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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II bei Sperrfrist ALG I


Algbär
28.08.2007, 18:42
Hallo zusammen, bin ich ganz neu hier - und möchte, bevor ich in Einzelheiten gehe, das anstehende Problem als Grundsatzfrage in den Raum stellen:
Gibt es Bestimmungen oder Erfahrungen, wonach bei Antragstellung von ALG I (mit im Verlauf der Bearbeitung verhängter Sperrfrist) das ursprüngliche Antragsdatum auch als Antragsdatum für den ALG II Antrag gewertet werde kann (muß)- z.Bsp. weil eine Sperrfrist nicht 100%ig abzusehen ist???

Algbär

Codeman
29.08.2007, 17:43
Hallo Algbär,

du kannst paraell zu deinen ALG I Antrag auch ALG II schon beantragen.Allerdings musst du um ALG II zu bekommen auch schon einen Bewilligungsbescheid seitens der ALG I - Behörde haben.Da dies heut zu tage vor ort bei antragsabgabe passiert,bekommst du diesen bescheid relativ schnell.

Du kannst auch wenn du bei ALG I eine Sperrzeit bekommst,ALG II beziehen,jedoch um 30% bezogen auf die Regelsatzleistung,gekürzt.Seit 1.1.2007 wird das gekürzte ALG II ab dem Eintritt der Sperrzeit gezahlt,nicht erst ab dem Folgemonat.

Ebend deswegen solltest du jetzt schon einen ALG II Antrag stellen,möglichst noch diese Woche.So wird der gesamte August noch in die Berechnung mit eingetragen und evtl. erhällst du eine Nachzahlung.

Allerdings kann die Behörde für die Dauer der Sperrzeit den Ersatz der Kosten verlangen.Daher solltest du versuchen eine Sperrzeit mit einen Widerspruch vom Tisch zu bekommen.

Voraussetzung für eine Rückwirkende Antragsstellung,so wie du sie meinst,sehe ich nicht,weil weder bei dir ein Antrag abgelehnt wird,noch hast du aus Unkenntnis eine vorrangige Sozialleistung nicht beantragt.Du kannst dich natürlich auf doof stellen ;-) und aus Unkenntnis über deine ALG II Ansprüche keinen antrag auf ALG II stellen,so wirkt der antrag,wenn du ihn stellst

"wirkt der nunmehr nachgeholte antrag bis zu einen jahr zurück" (§ 16 Satz 1 SGB I)"

MfG
Codeman