Betroffener
30.08.2007, 11:42
Das ist ja nun wieder der Oberhammer. Damit wird vom Grundsatz her jedem Amt ein persönliches Abfrageformular sozusagen in den Mund gelegt, statt gegen solche Praxis anzugehen. Denn was anderes als im amtlichen Atragsformular steht da üblicherweise auch nicht drin.
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Regierung: Alg-II-Zusatzblatt in speziellen Fällen gerechtfertigt
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Ein von der Fraktion Die Linke moniertes Zusatzblatt zum Antrag auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist Teil eines Empfehlungspakets der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigten Leistungsbezugs. Das Zusatzblatt "Antragsbegründung" solle nur von solchen Personen ausgefüllt werden, die zuvor weder Arbeitslosengeld bezogen noch Erwerbseinkommen erzielt hätten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6250 (http://dip.bundestag.de/btd/16/062/1606250.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6204 (http://dip.bundestag.de/btd/16/062/1606204.pdf)). Die empfohlene Verwendung des Zusatzblattes bei Erstanträgen beruhe nicht auf einer Dienstanweisung oder Verwaltungsvorschrift der BA. Die Empfehlung ohne Weisungscharakter diene "als Amtshilfe für die Aufgabenerfüllung vor Ort", so die Bundesregierung weiter. Die Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf Zusatzblätter in Dresden und im Vogtland bezogen. Diese müssten die Antragsteller bei der ersten Beantragung ausfüllen und Auskunft über den Lebensunterhalt der Monate vor der Beantragung geben. Auf dem Zusatzblatt befinde sich zudem eine Rubrik "Vermerk der antragsnehmenden Stelle", in der die Plausibilität der vom Antragsteller gemachten Angaben bewertet würde, so die Abgeordneten. Die Regierung schreibt, sie teile die Ansicht der BA, dass die Verwendung des Zusatzblattes in den Fällen vom Amtsermittlungsgrundsatz gedeckt sei, in denen der Leistungsträger nicht weiß, wie die Antrag stellende Person ihren Lebensunterhalt bisher gesichert habe und aus welchen Gründen diese Grundlage entfallen sei. Allerdings könne "eine generelle Abfrage der mit dem Zusatzblatt erbetenen Informationen rechtlich problematisch sein", heißt es in der Antwort. Die Regierung sehe keinen Anlass, gegen die Verwendung des Zusatzblattes entsprechend des Empfehlungspaketes vorzugehen. Jedoch sei die inhaltliche Ausgestaltung des Zusatzblattes verbesserungswürdig. Die BA werde deshalb aufgefordert, "auf eine Veränderung des Zusatzblattes hinzuwirken".
Quelle: HiB 220/2007 (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_220/04)
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Regierung: Alg-II-Zusatzblatt in speziellen Fällen gerechtfertigt
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Ein von der Fraktion Die Linke moniertes Zusatzblatt zum Antrag auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist Teil eines Empfehlungspakets der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigten Leistungsbezugs. Das Zusatzblatt "Antragsbegründung" solle nur von solchen Personen ausgefüllt werden, die zuvor weder Arbeitslosengeld bezogen noch Erwerbseinkommen erzielt hätten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6250 (http://dip.bundestag.de/btd/16/062/1606250.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6204 (http://dip.bundestag.de/btd/16/062/1606204.pdf)). Die empfohlene Verwendung des Zusatzblattes bei Erstanträgen beruhe nicht auf einer Dienstanweisung oder Verwaltungsvorschrift der BA. Die Empfehlung ohne Weisungscharakter diene "als Amtshilfe für die Aufgabenerfüllung vor Ort", so die Bundesregierung weiter. Die Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf Zusatzblätter in Dresden und im Vogtland bezogen. Diese müssten die Antragsteller bei der ersten Beantragung ausfüllen und Auskunft über den Lebensunterhalt der Monate vor der Beantragung geben. Auf dem Zusatzblatt befinde sich zudem eine Rubrik "Vermerk der antragsnehmenden Stelle", in der die Plausibilität der vom Antragsteller gemachten Angaben bewertet würde, so die Abgeordneten. Die Regierung schreibt, sie teile die Ansicht der BA, dass die Verwendung des Zusatzblattes in den Fällen vom Amtsermittlungsgrundsatz gedeckt sei, in denen der Leistungsträger nicht weiß, wie die Antrag stellende Person ihren Lebensunterhalt bisher gesichert habe und aus welchen Gründen diese Grundlage entfallen sei. Allerdings könne "eine generelle Abfrage der mit dem Zusatzblatt erbetenen Informationen rechtlich problematisch sein", heißt es in der Antwort. Die Regierung sehe keinen Anlass, gegen die Verwendung des Zusatzblattes entsprechend des Empfehlungspaketes vorzugehen. Jedoch sei die inhaltliche Ausgestaltung des Zusatzblattes verbesserungswürdig. Die BA werde deshalb aufgefordert, "auf eine Veränderung des Zusatzblattes hinzuwirken".
Quelle: HiB 220/2007 (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_220/04)