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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgelehnt wegen Überschreitung der Freibeträge


Vermeer76
30.08.2007, 14:30
Hallo zusammen,

ich habe soeben auf meinen Antrag auf Harz4, eine Ablehung bekommen.
Angeblich weil ich zu Vermögend bin.

Zu den Daten meiner Person:
Ich bin 31 Jahre alt und bin davon ausgegangen ich hätte 31 x 200€= 6.200€ habe. Dazu kommt doch noch der Freibetrag von 750€.. oder?

Nun sagen die mir, mein Freibetrag würden nur 5.400€ betragen.

Ich habe jedoch nur ein Guthaben von 247€ Girokonto und 4.755€ Bausparvertrag. Wären also zusammen nur 5002€.

Nach deren Berechnung habe ich angeblich ein Guthaben von 6068,01€.
Können die nicht rechnen?

Ich habe nun per Fax einspruch erhoben und genau dies denen geschlildert. Telefonisch erreiche ich sie leider nicht. Reicht dieser Einspruch? Oder muss ich da mit Einschreiben ihnen das zukommen lassen?

Des weiteren finde ich es schon sehr merkwürdig, das sie die Post an meine Eltern, welche 270km weit weg wohnen von mir... diesen Bescheid geschickt haben. Habe denen meinen Wohnsitz in Bonn angegeben.

Wenn mein Bausparvertrag doch zu hoch ist, kann ich diesen auf jemanden überschreiben lassen, um so von meinem Vermögen runter zu kommen?
(Anm. der Bausparvertrag habe ich bereits über 10 Jahre.... )

Mit freundlichem Gruß
Thomas

StephanK
04.09.2007, 15:59
Ich bin 31 Jahre alt und bin davon ausgegangen ich hätte 31 x 200€= 6.200€ habe. Dazu kommt doch noch der Freibetrag von 750€.. oder?Da bist Du leider von veralteten Informationen ausgegangen, denn der Freibetrag betrug bis irgendwann im letzten Jahr noch € 200/Lebensjahr, mittlerweile aber nur € 150. Folglich hast Du einen Freibetrag von 31 x 150 = € 4650 + € 750 für Anschaffungen, zusammen also € 5400.

Die ARGE hat also hinsichtlich des Freibetrages leider recht.

Nach deren Berechnung habe ich angeblich ein Guthaben von 6068,01€.
Können die nicht rechnen?Wie diese Summe zustande kommt kann ich leider nicht nachvollziehen und mich deswegen nicht im Detail dazu äußern.

Ich habe nun per Fax einspruch erhoben und genau dies denen geschlildert. (...) Reicht dieser Einspruch? Oder muss ich da mit Einschreiben ihnen das zukommen lassen?Sicherer wäre es, aber normalerweise reicht ein Fax - wenn die Technik an der Empfangsstelle o.k. ist. Wenn nicht, ist es Dein Risiko.

Des weiteren finde ich es schon sehr merkwürdig, das sie die Post an meine Eltern, welche 270km weit weg wohnen von mir... diesen Bescheid geschickt haben. Habe denen meinen Wohnsitz in Bonn angegeben.Ich denke, Du solltest diesem Fehler nachgehen. Woher kennt die ARGE überhaupt die Adresse Deiner Eltern?

Wenn mein Bausparvertrag doch zu hoch ist, kann ich diesen auf jemanden überschreiben lassen, um so von meinem Vermögen runter zu kommen?Kannst Du, nützt Dir aber nix.
Es dürfte sich empfehlen, den Bausparvertrag aufzulösen und stattdessen in einen Riester-Vertrag einzuzahlen, weil das dadurch angesparte Vermögen von der Vermögensanrechnung ausgenommen ist.

Vermeer76
06.09.2007, 11:07
Vielen Dank erstmal für deine Antworten. Ich habe seit meinen letzten Post folgendes gemacht:

1.) Ich habe meinen Wiederspruch persönlich am 30.08.07 bei der ARGE abgegeben und habe mir diesen Eingang schriftlich bestätigen lassen.

2.) Ich habe Sie beim Wiederspruch darauf hin gewiesen, das Sie doch bitte meine Adresse in Bonn nehmen sollen, da ich dort wohne. (bei der Adresse von meinen Eltern war ich vor ca. 4 Jahren 1 Monat mal Harz4)
Nehme an das es deswegen so verkehrt gelaufen ist.

3.) Ich weis nicht ob das bei anderen ARGE Stellen auch so ist, aber man kommt da telefonisch nicht durch. 50x anrufen ist da die Regel. Ist das, das sie die durchwahlnr. von den Bearbeitern nicht rausgeben dürfen? Wie soll man denn sonst mit denen in Kontakt treten?

4.) Ich bin gestern nach über 100 versuchen, endlich einmal durchgekommen, jedoch ging die Sachbearbeiterin nicht an Ihr Telefon, ich habe mich nun so geeinigt, das sie mich in den nächsten 3 Tagen anrufen und mir einen Termin geben. Denn mir hängt die Krankenkasse bereits im Nacken und will von mir 123€ damit ich weiter versichert bin.

5.) Heute habe ich schon wieder einen Ablehnungsbescheid bekommen, welcher 100% der gleich ist (bis auf den Bearbeiter, der ist ein anderer), wie der den sie falsch zu meinen eltern geschickt haben. Ich habe daraufhin per Fax wiederspruch eingelegt, und auf meinen anderen Wiederspruch hingewiesen. Läuft bei denen eigendlich immer alles falsch bzw wieso gehen die immer noch nicht auf meine Fragen ein? (Anm. sie haben mir noch immer nicht offen gelegt, wie mein Guthaben zu stande kommt)

6.) Interessant.... sie haben also von 200€ auf 150€ gekürtzt. Klasse, deswegen habe ich damals mein Harz4 genehmigt bekommen und nun nicht.

7.) Meinen Bausparvertrag kann ich erst mir auszahlen lassen, wenn ich min 40% angesparrt habe. Muss also 445€ einzahlen, damit ich ohne Verlust aus dem Vertrag rauskomme. Ist dies eigendlich wirklich so rechtens? Ich meine ich habe über 10 Jahre regelmässig kleine Beträge da reingesparrt. Wieso muss ich sowas dann auflösen?

8.) Wenn die sich nicht bis Montag, wie vereinbart bei mir melden, ist es dann ok, wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte? (bin zum glück seit Jahren Rechtschutzversichert)

Gruß Thomas

einsamer Wolf
06.09.2007, 20:31
Mit dem Widerspruch, dass hast du schon ganz richtig gemacht.

Und ja, die stellen schon seit langem keinen mehr direkt durch, alles geht nur noch über diese Hotline.

Also wenn die sich bis Montag nicht bei dir melden, dann solltest du dir einen Rechtsanwalt suchen, denn du wärst ja dann in naher Zukunft nicht mehr Krankenversichert und das ist für mich ein Grund hier Druck aus zu üben.

Vermeer76
19.09.2007, 14:14
Hurra... mein Wiederspruch wurde endlich statt gegeben und ich bekomme in ca. 1 Woche den Bescheid und mein ALGII welches mir zusteht. Nur ab wann (Datum) Sie dies nun zahlen, weis ich nicht genau.

(Anm.: Konnte Ihnen nachweisen, das ich unter dem Freibetrag war, und Sie sich verrechnet haben.... hatten meinen Riesterrenten Vertrag voll mit reingerechnet)

Zu meinen Daten :
- vom 01.08.2007 bis 24.08.2007 habe ich 663,60 Euro ALG I bezogen.
- am 08.08.2007 habe ich mich telefonisch mit der ARGE in Verbindung gesetzt und um zusendung vom ALG II Antrag gebeten
- am 23.08.2007 habe ich alle benötigten Unterlagen bei meinem Sachbearbeiter abgegeben.

Mein Sachbearbeiter meinte bereits bei meiner Abgabe meiner Unterlagen, das ich damit rechnen müsste, das ich erst ab den 01.09.2007 ALG II Anspruch hätte.

Zu den Gründen meinte er :
1.) Ich hätte ja schon mit meinen ALG I im Monat August genug Leistungen bezogen. (Anm.: Miete beträgt 320 Euro und ALG II ist doch 347 Euro.. wären also 667 Euro....oder)
2.) Da ich erst am 08.08.2007 mich tel. gemeldet habe, wird für den Monat August anteilsmässig zur berechnung des ALG II nur 24 Tage zu grunde gelegt. (31 Tage - 7 Tage) Dürfen die das?

Zu den Fragen:
1.) Ist das richtig das ich für den Zeitraum vom 25.08.2007 - 31.08.2007 anteilsmässig kein ALG II bekomme?
2.) Was passiert versicherungstechnisch nun in diesem Zeitraum? Muss ich mich in der Zeit bei meiner Krankenkasse nachversichern?
3.) Wenn ja, wird mein "Einkommen" in dem Monat ja noch weniger wie 663,60 Euro.
4.) Ich habe schon öfters hier gelesen das es ein Übergangsendgelt von ALGI auf ALGII gibt.... bekommt man dieses automatisch, oder muss man dies beantragen? Wie hoch wäre dies in meinem Fall? (ALGI Tagessatz war 27,65 Euro , 30 Tage = 829,50 ; 31 Tage = 857,15)

Danke schön für Eure Antworten....
Gruß Thomas

StephanK
19.09.2007, 17:14
Hurra... mein Wiederspruch wurde endlich statt gegeben und ich bekomme in ca. 1 Woche den Bescheid und mein ALGII welches mir zusteht. Nur ab wann (Datum) Sie dies nun zahlen, weis ich nicht genau.Gut! Alg II muss ab dem Datum der Antragstellung gezahlt werden.
1.) Ist das richtig das ich für den Zeitraum vom 25.08.2007 - 31.08.2007 anteilsmässig kein ALG II bekomme?Ich denke, ja. Wenn wir den 8.8. als Datum der Antragstellung annehmen, blieben für den August 23 restliche Tage und folglich nur 23/30 Anspruch, also Leistung zum Lebensunterhalt i.H.v. € 266 und 23/30 der Miete, also € 245, zusammen € 511 oder - obwohl das beim Alg II eigentlich unüblich ist - auf einen Tagessatz heruntergerechnet € 17,04. Das aber war mit Deinem täglichen Alg I von € 27,65 mehr als abgedeckt.

2.) Was passiert versicherungstechnisch nun in diesem Zeitraum? Muss ich mich in der Zeit bei meiner Krankenkasse nachversichern?Wenn Du keine Kassenleistungen beanspruchen musstest hast Du einfach eine zeitliche Lücke und sonst passiert nix.

3.) Wenn ja, wird mein "Einkommen" in dem Monat ja noch weniger wie 663,60 Euro.Zeitanteilig steht Dir Alg II + Zuschlag zu, also wird es auf den ganzen Monat gerechnet mehr sein.

4.) Ich habe schon öfters hier gelesen das es ein Übergangsendgelt von ALGI auf ALGII gibt.... bekommt man dieses automatisch, oder muss man dies beantragen? Wie hoch wäre dies in meinem Fall? (ALGI Tagessatz war 27,65 Euro , 30 Tage = 829,50 ; 31 Tage = 857,15)Diese Leistung zum Übergang (manche nennen ihn "Armutsgewöhnungszuschlag"), der befristete Zuschlag wird auf Antrag gezahlt, und wenn Du das Alg II-Antragsformular richtig ausgefüllt hast, müsste er auch gezahlt werden, denn dort wird nach vorausgegangenem Alg I-Bezug gefragt. Überprüfe Deinen Bescheid, ob dort eine Position "Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II" auftaucht. Wenn nicht, ist mal wieder Widerspruch fällig.

Vermeer76
19.09.2007, 17:35
Danke für deine Antwort ....


Diese Leistung zum Übergang (manche nennen ihn "Armutsgewöhnungszuschlag"), der befristete Zuschlag wird auf Antrag gezahlt, und wenn Du das Alg II-Antragsformular richtig ausgefüllt hast, müsste er auch gezahlt werden, denn dort wird nach vorausgegangenem Alg I-Bezug gefragt. Überprüfe Deinen Bescheid, ob dort eine Position "Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II" auftaucht. Wenn nicht, ist mal wieder Widerspruch fällig.


Habe gerade nachgesehen... ich habe in meinen Antrag zum glück an der passenden Stelle ein Ja angekreutzt und den letzen Bezug vom ALGI angegeben. Somit habe ich dies schon mal richtig gemacht. Wie errechnet sich denn nun der Zuschlag von meinem ALG I zum ALG II? Denn die können mir ja nun viel schreiben... aber wie sie es berechnen muss ich ja prüfen können.

Wie gesagt, mein Tagessatz lag bei 27,65 Euro ... welches im Monat 829,50 Euro oder 857,15 Euro betrug. Der normale ALG II Satz den ich bekommen würde wären 347 Euro + 320 Euro Miete = 667 Euro
Wie errechne ich nun meinen Zuschlag und wie lange bekomme ich den?

Gruß Thomas

StephanK
19.09.2007, 17:44
Wie errechne ich nun meinen Zuschlag und wie lange bekomme ich den?Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Differenzbetrages zwischen dem vorherigen Alg I und dem jetzigen Alg II; falls Du bisher schon Wohngeld bezogen hast, wird dieses zum Alg I hinzugerechnet. Der Zuschlag ist zeitlich auf zwei Jahre und betragsmäßig auf € 160 im ersten und € 80 im zweiten Jahr begrenzt.

Vermeer76
19.09.2007, 18:16
Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Differenzbetrages zwischen dem vorherigen Alg I und dem jetzigen Alg II; falls Du bisher schon Wohngeld bezogen hast, wird dieses zum Alg I hinzugerechnet. Der Zuschlag ist zeitlich auf zwei Jahre und betragsmäßig auf € 160 im ersten und € 80 im zweiten Jahr begrenzt.


OK... ich habe zu meinen ALGI kein weiteres Wohngeld beantragt bzw bezogen. Heist somit die Differenz beträgt:

829,50 (ALGI - 30Tage) - 667 (ALGII+Wohnung) = 162,50
162,50 / 3 = 54,17 X 2 = 108,33

857,15 (ALGI - 31Tage) - 667 (ALGII+Wohnung) = 190,15
190,15 / 3 = 63,38 x 2 = 126,76

Würde also bei einem Monat der 30 Tage hat 667 + 108,33 = 775,33 Euro bekommen? Und bei einem Monat der 31 Tage hat 667 + 126,76 = 793,76 Euro bekommen?

Oder folgendes :
829,50 (ALGI 30 Tage) - 447 (ALGII ohne Wohnung) = 382,50
382,50 / 3 = 127,50 x 2 = 255

In dem Fall würde ich ja (667 + 255 = 922 Euro) mehr ALGII bekommen wie ALG I *lach*

Gruß Thomas

StephanK
19.09.2007, 18:32
Heist somit die Differenz beträgt:
829,50 (ALGI - 30Tage) - 667 (ALGII+Wohnung) = 162,50
162,50 / 3 = 54,17 X 2 = 108,33Genau. Über unterschiedliche Monatslängen brauchst Du Dir wegen § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html) keine Gedanken zu machen. Das Gesetz überwindet die Astronomie... :D

Vermeer76
21.09.2007, 12:20
Genau. Über unterschiedliche Monatslängen brauchst Du Dir wegen § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html) keine Gedanken zu machen. Das Gesetz überwindet die Astronomie... :D

Habe heute meinen Bescheid bekommen. Sie zahlen mir:
347 Euro + 300 (Wohnung) + 122 (Zuschlag)

Wie kommen die nun auf diesen Zuschlagwert? Wenn ich mein ALGI mit 30 Tage nehme, müsste ich doch nur einen Zuschlag von 108,33 Euro bekommen. Bei ALGI 31 Tage wären es 126,76 Euro. (Anm.: Mein Tagessatz beim ALGI war 27,65 Euro) Zahlen sie mir nun zuviel oder zu wenig?

Desweiteren haben sie mir, wie schon vermutet, mein ALGII erst ab dem 01.09.2007 genehmigt. Ist dies so rechtens? Anm.: Ich habe vom 01.08.2007 - 24.08.2007 ALGI in höhe von 663,60 Euro bekommen. Was ist nun mit den Tagen vom 25.08.2007 - 31.08.2007? Wieso bekomme ich da nicht auch Anteilsmässig Geld? Denn in meinem Bescheid heist es u.a. auch, das immer ein 30 Tage Monat zu grunde gelegt wird. Sollte ich in einem Monat weniger wie 30 Tage anspruch haben, wird dieser auf Tagesanspruch umgerechnet. Somit müsste ich doch für die 7 Tage im August auch noch Geld bekommen. (vor allem muss ich ja bei den Tagen auch Kranken und Rentenversichert sein) Mein Tagessatz wäre ja derzeit für ALGII 769/30 = 25,63 ... das x 7 Tage = 179,43 Euro .. die Sie mir noch für August schulden... oder?

Lohnt sich in dem Fall ein erneuten Wiederspruch ein zulegen?

Gruß Thomas

StephanK
21.09.2007, 13:39
Mein Tagessatz beim ALGI war 27,65 EuroDieser ist als Berechnungsbasis mit 30 zu multiplizieren. Das ergibt ein "Berechnungs-Alg I" von € 829,50.
Wenn Dein "Alg II pur" € 347 + € 300 = € 647 beträgt, ist die Differenz € 829,50 - € 647 = € 182,50. Der Zuschlag beträgt zwei Drittel davon, also € 121,66, aufgerundet € 122.

Habe heute meinen Bescheid bekommen. Sie zahlen mir: 347 Euro + 300 (Wohnung) + 122 (Zuschlag)Das ist also korrekt.

Desweiteren haben sie mir, wie schon vermutet, mein ALGII erst ab dem 01.09.2007 genehmigt. Ist dies so rechtens? Anm.: Ich habe vom 01.08.2007 - 24.08.2007 ALGI in höhe von 663,60 Euro bekommen. Was ist nun mit den Tagen vom 25.08.2007 - 31.08.2007? Wieso bekomme ich da nicht auch Anteilsmässig Geld?Weil Dein Monatsbedarf (die obigen € 647) damit gedeckt war und im August deswegen kein Alg II-Anspruch bestand. Der Bedarf erhöht sich nicht dadurch, dass Du Anspruch auf den Zuschlag hast; das ist nur ein zusätzliches "Bonbon" jenseits der Bedarfsrechnerei.

Lohnt sich in dem Fall ein erneuten Wiederspruch ein zulegen?Nein, dazu besteht jetzt kein Anlass mehr.