Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme der KFZ-Haftpflicht?
DoubleFlash
29.08.2007, 15:54
Hallo zusammen,
bin seit kurzer Zeit leider einer der Hartz 4 Empfänger, habe auch kein weiteres Einkommen mehr.
Im Antrag musste ich die Kosten für meine KFZ-Haftpflicht angeben, diese wurde aber nicht mit in die Berechnung einbezogen.Ich muß somit jeden Monat 60€ vom Lebensbedarf wegnehmen, um mobil bleiben zu können.
Wird dieser Versicherungsbeitrag nun übernommen oder nicht?
Ich bin bisher auf keine verlässliche Aussage im Internet gestoßen.
Die einen schreiben, sogar auf Anwalts und Rechtsberatungs-Seiten, das die Haftpflicht in nachgewiesener Höhe übernommen wird, andere schreiben, auf keinen Fall, das sei Privatvergnügen.
Was denn nun?
Vielleicht kann mir ja jemand hier eine verlässliche Antwort geben.
Betroffener
29.08.2007, 16:08
:welcome: DoubleFlash,
Langer Rede kurzer Sinn:
NEIN. Du darfst zwar ein "angemessenes" Fahrzeug Dein eigen nennen, wie Du es finanzierst ist und bleibt aber Dein persönliches Problem.
Eine teilweise Anrechnung käme allenfalls in Frage, wenn Du noch eine Erwerbstätigkeit hättest. Dann wäre das in den 30 € Versicherungspauschale enthalten.
P.s. Bei 60 € monatlich würde ich mal über einen Wechsel des Versicherers zügig nachdenken und/oder bei der Kasko/Teilkasko was weglassen.
Seebarsch
29.08.2007, 17:08
Hallo zusammen,
die zu gewährende Versicherungspauschale von 30 € deckt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht ab, d.h. die beiden Beträge sind nebeneinánder vom Einkommen abzusetzen.
siehe auch dazu die DA der BA:
(6) Grundsätzlich sind die Pauschale für angemessene
Versicherungen (30 €) und die Beiträge für gesetzlich
vorgeschriebene Versicherungen beim Einkommen der Person in
Abzug zu bringen, die es erzielt; Versicherungsnehmer kann auch
eine andere Person in der Bedarfsgemeinschaft sein. Übersteigen
die Absetzungsbeträge das Einkommen, können Restbeträge auch
vom Einkommen anderer volljähriger Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft abgesetzt werden.
Diesen Punkt beachten erfahrungsgemäß sehr viele ARGEs nicht!
:sensationell:
DoubleFlash
29.08.2007, 18:15
Das heißt also, nur derjenige, der in Arbeit steht bekommt von der Arge Versicherungsbeiträge bezahlt und der mir gezahlte Lebensbedarf zählt in dem Fall nicht als Einkommen?
Warum wollten die dann bitteschön, nachdem ich nicht den aktuellen Bescheid der Haftpflicht abgegeben hatte, unbedingt den neuen Bescheid nachgereicht haben?
Wofür, wenn der Betrag nicht mit in die Berechnung einfließt?
Sollte das den Tatsachen entsprechen, werde ich wohl oder übel das Auto abmelden müssen und stehe dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung, muß bei einer Bewerbung erst immer schauen, ob ich auch persönlich zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen könnte, da man nun mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht überall hinkommt, schon gar nicht, wenn sich die Arbeitsstelle in weiterer Entfernung befindet.
Tolle Aussichten! Die machen es einem nicht einfach!
DoubleFlash
29.08.2007, 18:39
:welcome: DoubleFlash,
Langer Rede kurzer Sinn:
NEIN. Du darfst zwar ein "angemessenes" Fahrzeug Dein eigen nennen, wie Du es finanzierst ist und bleibt aber Dein persönliches Problem.
Eine teilweise Anrechnung käme allenfalls in Frage, wenn Du noch eine Erwerbstätigkeit hättest. Dann wäre das in den 30 € Versicherungspauschale enthalten.
P.s. Bei 60 € monatlich würde ich mal über einen Wechsel des Versicherers zügig nachdenken und/oder bei der Kasko/Teilkasko was weglassen.
Die reine Haftpflicht sind nur 34 Euro, aber die würden ja schon helfen, um das Auto nicht abmelden zu müssen.
StephanK
29.08.2007, 18:53
Warum wollten die dann bitteschön, nachdem ich nicht den aktuellen Bescheid der Haftpflicht abgegeben hatte, unbedingt den neuen Bescheid nachgereicht haben?
Wofür, wenn der Betrag nicht mit in die Berechnung einfließt?Keine Ahnung, dürfte sich aber um einen Fehler handeln. Es ist schon so, wie der Betroffene und Seebarsch es erklärt haben.
Die machen es einem nicht einfach!Nein...
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