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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbständig machen


Laytom
26.04.2006, 09:13
Servus,

vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen.

Ich möchte mich selbständig machen und vom Arbeitsamt das Überbrückungsgeld dafür erhalten. Bisher erhalte ich jedoch noch kein Alg 1 (2 Tage fehlen), weil ein Arbeitgeber mich nicht angemeldet hat. Gegen den Ablehnungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt und den Arbeitgeber verklagt.

Nun mein Problem....
Maximal ein halbes Jahr Alg 1 bekomme ich und ist nach der Verhandlung auf jeden Fall abgelaufen. Das würde bedeuten, das ich den Antrag auf Überbrückungsgeld nicht mehr stellen kann.

Was kann ich tun, um diesen Anspruch noch zu kriegen?

Mit freundlichen Grüssen

Thorsten

StephanK
26.04.2006, 10:55
Das ist eine sehr unangenehme Schwebesituation. Eigentlich ist tatsächlicher Alg-Bezug keine notwendige Voraussetzung für das ÜG, sondern es reicht aus, dass Du einen Alg-Anspruch hättest. Genau das ist aber wohl zweifelhaft, und ich nehme an, dass das Widerspruchsverfahren bei der BA so lange auf Eis liegt, wie über die Klage gegen den Ex-Arbeitgeber nicht entschieden ist.

Möglicherweise könnte Dir § 27 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html) weiterhelfen. Diese Vorschrift ermöglicht es, sozusagen die Uhr zurückzudrehen, wenn man ohne eigenes Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten und erst nach Ablauf der Frist bestimmte Voraussetzungen geklärt werden konnten. Ich bin aber skeptisch, ob das auf Deine Situation übertragbar wäre, denn im Grunde geht es bei Dir nicht um eine Frist, sondern um eine sachliche Voraussetzung für die Antragstellung, nämlich den Alg-Bezug.

Deswegen würde ich mich an Deiner Stelle darauf nicht verlassen. Das leider einzige, was Du derzeit tun kannst, ist das Arbeitsgericht darauf hinzuweisen, dass und welche sozialrechtlichen Folgen seine Entscheidung nach sich ziehen wird und mit dieser Begründung um eine beschleunigte Entscheidung bitten. Falls Du in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten wirst, solltest Du Deinen Anwalt oder anderen Rechtsvertreter darauf aufmerksam machen und bitten, in diesem Sinne tätig zu werden.

Laytom
26.04.2006, 11:20
Herzlichen Dank.

Vielleicht hilft das ja schon, denn auf das Geld was mir da zugestanden hätte, wäre ich angewiesen, da ich in den ersten Monaten ja erstmal einen Kundenstamm finden muss.

Mit freundlichen Grüssen

Thorsten