herma
28.08.2007, 16:34
Im Januar 2007 wurde ich (alleinstehend, 59 Jahre alt, Hartz IV, 58er -Regelung, Schwerbehinderten- Ausweis) von der Bagis- Bremen verbindlich aufgefordert meine monatlichen Mietkosten bis zum 31.07.2007 auf 265 € zu senken.
Ab 01.08.2007 werden sonst nur noch die angemessenen Kosten übernommen.
In der Zwischenzeit habe ich für besagte Wohnung nach Modernisierungsarbeiten durch den Vermieter zwo Mieterhöhungen erhalten, und sie der Bagis mitgeteilt, da ich bisher noch keine neue Wohnung gefunden habe.
Am 20.08.2007 erhielt ich eine Änderungmitteilung, dass die Kosten für Wohnung und Heizung übernommen werden, allerdings mit dem Zusatz:
"Soweit von der Bremer Arbeitsgemeintschaft für Integration und Soziales (BAgIS) eine Überprüfung der Unterkunftskosten gem. § 22 SGB II durchgeführt wird, erfolgt die Bewilligung der Kosten der Unterkunft unter dem Vorbehalt des Wiederrufs gem. §47 Abs.1 Nr.1 des Sozialgesetzbuches X."
Während der umfassenden Modernisierung musste ich Küche/ Bad und Flur leerraümen. Da ich die Aufforderung hatte umzuziehen verpackte ich schon den Grossteil meiner Sachen in Umzugskartons und lagere diese im Wohnzimmer. eine angemessene Wohnung habe ich immer noch nicht gefunden. In Bremen wird zur Zeit geprüft die Mietobergrenzen von 265€ auf 310€ anzuheben. Meine Miete ist dann immer noch zu hoch.
Ein Bekannter würde mir in seinem eigenen Mehrfamilienhaus eine Wohnung zu den passenden Konditionen zur Verfügung stellen (wann steht in den Sternen), allerdings im Landkreis Ammerland (Niedersachsen). Würde gerne dorthin ziehen. :)
Frage: Muß die BAgIS mir die Umzugskosten nach Niedersachen bezahlen, oder bleibe ich auf den Umzugskosten sitzen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank vorab!
Ab 01.08.2007 werden sonst nur noch die angemessenen Kosten übernommen.
In der Zwischenzeit habe ich für besagte Wohnung nach Modernisierungsarbeiten durch den Vermieter zwo Mieterhöhungen erhalten, und sie der Bagis mitgeteilt, da ich bisher noch keine neue Wohnung gefunden habe.
Am 20.08.2007 erhielt ich eine Änderungmitteilung, dass die Kosten für Wohnung und Heizung übernommen werden, allerdings mit dem Zusatz:
"Soweit von der Bremer Arbeitsgemeintschaft für Integration und Soziales (BAgIS) eine Überprüfung der Unterkunftskosten gem. § 22 SGB II durchgeführt wird, erfolgt die Bewilligung der Kosten der Unterkunft unter dem Vorbehalt des Wiederrufs gem. §47 Abs.1 Nr.1 des Sozialgesetzbuches X."
Während der umfassenden Modernisierung musste ich Küche/ Bad und Flur leerraümen. Da ich die Aufforderung hatte umzuziehen verpackte ich schon den Grossteil meiner Sachen in Umzugskartons und lagere diese im Wohnzimmer. eine angemessene Wohnung habe ich immer noch nicht gefunden. In Bremen wird zur Zeit geprüft die Mietobergrenzen von 265€ auf 310€ anzuheben. Meine Miete ist dann immer noch zu hoch.
Ein Bekannter würde mir in seinem eigenen Mehrfamilienhaus eine Wohnung zu den passenden Konditionen zur Verfügung stellen (wann steht in den Sternen), allerdings im Landkreis Ammerland (Niedersachsen). Würde gerne dorthin ziehen. :)
Frage: Muß die BAgIS mir die Umzugskosten nach Niedersachen bezahlen, oder bleibe ich auf den Umzugskosten sitzen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank vorab!