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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bescheid - kein Durchblick


susi-sanne
25.04.2006, 11:18
hallo ihr lieben,

ich erhoffe mir eure hilfe. mein mann ist seit anfang des jahres algII empfänger, ich bin seit august 05 arbeitssuchend, und müsste im juli meinen antrag auf algII stellen. da ich auf dieser seite schon so einige abenteuerliche geschichten gelesen habe, bin ich natürlich auch skeptisch geworden, was anträge und bescheide betrifft. wenn sich jemand bereit erklären könnte, diesen bescheid durchzusehen um zu gucken, ob damit alles in ordnung ist, wäre mir das eine fantastische stütze! ich bin nämlich auf diesem bescheid als antragsteller/in eingetragen, was mich ein bisschen verdattert. daraus resultiert, dass unsere beiden "einkommen" auf mein konto überwiesen werden. mit dem antrag selbst wurde nur eine kopie des mietvertrages (533,00 euro / mtl.) sowie des kindergeldbescheides für unser kind abgegeben.

wenn ich das richtig interpretiere, dann wurde für mich bereits das arbeitslosengeld II ab monat 08/06 berechnet - muss ich nicht dafür selbst einen antrag abgeben??

die unterlagen habe ich eingescannt, unsere namen natürlich geschwärzt.

leider blicke ich bei den unterlagen nicht so ganz durch, deshalb möchte ich
jedem ganz herzlich danken, der sich das angesehen hat !

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/m6ervg.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/zq8zr.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/jf2q.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/4azioq.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/9af6rt.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/3go3ck.jpg

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/vitpal.jpg

Die Ägypter
25.04.2006, 12:01
Hallo Susi-Sanne....

wenn ihr verheiratet seid, geltet ihr als sog. Bedarfsgemeinschaft und bezieht als diese bereits gemeinsam ergänzendes ALG II, weil du zu geringes ALG I bekommst, um deinen Ehemann zu unterhalten - aus dem Bescheid geht bereits hervor, dass ihr ab Juli ein höheres ALG II bezieht, da du dann ja kein ALG I mehr erhältst...

Du musst also keinen Antrag für dich stellen - höchstens schriftlich nochmals (Änderungsantrag) bekanntgeben, dass dein ALG I zum Termin X ausläuft (nur zur Sicherheit), denn berücksichtigt haben sie diese Änderung schon - das kannst du auf der letzten Seite sehen.

Das was dort errechnet wurde, ist exakt euer Bedarf unter Anrechnung des Kindergeldes.