Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohnungsübernahme nach dem tot
also, mein vater ist vor ostern gestorben. ich hab 25jahre mit ihm in einer wohnung gelebt und möchte diese jetzt gerne übernehmen. ich beziehe zur zeit harz4. die wohnung hat 100qm und kostet 4,3€ pro qm, das das so zu groß ist ist mir klar. meine freundin wird mit in die wohnung einziehen, sie hat arbeit, bekommt aber vom amt noch circa 100€ dazu, da der arbeitgeber ein wenig sparsam ist. hab ich irgendwelche chancen auf unterstützung vom amt oder ziehen die mir sogar noch was von meinen 345€ ab?
als mein vater noch lebte, hatte ich schonmal beantragt mir einen zuschuß zur miete zu zahlen die ich an meinen vater abgegeben habe, der antrag wurde abgelehnt, mit der begründung das solche anträge pauschal abgelehnt werden und man erstmal widerspruch einlegen muss. was ich nicht getan habe.
wenn ich die wohnung nicht behalten kann/darf, kommen die dann noch solange für die wohnung auf, bis ich was anderes gefunden habe oder sitze ich ab dem ersten auf der straße?
wer muss hauptmieter und wer nebenmieter sein im mietvertrag damit beim amt alles glatt läuft?
Die Ägypter
25.04.2006, 19:53
Hallo - kostet die Wohnung 430 Euro warm, also incl. aller Nebenkosten?
Die m²-Zahl ist gar nicht mal der ausschlaggebende Faktor (außer vielleicht bei den Heizkosten) es ist eher die Miethöhe (da schaue ich aber gleich noch nach).
Wenn die Wohnung nicht angemessen ist, weil die ArGe in Stade nach m² ebenfalls Angemessenheit beurteilt, wird es auch nichts nützen, wenn deine Freundin zu dir zieht... denn die platte Formel, jedem stehen 45 m² zu greift auch nicht bei allen Kommunen/ArGen... Dazu kommt die Gefahr, als Bedarfsgemeinschaft eingestuft zu werden und das bedeutet: 2x311 Euro zuzüglich angem. Miete...
Auf jeden Fall steht dir eine Übergangszeit zu - die ArGe muss dich zunächst auffordern deine Mietkosten zu senken und ein halbes Jahr lang die volle KdU übernehmen (wenn diese nicht angemessen ist). Erst hiernach wird auf den zulässigen Satz abgesenkt... Eine Möglichkeit Kosten zu senken ist natürlich auch Untervermietung - hier musst du aber den Vermieter um schriftliche Einwilligung bitten (verlangen viele ArGen).
Damit zeigst du dann guten Willen und vielleicht bekommt ihr es als WG kostentechnisch gewuppt, die Wohnung halten zu können.
Lassen sich die Räume entsprechend aufteilen - um eine getrennte Lebensführung innerhalb der Wohnung darstellen zu können?
Die Ägypter
25.04.2006, 20:05
so.... für Stade konnte ich keine gesonderten KdU-Richtlinien finden (was nicht bedeutet, dass es keine gibt!), also vermute ich, dass sie nach Wohngeldtabelle bewerten...
Stade hat die Mietstufe IV (4)
Je nach Bewertung stehen 2 Einzelpersonen zwischen:
entweder: 245 und 265 Euro Kaltmietanteil zuzügl. angem. Heizkosten zu (den Wert x 2 zuzüglich ca. 45 Euro Heizkosten x 2)
= könnte passen...
oder aber - es wird nach 2 Personen bemessen:
325 bis 345 Euro (Kaltmietanteil) zuzüglich 60 Euro Heizung...
= dann würde es knapp...
Das sind auch lediglich ca-Werte, die davon abhängen, wann das Haus erbaut wurde in dem sich die Wohnung befindet, und ob die Arge sich an diesen Werten orientiert....
danke für die schnelle antwort :)
430€ sind kaltmiete dazu kommen noch 60€ und die heiz und stromkosten
also nochmal zur klärung, meine freundin hat einen festen job, der aber so niedrig bezahlt ist, dass sie noch 100€ zuschuß bekommt. also nur einer von uns ist harz4-ler, ich :(
ich war bei meinem vater gemeldet und hab dort gewohnt, bin aber nicht mit im mietvertrag. als mitbewohner und sohn steht es mir zu den mietvertrag zu übernehmen, also werde ich die wohnung mit meiner freundin mieten. kann die arge da von mir verlangen, eine neue wohnung zu suchen?
und wenn ich die wohnung nun miete, weil ich ja bis zum nächstem ersten keine neues zuhause finden werde, werde ich da vom amt unterstützt?
das amt kann mich doch nicht zum auszug zwingen oder? denn auch vorher haben die mich nicht unterstützt und ich hab 150-200€ bei meinem altem herrn abgegeben (bei 345€ vom amt und keiner weiteren unterstützung, grml) und vom rest musste ich dann leben. also könnten die mir doch einfach das geld geben das mir zusteht und wenn meine freundin den rest der miete zahlt sollte doch alles gegessen sein oder?
Die Ägypter
26.04.2006, 14:13
Hallo fabis,
also nochmal zur klärung, meine freundin hat einen festen job, der aber so niedrig bezahlt ist, dass sie noch 100€ zuschuß bekommt. also nur einer von uns ist harz4-ler, ich :(
= das ist aus 2 Gründen nicht zutreffend:
1) Sie bekommt erg. ALG II
2) wenn ihr es nicht als neutrale WG laufen lasst, seid ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft (BG); bezieht auch zusammen alle Leistungen!
Das Amt kann und wird dich nicht zum Auszug zwingen - ist die Wohnung allerdings nicht angemessen - trotz Zuzug WG-Partnerin, dürfen sie nach einem halben Jahr, nachdem sie dich aufgefordert haben deine Mietkosten zu senken, nur noch den angemessenen Teil der Miete bezahlen.
Das heißt den Rest müsst ihr dann aus dem Regelsatz zuzahlen. Sprich deinen Vermieter an und sag ihm, du möchtest den Mietvertrag übernehmen und untervermieten. Lass dir seine Zusagen schriftlich geben und dann meldest du dich mit dem ganzen Kladeradatsch bei deiner ArGe (und deine Untermieterin ebenso). Macht das alles schriftlich und nachweisbar.
Mehr kann ich da so momentan nicht zu sagen.
und nochmal ein ganz dickes dankeschön nefertari1968 :D
ok, jetzt hab ich das besser verstanden. ich hoffe das ich in den nächsten 6 monaten einen job finde. morgen ist mein termin beim amt, ich kann ja mal schreiben was draus geworden ist :)
ach eine frage noch, meine freundin zieht ja zu mir in die wohnung. kann ich da denn mit ihr eine WG machen? oder ist das eigentlich nicht möglich, ab wann ist man denn eine wg und ab wann eine bedarfsgemeinschaft?
Die Ägypter
26.04.2006, 16:24
Du MUSST eine WG mit ihr eingehen - wenn ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden wollt - eben auch um die Wohnung halten zu können - vielleicht aber auch, weil ihr noch nicht lange zusammen seid - euch nicht sicher seid, nicht für den anderen einstehen wollt usw.
Und dafür ist eine Einwilligung des Vermieters zur Untervermietung erforderlich!!!!! Lasst dir diese unbedingt schriftlich geben, bevor ihr überhaupt irgendetwas in Richtung WG beim Amt veranlasst.... Und vorweg macht auch einen sauberen Untermietvertrag und vor allem, wirtschaftet völlig getrennt!
Im Moment geht es nur darum, dass du dort erstmal wohnen bleiben kannst - liegt denn das Einverständnis des Vermieters dafür vor?
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