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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug nach Trennung


Umzieher
25.04.2006, 14:44
Ich bekomme seit einigen Monaten ALG II. Vor kurzem hat sich meine Frau von mir getrennt. Ich muß jetzt auszihen und mir ne Wohnung suchen. Da ich vorher kein Geld vom Amt für die Wohnung bekommen habe muß ich wohl einen neuen Antrag stellen. Was muß ich nun alles beachten (Wohnungsgröße, max. Kosten etc.) Eine Einraumwohnung kommt wohl nicht in Frage da wir das gemeinsame Sorgerecht für die Kids 2x haben und die dann am WE bei mir schlafen. Ich weiß grad nicht wo mir der Kopf steht. Nochmal bitte kann mir jemand sagen was ich alles beachten muß?!!!

:patsch:

Die Ägypter
25.04.2006, 15:53
Hallo Umzieher,

am Besten erfragst du schriftlich und nachweisbar die Angemessenheitsgrenzen der Miete (KdU) bei deiner zuständigen ArGe und beantragst eine schriftliche Bescheinigung das dein Umzug "notwendig" ist (kurz begründen mit Trennung von der Ehefrau), wenn du es ganz korrekt machen willst mit unverzüglicher Änderungsmitteilung, denn ab dem Zeitpunkt der Trennung steht dir auch der volle Regelsatz zu.

Ich würde auch darauf hinweisen, dass in deinem Fall mindestens eine 1,5 Zimmer-Wohnung nötig ist, damit du dein Umgangs- und Sorgerecht für eure Kinder angemessen wahrnehmen kannst. Eigentlich ist auch nicht die Wohnungsgröße entscheidend (außer bei Heiz- und Nebenkosten) und die Anzahl der Zimmer - sondern ob die Miete insgesamt angemessen ist.

Wenn möglich gib deine Anfrage/Antrag mit Änderungsmitteilung gegen Empfangsbestätigung auf gleicher Kopie persönlich ab oder sende es per Einschreiben/Rückschein, damit du einen Nachweis in deinen Akten hast.

Wenn du die Angemessenheitsgrenzen kennst, kannst du auf Wohnungssuche gehen - musst allerdings vor Abschluss eines Mietvertrages den Mietvertrag deiner ArGe zwecks Einwilligung vorlegen (auch das bitte nachweisbar). Erst dann den Mietvertrag unterschreiben, wenn dir die schriftliche Einwilligung der ArGe vorliegt!

Ein Neuantrag ist so lange nicht nötig, wie du den Zuständigkeitsbereich deiner ArGe nicht verlässt! Denk auch daran Umzugskosten zu beantragen ggf. Teile Erstausstattung sowie Kaution!