PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aus dem Krankengeld ausgesteuert


Pokerspieler
29.08.2007, 18:57
ich bin 28 und hab ein zweifamilienhaus von meinen großeltern vor 2 jahren überschrieben bekommen, meine großeltern wohnen im erdgeschoß und ich zusammen mit meiner mutter im obergeschoß, (1x küche,1x bad, 1x wohnzimmer,2x schlafzimmer) ich habe 2 jobs und verdiene gutes geld, meine mutter ist 50 prozent behindert (halswirbelsäule), eine rente wird ihr wahrscheinlich nicht zugesagt da die kassen leer sind, sie soll sich jetzt auf dem a-amt arbeitslos melden und hartz4 beantragen da ihr krankengeld ab september ausläuft (maximale arbeitsunfähigkeit ausgeschöpft, 17 monate ???) ihr worde empfohlen da sie sehr wenig arbeitslosengeld bekommt sofort hartz4 zu beantragen...
1. was kann sie beantragen ???
2. wie hoch darf die miete an mich sein??? (wenn es welche gibt da ich ihr sohn bin und vielleicht für sie aufkommen muss ???)
3. muss ich für ihren lebensunterhalt aufkomme ??? (gibt es eine grenze???)
4. was kann ich tun um nicht selber geld zu verlieren und doch meiner mutter zu helfen was vom amt zu kriegen ???

wer tipps und ideen hat bitttteeee melden bin verzweifelt...ich wollte mich nebenbei noch mal auf eine private schule setzten und meinen betriebswirt machen was mich sehr viel geld kostet....

fragi
30.08.2007, 08:34
Hallo kayoven,

ich muss dazu sagen, wie gut, dass ich mich letztens erst mit dem Thema beschäftigt habe.
Es ist so, dass man innerhalb von 3 Jahren max. 78 Wochen Krankengeld beziehen kann, danach wird man "ausgesteuert". Dies ist im §48 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html) geregelt.

ihr worde empfohlen da sie sehr wenig arbeitslosengeld bekommt sofort hartz4 zu beantragen...
Das verstehe ich allerdings nicht, denn das nach der aussteuerung zu beziehende ALG wird die selbe höhe haben wie das krankengeld, dann dürfte doch schon während dem Krankengeldbezug das geld nicht gereicht haben, oder nicht?
Es ist so, dass sie das selbe Geld also in gleicher höhe wie das Krankengeld weiterbekommt von der BA, hier allerdings geprüft wird (durch den Amtsarzt) ob eine mind. Erwerbsfähigkeit von 3Std in betracht kommt. Ist es nicht so, dann wird ihr nahe gelegt einen Rentenantrag zu stellen. Hier wird ebenfalls nochmal geprüft ob eine Erwerbsfähigkeit von 3 Std besteht. Das ist normaler alltag bei der Aussterung also nichts besonderes.
Während der Zeit geht die BA erstmal in vorleistung und bezahlt ALG. SOllte der Rentenantrag bewilligt werden rechnet die BA mit dem Rentenversicherunsträger ab, sollte er nicht durch kommen muss sie aber dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen.
Das ganze ist im §125 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html) geregelt.

Falls hieran überhaupt noch interesse besteht, beantworte ichs trotzdem mal...:
1. was kann sie beantragen ???
Sollte es überhaupt noch nötig sein, dass sie weniger als 347€ + Miete hat, dann ALG II.

3. muss ich für ihren lebensunterhalt aufkomme ??? (gibt es eine grenze???)

Ja, es gibt eine Grenze... aber meiner Meinung nicht als Bedarfsgemeinschaft sondern als Haushaltsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_haushaltsgemeinschaft) .
Hinter dem Link siehst du die Anrechnungsgrenzen.

wie hoch darf die miete an mich sein???

Das ist in den regionalen regelungen zur KdU Grenze geregelt. Ich habe die für dich zutreffenden auf anhieb nicht gefunden, leider. Würde daher empfehlen mal bei der ARGE anzufragen.

was kann ich tun um nicht selber geld zu verlieren und doch meiner mutter zu helfen was vom amt zu kriegen ???

Wenn das Geld bei ihr zum Leben reicht, daher das Krankengeld ausreichend war, aufs ALG II verzichten.
Da ich sie nicht kenne weiß ich auch nicht in wie weit sie noch alles selbst machen kann sonst hätte ich mal auf eine pflegestufe hingewiesen...

Hoffe natürlich erstmal, dass du eine falschinfo bezüglich des ALG hattest und dir nicht erzählt wurde, dass es in gleicher höhe wie das krankengeld weiterläuft.