu den passenden Konditionen zur Verfügung stellen (wann steht in den Sternen), allerdings im Landkreis Ammerland (Niedersachsen). Würde gerne dorthin ziehen. :)

Frage: Muß die BAgIS mir die Umzugskosten nach Niedersachen bezahlen, oder bleibe ich auf den Umzugskosten sitzen?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank vorab!

fragi
28.08.2007, 17:43
Muß die BAgIS mir die Umzugskosten nach Niedersachen bezahlen, oder bleibe ich auf den Umzugskosten sitzen?

Warum denn nicht? Der Umzug ist erforderlich weil sie ihn Anordnen, also sollten sie ja den Umzug auch tragen. Wenn du den Einzugskreis der Bremer ARGE verlässt haben sie das meiner Meinung nach auch zu zahlen, denn sie fordern ja den Umzug ein.

Irgendwelchen beschränkungen wie bei u25 unterliegst du ja nicht. So denk ich jedenfalls :)

herma
28.08.2007, 18:58
Danke für deine Antwort.:)

Beim Amt sagte man mir, dass ich zwar umziehen kann wohin ich will, die Umzugskosten würden aber nur für einen Umzug innerhalb Bremens übernommen. Ansonsten hätte ich die Kosten selbst zu tragen.

Ist das rechtlich gesehen zutreffend? :confused:

Wenn ich schon umziehen muss, dann würde ich gerne das Angebot meines alten Schulfreundes annehmen, denn mein Sohn wohnt dort nur 15 km entfernt und wäre mir eine grosse Stütze, da ich unter anderem Diabetikerin Typ I bin und gerade nachts sehr häufig schwere Unterzuckerrungen habe und dann oft Hilfe benötige.

Könnte vielleicht ein Attest oder Schreiben meines Arztes hilfreich sein, dass die Bagis die Umzugskosten auch/ doch für einen Umzug in ein anderes Bundesland übernehmen muss?

Kannst du mir dazu etwas sagen, oder weiss vielleicht sonst jemand etwas
zu diesem Thema?

Danke!!

StephanK
28.08.2007, 22:11
Ist das rechtlich gesehen zutreffend?Nein, das ist schlicht Unsinn. Wenn Du Dir die ersten beiden Sätze des § 22 Abs. 3 SGB II mal selbst anschaust, wird es Dir auch klar Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger (also die BAgIS) übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.Der Umzug ist eindeutig von der BAgIS veranlasst, denn Du wurdest zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert, und wenn Untervermietung nicht in Frage kommt bleibt dazu nur der Umzug.

Davon abgesehen frage ich mich, was die BAgIS sich dabei denkt. Eigentlich müssen sie um jeden froh sein, der ihren Sprengel verlässt und sie nix mehr kostet (wenn ich das mal so hart formulieren darf).

Sonstiges zum Thema: Lass Dich nicht in die Rolle eines Bittstellers drängen. Der Umzug ist eindeutig erforderlich, und deswegen sollen nach dem Gesetz die Übernahme der neuen Miete und der Umzugskosten zugesichert werden. Sollen bedeutet in der Gesetzessprache so viel wie "müssen, außer in Ausnahmefällen" - und ein Ausnahmefall ist nicht gegeben. Ein höfliches, aber bestimmtes Auftreten ist also durchaus am Platz.