Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbschaft Haus
pupsmaus
25.04.2006, 10:47
Hallo,
ich bin Hartz 4 Empfänger und bekomme das ALG II sowie meine Mietwohnung zum größten Teil bezahlt.
Wie sieht es aus, wenn ich ein kleines Haus der Eltern (100 qm Wohnfläche) erbe? Darf ich dann dort wohnen und noch ALG II sowie etwas für Nebenkosten erhalten?
Das Amt würde so die Miete für mich sparen. Oder müsste das Haus verkauft werden und ich müsste den Erlös aufbrauchen?
Das wäre natürlich sehr schade, da man doch ein Haus behalten darf, wenn man dieses bereits besitzt, wenn man man Hartz4 Empfänger ist.
Und wie wäre der Fall, wenn ich das halbe Haus erbe, die andere Hälfte meine Schwester und sie das Haus an mich vermietet. Die Miete wäre dann geringer als meine jetzige Miete, da mir ja ein halbes Haus gehören würde. Würde ich so ALG II weiter erhalten, bis ich eine Arbeit gefunden habe?
Vielen Dank für die Hilfe!
pupsmaus
Die Ägypter
25.04.2006, 10:57
Hallo,
soweit ich weiß, musst du dann tatsächlich in dieses Haus einziehen - und die nächste Frage ist, wie hoch sind die (anerkannten) Betriebskosten des Hauses? Denn nur die anerkannten Betriebskosten sowie anteilig die Zinsen werden im Rahmen der KdU übernommen. Abtrag wird in keinem Fall anerkannt.
Ist es denn vollständig abgezahlt oder sind noch Hypotheken drauf? Würdest du es alleine bewohnen oder sind womöglich noch Mieter darin?
Wie groß ist das Grundstück?
pupsmaus
25.04.2006, 11:28
Danke für die Antwort
Das Haus ist abgezahlt und es wohnt der Vater drin, die Mutter ist leider schon verstorben. Das Grundstück hat 400 qm, Wert des Anwesens sind etwa 200.000 Euro.
Wenn meine Schwester die andere Hälfte erbt. Könnte ich dann an sie Miete zahlen, wenn diese geringer ist als meine jetzige Miete? Und wie sieht es mit den etwa 30.000 Euro Barvermögen des Vaters aus. Könnte ich die 15.000 meiner Schwester geben, so dass mir mehr vom Haus gehört und damit die Miete weiter sinkt?
Gruß
pupsmaus
Die Ägypter
25.04.2006, 12:25
Hallo Pupsmaus...
all die Fragen zu deiner Schwester im Zusammenhang mit dem Erbe sind zu spezifisch um darauf im Zusammenhang mit ALG II-Bezug nahezu sichere Antworten geben zu können... Dafür brauchst du einen guten Rechtsanwalt bewandert in Erbschaftsangelegenheiten und dem SGB.
Lebt denn der Vater noch und falls ja - hat der nicht geerbt? Wohnt die Schwester jetzt woanders...? Das mit dem Anteil der dann an dich vermietet wird, ist ein Kuddel-Muddel - denn du bist ja dann gleichzeitig Eigentümer sowie Mieter.
Wenn der Vater noch im Haus wohnt wird es noch komplizierter = Haushaltsgemeinschaft = Unterhaltsvermutung... mindestens dürftest du ihn im ALG II-Bezug nicht kostenfrei bei dir wohnen lassen... Dann müsstest du dir wiederum seinen (fiktiven) Mietanteil als Einkommen anrechnen lassen...
Dann bist du Mieterin, halbe Eigenheimbesitzerin und Vermieterin in einer Person und inwieweit sich ein (womöglich in´s Grundbuch eingetragenes) Wohnrecht des Vaters an der ArGE vorbei installieren lässt - ohne Anrechnung - ist auch so eine spezifische Frage....
Der Baranteil des Erbes ist übrigens im jedem Fall Zufluss und wird dir voll auf ALG II angerechnet! Damit fällst du fast 2 Jahre völlig aus dem ALG II-Bezug raus.
pupsmaus
25.04.2006, 12:49
Ja, mein Vater lebt im Haus und ich wohne extra. Mein Schwester wohnt auch extr. Erben würde ich erst nach seinem Tod. Es wäre doch schade, wenn das Haus verkauft werden müsste und ich dann meinen Erbanteil zum Leben Miete und Leben nutzen müsste. Lieber soll das Haus erhalten werden, so dass ich dort wohnen kann. Allerdings erbe ich wohl nur das halbe Haus. Deshalb dachte ich daran an meine Schwester Miete zu zahlen, die dann ja geringer ist als meine jetzige Miete, die das Amt zahlt.
Geht sowas in der Art?
Denn wenn ich das Erbe veräußern müsste, wäre es ja besser mich auf einen Pflichtteil herabzusetzen, damit wenigstens meine Schwester etwas vom Erbe hat.
Gruß
pupsmaus
Die Ägypter
25.04.2006, 13:20
Wenn du das halbe Haus erbst - ist auch nur dein Anteil veräußerbar, nicht der Anteil der Schwester!
Die Frage ist jetzt, würdest du das ganze Haus bewohnen und wie teilt ihr die Betriebskosten auf, denn wenn sie nicht darin wohnt, wird sie auch nicht die Heizkosten, Wasser und Abwasser sowie Müllabfuhr für das ges. Haus tragen wollen und müssen, sondern nur die hälftigen Grundkosten, die sich aus ihrem anteiligen Eigentum ergeben - z.B. Grundsteuer...
Im Umkehrschluss wird es bei hälftiger Nutzung natürlich problematisch der ArGe Heizkosten für das gesamte Haus "zu verkaufen" andererseits musst du das gesamte Haus erhalten, also auch mit ihrem Anteil pfleglich umgehen, ergo auch das ganze Haus heizen.
Dann stellt sich die Frage, was macht die Schwester mit ihrem hälftigen Anteil... vermietet sie ihn, lässt sich das Haus überhaupt so klar aufteilen (Badezimmernutzung, getrennter Treppenaufgang zur ersten Etage etc.) um Teile des Hauses vermieten zu können...
Wenn der Anteil vermietbar wäre... würde sich die Frage der Energie/Betriebskosten natürlich wieder anders gestalten. Vielleicht möchte auch deine Schwester ihren Hausanteil kapitalbringend veräußern = wie gehst du damit um... du hast dann ein Vorkaufsrecht - aber vermutlich wirst du den Kaufpreis nicht aufbringen können...
Fragen über Fragen... Wenn du dann letztlich deine Haushälfte nicht bewohnst (bewohnen willst) und vermieten würdest, müsstest du dir den Mietanteil auch wieder anrechnen lassen.
Die Fragen sind zwar in die Zukunft gerichtet - aber ihr solltet euch umfassend beraten lassen und ich denke, damit ist dieses Forum überfordert, weil zuviele Eventualitäten reinspielen.
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