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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzahl von Bewerbungen


Tomtom
27.05.2005, 12:19
:sad: Hallo zusammen,
Ich bin nun auch Hartz 4 empfänger und habe tierische panik davor.
Wie ist das mit dem Bewerbungen?
Wieviele muß man so vorweißen?
Wie sieht es mit Kostenerstatung für Bewerbungsmappen aus?
Warum sind die Hartz Iv ler so schlecht angesehen in der Gesellschaft?

Würde mich freuen wenn ihr mir mal Antworten geben könntet, bei der AA erläutert einem ja keiner was. Wie gesagt, habe sehr große Angst vor der Zukunft, auch wo jetzt anscheind neu gewählt wird?

Gruß Tomtom :-x

Betroffener
27.05.2005, 13:19
:welcome: TomTom,

Panische Angst brauchst Du nun wirklich nicht zu haben. Richtig ist aber natürlich, dass Du in einer für Dich neuen Situation steckst.

Da Du frischer ALG II Empfänger bist, hast Du möglicherweise vorher normales Arbeitslosengeld bezogen. In den ersten zwei Jahren nach ALG I wird ein Zuschuß namens Übergangsgeld von max. 160 € im ersten Jahr und max. 80 € im zweiten Jahr beim ALG II gewährt. Dies "vergessen" die Ämter aber gerne mal mit einzurechnen - also aufpassen.

Die Anzahl der Bewerbungen ist nicht vorgeschrieben - es sei denn in Deiner "Eingliederungsvereinbarung" ist dazu eine Regelung getroffen worden. Auf jeden Fall wird Mitwirkung von Dir erwartet.

Für belegbare Bewerbungskosten stehen jährlich 260 Euro auf Antrag zur Verfügung oder ca. 5 Euro je Berwerbung. Der Antrag muss vorher gestellt werden!

Das die Hartz VI Empfänger zu Unrecht so schlecht in Teilen der Gesellschaft angesehen sind, liegt wohl eher in der Verschmelzung von Sozialamtsleistungen und Arbeitslosenhilfe (wenn 3 Stunden täglich arbeitsfähig) - somit wird gerne ein Bezug zum "Asozialen" hergestellt, der da mit seiner Flasche auf der Bank sitzt.
Dieser bezug trifft aber auf die aus Arbeitslosengeld in ALG II aberutschten "Arbeitsuchenden" eben nicht zu.

Ich wünsche keinem was schlechtes, aber die die da so mit keinem oder nur halben Wissen belastet rum motzen, sollten mal ein halbes Jahr die ALG II Phase durchlaufen und ausprobieren, wie "toll" das ist.
Dann würden diese Stimmen schweigen (oder was ganz anderes erzählen).

Die AA ist zur Erläuterung verpflichtet - zumindest wenn sie gefragt wird. Wenn sie es nicht tut, liegt das vielleicht auch am nicht nachbohrenden Fragen?

Ansonsten wird in der entsprechenden Broschüre der AA vieles erläutert, was selten gelesen wird. Auch auf den Internetseiten Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de) ist vieles zu finden, wenn man/frau richtig sucht.

Viele weitere Infos gibt es hier im Forum, in den Links in meiner Sigantur und natürlich hier: Suchfunktion: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_search.gif Suchen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/search.php) - Tipps ALN http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

P.s. Auch durch Neuwahlen wird sich nichts wesentliches verändern in unserem Land.

Viel Erfolg

FXS64
27.05.2005, 15:05
Für belegbare Bewerbungskosten stehen jährlich 260 Euro auf Antrag zur Verfügung oder ca. 5 Euro je Berwerbung. Der Antrag muss vorher gestellt werden!
Als Nachweis reicht in der Regel das Anschreiben in Kopie oder manchmal auch nur das Inserat. Am besten ist es wenn man beides hat und dem Amt einreicht. Der Antrag muss aber nicht vorher gestellt werden, das geht ja auch gar nicht - ich habe damals gleich mal 45 Stück auf einmal "Nachgereicht" und das Geld kam postwendend. Beim zweiten Schub waren dann die 260 Euro überschritten, dann haben sie mir alles bezahlt bis die 260 erreicht waren. Seitdem bekomme ich nichts für meine Bewerbungen - aber das nur am Rande. Ich habe übrigens auch Emailbewerbungen dabei gehabt - versehentlich, da im ersten Schwung ja alle auf einmal im Haufen waren.
Auch die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen bekommt man sehr großzügig erstattet - dazu muss man allerdings einen Nachweis vorlegen, dass man vom AG keine Kostenerstatung bekommt. Entweder steht es irgendwo in der Einladung oder man muss ein Formblatt vom AA ausfüllen lassen. Und dieses bkeommt man widerrum nur im voraus !!

Betroffener
27.05.2005, 19:24
Nachtrag zu den Fahrtkosten:

Wie die Userin Biberzahn schrieb, ist zumindest die Agentur in Stade in der Lage, Fahrkarten auszudrucken !!

Das war mir bislang fremd, aber wenn die es in Stade können, warum sollten das bei anderen Agenturen nicht auch möglich sein?

Es gibt ja auch Lebensmittelgutscheine, wenn man gezielt danach fragt und bohrt.

Gabi_67
01.06.2005, 09:25
@ FXS64

Nachfolgend einen Auszug aus dem Hinweisblatt, das ich mit meinem Antrag auf Bewerbungskosten erhalten habe:

Bewerbungen, die vor dem Tag der Antragstellung getätigt werden, können nicht erstattet werden.

Nachgewiesene Bewerbungen können pauschaliert, in Höhe von 5,00 € je Bewerbung erstattet werden. Als Nachweis einer Bewerbung wird die Original-Absage des jeweiligen arbeitgeber akzeptiert.

Innerhalb eines Jahres (ab Antragstellung) können maximal 260,00 € erstattet werden.


Habe mich nämlich damals geärgert, daß mir das vom Amt keiner gesagt hat. Als ich es erfahren habe, bin ich hin und hab mir einen Antrag ausdrucken lassen. Da stehen alle Daten von mir drin und auch das Anragsdatum. Also scheint es wohl so zu stimmen. Mir gehen dadurch nämlich auch Kosten flöten.

Betroffener
19.10.2005, 00:55
Hallo Jeanny,

Ich verstehe folgenden Satz im Antrag auf Bewerbungskosten nicht so wirklich:

[Ich habe innerhalb der letzten 12 Monate bei einem Träger der Grundsicherung oder einer Agentur für Arbeit Bewerbungskosten beantragt oder erhalten. Ja oder Nein.
Wenn ja, bei ... ; ggf. in Höhe von ... Euro.]

Meinen die mit innerhalb der letzten 12 Monate VOR Antragstellung oder AB Antragstellung bis zur Abgabe in 1 Jahr.
Die meinen den Zeitraum vor dem Antrag, den Du gerade ausfüllen willst für die nächsten 12 Monate.

Ich weiß nicht, was das soll. Ich hab hier den Antrag und den geb ich dann in 1 Jahr wieder ab, damit ich mein Geld zurückerhalte. Erst nach diesem erfüllten Jahr hol ich mir einen neuen Antrag.
Die Bewerbungskosten müssen im voraus beantragt werden, damit Du später Geld zurückerhalten kannst.

Alles klar ?

rat-loser
19.10.2005, 09:40
es geht 1. ganz einfach darum, dass du für den zeitraum von einem jahr max 260,- euro erhalten kannst. daher die frage nach den letzten 12 monaten.
2. kannst du (normalerweise) nur bewerbungen abrechnen, nachdem du dir das antragsformular abgeholt hast. (dass du es erst "später" ausfüllen und abgeben kannst, ist klar).
schau mal hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=31379&highlight=bewerbungskosten